Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04393
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftshilfen in Braunschweig - Konzeptfortschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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31.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das von der Verwaltung konzipierte Projekt „Nachbarschaftshilfe“ existiert seit 1986. Unterschiedliche Träger wurden im Rahmen subsidiären Handelns der Verwaltung qua Vertrag mit der Durchführung beauftragt und erhalten Förderung. Mithilfe des Projektes soll dafür Sorge getragen werden, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können, Hilfestellungen aus der Nachbarschaft erhalten und nicht isoliert oder vereinsamt im Alter leben müssen. Die Stadt Braunschweig ist flächendeckend mit 12 Nachbarschaftshilfen versorgt.
Anlass für Veränderung
Die Konzeption der Braunschweiger Nachbarschaftshilfen ist gemeinsam mit den Trägern und Koordinatorinnen und Koordinatoren überarbeitet und weiterentwickelt worden, um sie zukunftsfähig zu machen. Die Veränderung von ganz unterschiedlichen Rahmenbedingungen (rechtliche Bedingungen, Arbeitsmarktentwicklung, demografische Entwicklung) machte diesen Schritt notwendig. Das Projekt muss sich abgrenzen zur Schwarzarbeit, zum SGB II und zum SGB XI. Weiterhin soll es dem demografischen Wandel gerecht werden, muss mit abnehmendem Helferpotenzial und dem Wegfall primärer Hilfepotenziale zurechtkommen.
Die Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Geschäftsstelle des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. für das Programm "Anlaufstellen für ältere Menschen" wurde genutzt, um eine externe Begleitung des Prozesses über die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin zu sichern.
Mit der Konzeptfortschreibung sollten bewährte Hilfen nicht zerstört, ein niedrigschwelliges Entlastungsangebot im Quartier erhalten, Hilfeleistungen aus dem Quartier generiert und weiterhin konkrete Hilfsangebote für Bürgerinnen und Bürger angeboten werden.
Veränderungen
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren waren über die sogenannten Fokusgruppen eingeladen, ihre Sicht einzubringen und aktuelle Anforderungen an die Arbeit in der Nachbarschaftshilfe zu formulieren:
Demografische Entwicklung
Soziale Problemlagen in den Fokus nehmen
Anlaufstelle im Quartier sein - Bedarfe im Quartier erkennen und benennen
Vernetzung in die Stadt
Zentrale Rolle Case-Management stärken
Hilfe im Quartier - Schwerpunkt Ehrenamt
Zugang zu Angeboten erleichtern
Öffentlichkeitsarbeit
Im bestehenden Konzept war bereits der gemeinwesenorientierte Ansatz verortet. Die Arbeit im Quartier soll künftig ein stärkeres Gewicht erhalten, Netzwerkarbeit im Quartier gestärkt werden. Dies trägt u. a. auch den Anforderungen des Kuratoriums Deutscher Altershilfe und Vorschlägen aus dem 7. Altenbericht Rechnung, soziale Arbeit verstärkt in die Quartiere zu tragen, um das Miteinander zu stärken und Ressourcen zu nutzen.
Im Ergebnis wurde u. a. auch der Status der Laienhilfe geändert: Helferinnen und Helfer agieren nunmehr als ehrenamtlich Tätige des jeweiligen Trägers. Sie werden im Quartier an ältere Menschen vermittelt, um sie bei der Haushaltsführung, beim Spazierengehen, Vorlesen und z. B. bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen. Hierbei werden keine pflegerischen Hilfen an der Person erbracht.
Durch die unterschiedlichen Trägerschaften ist zurzeit noch kein einheitlicher Status der Laienhilfe erreicht. Die Überleitung ins Ehrenamt wird weiterhin bearbeitet. Eine Übersicht der Nachbarschaftshilfen in Braunschweig mit den dazugehörigen Trägern ist in der Anlage beigefügt.
Die Projektbegleitung durch Fachverwaltung ist intensiviert worden, um die Umsetzung des geänderten Konzeptes zu unterstützen. Eine einheitliche Dokumentation ist gemeinsam entwickelt worden, in der die Besonderheiten der jeweiligen Stadtteile und ihrer Bedarfe berücksichtigt werden kann.
Finanzierung
Mit den einzelnen Trägern bestehen Verträge, nach denen die Arbeit der Nachbarschaftshilfen gemäß den Zuwendungsrichtlinien der Stadt Braunschweig gefördert wird. Die Stadt Braunschweig fördert anteilig Personal- und Sachkosten. Als Berechnungsgrundlage erkennt sie bis zu 100 % einer Vollzeitstelle des Berufsfelds Sozialarbeit an.
Eine Abgrenzung zu den Angeboten der niedrigschwelligen Entlastungsleistungen ist erfolgt.
Die Träger konnten sich entscheiden, ob sie in Personalunion bis zu 10 % der Koordinatorentätigkeit für die niedrigschwelligen Entlastungsangebote einsetzen oder bei 100 % bleiben und zusätzliches Personal einbringen, um das bisherige Angebot fortzuführen. Niedrigschwellige Entlastungsangebote werden über das Land refinanziert. Im Verwendungsnachweis sind Abgrenzung und Leistungsumfang explizit von allen darzustellen. Die Verträge wurden entsprechend angepasst.
Wie in der Vergangenheit erfolgt die Förderung für die Nachbarschaftshilfe nach der anliegenden Konzeption gemäß den Zuwendungsrichtlinien der Stadt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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905,9 kB
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