Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 310 – Westliches Ringgebiet – werden wie folgt verwendet:

 

  1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   25.000,00 €
  2. Grünunterhaltung        1.000,00 €
  3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen    2.000,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 310 – Westliches Ringgebiet – unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Freisestraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 14:

Auswechseln der Gehwegplatten und Regulierung der Schottertragschicht, ca. 145 m²,

überbezirkliche Straße wegen der Fahrradroute

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

17.000 €

2.

Goslarsche Straße

Gehweg vor Hs.-Nr. 41 im Zugangsbereich zur öffentlichen Grünfläche:

Ausbau der Asphaltbefestigung und Einbau von Rechteckpflaster, Regulierung der Schottertragschicht, ca. 20 m², überbezirk-liche Straße wegen der Fahrradroute

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

3.100 €


Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

3.

Varrentrappstraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 1:

Auswechseln der Gehwegplatten und Regulierung der Schottertragschicht, ca.

27 m², überbezirkliche Straße wegen der Gewerbebetriebe

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

3.300 €

4.

Sommerlust

Beidseitige Gehwegabsenkung im südlichen Kreuzungsbereich Triftweg:

jeweils 6 m Bordabsenkung, ca. 26 m² Pflasterregulierung

beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

7.000 €

5.

Juliusstraße

vor Hs.-Nr. 40 und 41:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und zeV., Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, ca. 75 

beitragspflichtig

8.000 €

6.

Virchowstraße

vor Hs.-Nr. 10 bis Ecke Kalandstraße:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 des AG wieder verlegen, ca. 115 m²

nicht beitragspflichtig*

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

8.000 €

7.

Döringstraße

vor Hs.-Nr. 6 bis Ecke Hedwigstraße:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und zeV., Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, ca. 51 m² und im Park-streifenbereich Rechteckpflaster 20/10/8 rot liefern und neu verlegen, ca. 35 m²

beitragspflichtig

8.500 €

8.

Hedwigstraße

vor Hs.-Nr. 4:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und zeV., Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und neu verlegen, ca. 51 

beitragspflichtig

6.000 €

 

Die im Beschlusstext genannten 25.000,00 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk zur Beschlussfassung kommen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und unter der Ziffer 3 genannten Einrichtungsgegenstände für die Schulen.


 

Zu 2.: Grünanlagenunterhaltung:

 

Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben an Linden im Bereich Sackring zwischen Tuckermannstraße bis Rudolfplatz sowie am Neustadtring vom Rudolfplatz bis Amalienplatz

 

Zu 3.: Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Grundschule Bürgerstraße/4 Klassenregale    1.276,00 €

Grundschule Diesterwegstraße/Sofa       338,00 €

Grundschule Gartenstadt/Aktenvernichter       519,89 €

Grundschule Hohestieg/5 Hokki        445,95 €

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.


 

 

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