Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14372
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Kita Schölkestraße um 2 Krippengruppen. Schölkestr. 1 d, 38118 Braunschweig Kostenerhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 0100 Steuerungsdienst; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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14.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Baumaßnahme ER-0021 Erweiterung Kita Schölkestraße um 2 Krippengruppen werden sich Mehrkosten in Höhe von
253.800 €
ergeben.
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 02.07.2019 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit
1.495.800 €
festgestellt.
Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen
1.749.600 €
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Im Zuge der Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
- Fehlende Abstimmungen im Vorfeld in Bezug auf die Nachbargrundstücke mit eingetragenem Wegerecht. Die erforderliche Koordination war langwierig und schwer,dadurch war eine geänderte Kubatur nötig.
- In Folge - Änderung der Bauantragsunterlagen und eine Bauverzögerung von ca. 1 Jahr
- Geänderte Ausführungen des Rohbaus durch die Prüfstatik und Ergänzung einer Drainageanlage
- Vorgesehene Übergabepunkte für Elektro und Wärme waren in Dimension und Anzahl veraltet und mussten großflächig erneuert werden.
- Fernwärmeanschluss, d. h. Änderung der Heizungsart auch für den Bestandsbau
- allgem. konjunkturelle Baupreissteigerungen zum Ausschreibungszeitpunkt
Einsparungen zur Reduzierung der Baukosten können nicht angeboten werden. Die Bereitstellung der Mehrkosten ist zur Schaffung der Funktionsfähigkeit der Maßnahme erforderlich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Haushaltsjahr benötigt, weil die Übergabe des Erweiterungsbaus an den Nutzer nach wie vor im 1. Quartal 2021 vorgesehen ist und daher sämtliche Restarbeiten noch 2020 zu vergeben sind. Daher wird die Verwaltung dem Rat in seiner Sitzung am 17.11.2020 einen Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen zur Entscheidung vorlegen.
Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,3 kB
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