Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14711

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Umsetzungskonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zur Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs wird zugestimmt.

 

Die Umsetzung wird eingeleitet, wenn Förderprogramme zur Verfügung stehen, die die Preisdifferenz zwischen Diesel- und Elektrobussen mindestens um 50 % reduzieren. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Anteil der Gelegenheitslader wird ebenfalls unter einen Fördervorbehalt gestellt, jedoch nicht quotiert.

 

Die Vertretungen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Das Umsetzungskonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH zur Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs wird zugestimmt. Die Umsetzung wird eingeleitet, wenn Förderprogramme zur Verfügung stehen, die die Preisdifferenz zwischen Diesel- und Elektrobusse mindestens um 50 % reduzieren. Ebenso, jedoch ohne Quotierung, steht der  Aufbau der Ladeinfrastruktur unter einem Fördervorbehalt.“

 

 

 


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Satz 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs, um einen Beschluss über grundlegende Ziele der Entwicklung der Stadt Braunschweig und ihrer städtischen Gesellschaft, für den der Rat beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

 

Der Rat hat die Verwaltung am 20. Juni 2017 beauftragt, eine Studie zur Anschaffung von Bussen mit serienreifen alternativen Antriebssystemen in Auftrag zu geben (Antrag

17-04719 geändert beschlossen). Ziel ist es, eine Umstellung des ÖPNV in Braunschweig bis 2030 zu erreichen. Die Bearbeitung dieses ersten Teils ist über die BSVG in Zusammenarbeit mit der VCDB-GmbH Dresden erfolgt. Die Ergebnisse wurden im Jahr 2018 im Aufsichtsrat der BSVG und am 19. September 2018 dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt. Empfohlen wurde darin technisch der Einsatz von Elektrobussen, welche teilweise in der Nacht auf dem Betriebshof der BSVG (Nachlader) und teilweise auf der Strecke im Linienverlauf (Gelegenheitslader) geladen werden.

 

Darauf aufbauend hat die BSVG zur Konkretisierung eine Umsetzungsstrategie in Zusammenarbeit mit der TU Braunschweig erarbeitet. Dieses Konzept wurde durch die TU Braunschweig in den ökonomischen Effekten bezogen auf das Jahr 2030 bewertet. Es zeigt ergänzend die positiven ökologischen Wirkungen auf. Das Konzept ist dem Aufsichtsrat der BSVG in seiner Sitzung am 8. Juli 2020 vorgestellt und dort positiv zur Kenntnis genommen worden.

 

Untersuchungsergebnisse:

 

Im Ergebnis der Untersuchungen wird vorgeschlagen, die Busflotte der BSVG schrittweise und unter Verwendung von Fördermitteln des Bundes und des Landes Niedersachsens auf Elektrobusse umzustellen. Grund dieser gestuften Vorgehensweise ist zum einen die technische Realisierbarkeit und zum anderen die Möglichkeit der Integration in das Stadtbahnausbauvorhaben.

 

Die Umsetzungsstufen setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Die Mehrkosten für die Umsetzung aller Stufen werden sich nach aktuellen Erkenntnissen in einer Bandbreite von ca. 700.000 - 1.030.000 € jährlich bezogen auf das Jahr 2030 bewegen. Die Kosten für die Umsetzung einzelner Stufen ist folgender Tabelle zu entnehmen:

 

 

Die Werte beinhalten eine Förderkulisse unter Berücksichtigung der heutigen Einschätzungen für die relevanten Preisgrößen Diesel, Strom, Elektrobus und Batteriepreis im Jahr 2030.

 

Zusätzliche Projektplanungskosten wie z. B. für Projekt- und Werkstattpersonal belaufen sich auf ca. 80.000 € jährlich in Abhängigkeit der Umsetzungsszenarien.

 

Die Einführung eines systemischen Elektrobusbetriebs der BSVG steht unter dem Vorbehalt von Fördermitteln des Bundes oder anderer vergleichbarer Komplementärfinanzierungen der Öffentlichen Hand. Sofern neue oder zusätzliche Förderprogramme aufgesetzt werden, die die Preisdifferenz zwischen Diesel- und Elektrobussen mindestens um 50 % reduzieren und den Aufbau der Ladeinfrastruktur fördern, soll auf Grundlage der Umsetzungsstrategie ein Förderantrag gestellt werden. Das stellt eine wesentliche ergebnisbildende Grundlage für den Projektstart dar.

 

Sofern die Förderkulissen es zulassen, soll ab 2021 mit der planerischen Vorbereitung der Stufe 1a und 1b begonnen werden. Eine Betriebsaufnahme (ggf. auch mit einer Teilmenge) erscheint ab 2023 realistisch. Die Wirtschaftsplanungen der BSVG sind dann auf diese Vorgehensweise abzustimmen.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

 

Mitte 2019 wurde die sogenannte „Clean Vehicles Directive“ der EU ratifiziert. Diese Richtlinie gibt zur Umsetzung von Klimazielen der EU in zwei Zeitperioden verpflichtende Beschaffungsquoten von alternativ angetriebenen Bussen vor. Demnach müssen mindestens 45 % der zwischen 2021 - 2025 und 65 % der zwischen 2026 - 2030 bestellten Busse emissionsfrei angetrieben werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgt derzeit durch den Bund.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise