Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1.  „Dem Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

2.  Der Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit               Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Inhalt und Verfahren

 

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planände­rung zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.12.2014 frühzeitig von der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 08.01.2015 zur Äußerung aufgefordert.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat durch Aushang der Planunterlagen vom 15.06.2016 bis 04.07.2016, eine Informationsveranstaltung am 23.06.2016 und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Braunschweig stattge­funden.


 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2016 von der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes unter­richtet und mit Terminsetzung zum 04.10.2016 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung beigefügt hätten, wurden nicht vorgebracht.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise