Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14638-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau der Mitgaustraße zwischen dem Mittelweg und dem Nordanger entsprechend der Anlage der Ursprungsvorlage (DS 20-14638) und den in dieser Vorlage von der Verwaltung zugesagten Anpassungen wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Die Verwaltung hat im Vorfeld der öffentlichen Diskussion der Drucksache 20-14638 in den Gremien nach Freigabe der Vorlage den ADFC über die Drucksache informiert und eine Einschätzung des ADFC erbeten. Der ADFC hat eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage).

 

Stellungnahme der Verwaltung zur planerischen Stellungnahme des ADFC zur Planung der Mitgaustraße

 

Kapitel 2.1 und 2.2 der Stellungnahme des ADFC

 

Die Verwaltung legt mit der Mitgaustraße eine Planung vor, die den ersten Bauabschnitt der Stadtstraße Nord darstellt, dieser Planung aber im Bereich der Einmündung in den Mittelweg nicht entsprechen kann. In der derzeitigen Situation ist die Anbindung der Mitgaustraße an den Mittelweg deutlich kleiner zu planen, als bei einer durchgehenden Stadtstraße Nord.

 

Damit soll keine Vorfestlegung auf eine spätere Kreuzungsplanung erfolgen. Allerdings ist es sinnvoll, die Straße bereits jetzt so zu planen, dass zumindest ein Fahrbahnrand (der südliche) bei einem späteren Ausbau möglichst unverändert bleiben kann.

 

Kapitel 3.1 der Stellungnahme des ADFC

 

Der ADFC schlägt als Möglichkeit zur Abwicklung des Radverkehrs an der Einmündung in den Mittelweg vor, den Radfahrstreifen vor der Einmündung enden zu lassen und den Radverkehr gemeinsam mit dem MIV abzuwickeln.

 

Vor dem Hintergrund des jetzigen Charakters der Mitgaustraße als Erschließungsstraße ist die Führung des Radverkehrs zusammen mit dem Kfz-Verkehr im Bereich der Einmündung eine vertretbare Lösung, da auf diese Weise eine eindeutige, gleichberechtigte Abwicklung des Radverkehrs ermöglicht wird. Die Möglichkeit für den Radverkehr, sich zum Linksabbiegen mittig aufzustellen und dadurch nebeneinander in die Kreuzung einfahrende Fahrzeuge zu vermeiden, wird positiv beurteilt.

 

Die genaue Lage des Endes der Radverkehrsanlage wird in der Ausführungsplanung festgelegt.

 

Diese Lösung ist nicht für höhere Verkehrsaufkommen konzipiert. So muss die Situation zum Beispiel bei Realisierung eines zweiten Abschnittes Wodanstraße überprüft werden. Eine ggfs. notwendige Anpassung an deutlich höhere Verkehrsaufkommen wird zu gegebenem Zeitpunkt erfolgen.

 

Eine Veränderung der Radwegführung auf dem Mittelweg steht derzeit aus Kostengründen nicht zur Debatte. Die Schutzstreifen wurden seinerzeit deshalb geplant, weil die Rahmenbedingungen eine andere Lösung nicht zuließen.

 

Die Durchfärbung von Asphalt im Radweg wird nicht weiter verfolgt, da durch die erforderlichen zusätzlichen Fugen die Fahrbahndeckschicht unnötig geschwächt wird, der Bauablauf deutlich verkompliziert wird und deutlich höhere Kosten entstehen.

 

Kapitel 3.2 der Stellungnahme des ADFC

 

Der ADFC kritisiert unnötige Verschwenkungen der Radwege. Die Verwaltung wird im Rahmen der Ausführungsplanung die Trassierung in den vom ADFC kritisierten Bereichen gestreckter führen. Lediglich westlich der Lichtwerkallee erfolgt keine Anpassung der Trassierung, da dies zum Entfall eines Baumes führen würde.

 

Kapitel 3.3 der Stellungnahme des ADFC

 

Seit vielen Jahren werden Radwege höhengleich neben Gehwegen hergestellt, nachdem die Beseitigung früherer, nicht höhengleicher Bauweisen (zum Beispiel eine 3 cm Kante zum Gehweg) von Radfahrern und den Verbänden in der Vergangenheit mit dem deutlichen Hinweis auf Sturzgefahren heftig kritisiert wurden. Die Verwaltung hat diese Argumentation nachvollzogen und sieht weiterhin das erhebliche Unfallrisiko.

 

Erste Signale vom Behindertenbeirat Braunschweig e. V. zu der vom ADFC vorgeschlagenen Bauweise sind ebenfalls kritisch.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für diese Planung an der bewährten höhengleichen Bauweise, festzuhalten. Allerdings ist sich die Verwaltung bewusst, dass die Trennung zwischen Geh- und Radweg optisch und taktil deutlicher hervorgehoben werden muss. Hierzu werden derzeit verwaltungsinterne Diskussionen geführt. Dabei wird auch geprüft werden, ob es Einsatzfälle gibt, bei denen ein Höhenunterschied zwischen Gehweg und Radweg sinnvoll sein kann. Sobald sich Lösungen abzeichnen, wird die Verwaltung auf den ADFC und auf die politischen Gremien zugehen.

 

Kapitel 3.4 der Stellungnahme des ADFC

 

Die vom ADFC für die Grundstückszufahrten vorgeschlagene Bauform entspricht der Planung.

 

Kapitel 3.5 der Stellungnahme des ADFC

 

Die Einmündung der Lichtwerkallee wurde von der Verwaltung so geplant, dass der Radverkehr auf eigener Fläche direkt neben dem Kfz-Verkehr im unmittelbaren Sichtbereich des Kfz-Verkehrs vorfahrtberechtigt sicher die Einmündung quert.

 

Fahrzeuge, die aus der Lichtwerkallee ausbiegen wollen, haben ausreichend Sicht und blockieren den Radweg nicht. Das Material des Radweges (Asphalt) läuft durch.

 

Das vom ADFC kritisierte Fehlen einer ausreichend lange Parallelführung zur Fahrbahn ist nicht nachvollziehbar. Die Strecke, auf der der Radverkehr parallel bis zum Einbiegeradius des Kfz (im Plan gestrichelt) geführt wird, ist deutlich länger als die angegebenen 6,60 m und auch länger als die 10 m, die in den Regelwerken empfohlen werden.

 

Der Vorschlag des ADFC sieht eine abgesetzte Führung des Radweges vor, so dass ein abbiegendes Fahrzeug aus der Mitgaustraße den vorfahrtberechtigten Radfahrer erst sehr spät aus sehr ungünstigem Winkel sieht. Viele Jahre lang wurde propagiert, solche Lösungen zu vermeiden, Unfalluntersuchungen unterstützten diese Argumentationskette. Die aus der Lichtwerkallee ausbiegenden Kfz werden den Radweg blockieren, weil sonst keine Einsichtnahme in die Mitgaustraße möglich ist.

 

Die Verwaltung rät von einer Umplanung der Einmündung entsprechend der Planungsideen des ADFC ab.

 

Die Anregung des ADFC bezüglich des Entfalls eines Parkplatzes gegenüber der Einmündung (Sichteinschränkung) wird aufgegriffen und umgesetzt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise