Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-09981

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Herstellung einer Querungshilfe auf der Hansestraße auf Höhe der Einmündung Christian-Pommer-Straße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zum Bau der Querungshilfe an der Hansestraße um einen Beschluss über eine Planung in einer Straße, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

 

Die Hansestraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße mit hohem Schwerlastverkehrsanteil, mit jeweils zwei Fahrspuren stadtein- und stadtauswärts. Aufgrund des wachsenden Gewerbegebiets nördlich des Mittellandkanals nimmt auch die Verkehrsmenge an Radfahrern und Fußgängern kontinuierlich zu. Da im Bereich der Einmündung der Christian-Pommer-Straße derzeit keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer besteht und die nächsten Möglichkeiten in beide Richtungen zu weit entfernt sind, plant die Verwaltung an dieser Stelle, eine zusätzliche Querungshilfe herzustellen. Diese soll unter Ausnutzung der mittig in der Hansestraße vorhandenen Grünfläche gebaut werden.

 

Geplante Baumaßnahme:

 

Auf der Grünfläche an der Hansestraße soll eine 4,00 m breite Querung in Pflasterbauweise hergestellt werden. Auf der Westseite der Hansestraße wird der Radweg von der Querungshilfe bis zur Christian-Pommer-Straße auf einer Länge von ca. 40 m im Zweirichtungsradverkehr geführt. Hierzu wird der vorhandene Radweg zu Lasten der Gehwegbreite auf 2,00 m verbreitert. Entgegen den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die eine Breite von 2,50 m vorsieht, wird die geplante Abmessung gemäß StVO als ausreichend für den dort zu erwartenden Radverkehr angesehen.


Das vorhandene Verbundsteinpflaster wird durch entsprechend eingefärbtes Rechteckpflaster ersetzt (Gehweg: grau, Trennstreifen: rot, Radweg: anthrazit).

 

Die dazu erforderlichen Bordsteinabsenkungen werden zweigeteilt mit 3 cm und 0 cm Ansicht hergestellt. Der Einbau von Bodenindikatoren wird ebenfalls berücksichtigt.

 

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 28.500,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Maßnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden.
 

 

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