Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15472
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilrücknahme des Geltungsbereichs der Veränderungssperre "Sudetenstraße", OE 40 Stadtgebiet zwischen A 391, A 392, Celler Heerstraße, Sudetenstraße, Schölke, der östlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 254/75, 254/76,254/79 sowie dem ehemaligenRinggleis Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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03.03.2021
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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09.03.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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23.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"Der Geltungsbereich der in der Anlage beigefügten Veränderungssperre vom 6. November 2018 für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Sudetenstraße“, OE 40, für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, wird für den in der Anlage 2b dargestellten Bereich zurückgenommen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.
Begründung
Am 2. Mai 2012 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans „Sudetenstraße“, OE 40, beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll das bestehende überholte bzw. unzureichende Planungsrecht an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Der Bebauungsplan verfolgt dabei u. a. folgendes Planungsziel:
Sicherung der Flächen für eine Wegebeziehung von der Hannoverschen Straße Richtung Lehndorf.
Zur Sicherung der Planungsziele hat der Rat der Stadt Braunschweig am 6. November 2018 eine Veränderungssperre beschlossen, die am 23. November 2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist. Am 29. September 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig die Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen, die am 22. November 2020 durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 11. November 2020 in Kraft getreten ist.
Die Veränderungssperre diente auch zur Sicherung der Wegeverbindung nach Lehndorf auf der stillgelegten Gleistrasse. Für diese Wegeverbindung wurde das Bebauungsplanverfahren „Ringgleis Anschluss Lehndorf“, LE 39, begonnen (Aufstellungsbeschluss Verwaltungsausschuss am 10. Dezember 2020). Im Bereich der ehemaligen Gleistrasse waren die Planungsziele der Bebauungspläne OE 40 und LE 39 identisch. Der Erlass einer eigenen Veränderungssperre für den Bebauungsplan LE 39 war nicht erforderlich, solange die Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung für den Bebauungsplan OE 40 in Kraft ist.
In seiner Sitzung am 16. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/ Sudetenstraße zu realisieren und dazu die genannten Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen und ggf. in diesem Zusammenhang notwendige Ertüchtigungen vorzunehmen.
2. Zur Schaffung eines attraktiven Zubringers für den Radverkehr beginnt die Verwaltung parallel mit der Planung einer Ringgleisverbindung durch das zukünftig als Wohngebiet vorgesehene Gelände der Firma Bühler. Die Verwaltung tritt dazu zeitnah in Verhandlungen mit dem Investor über die Schaffung eines entsprechenden Ringgleis-Zubringers ein.
3. Die Verwaltung wird gebeten, für den Verwaltungsausschuss eine Vorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan LE 39
(Vorlage 19-12184) vorzulegen.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, für die ebenfalls beschlossene Veränderungssperre (Vorlage 20-13444) eine Vorlage zur Veränderung des Geltungsbereiches (Herausnahme der Flächen der ehemaligen Gleisanlage) für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.“
Zu 1. und 2.:
Beide Punkte werden verwaltungsintern geprüft.
Zu 3.:
Für den Bebauungsplan LE 39 soll die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses (DS 21-15471) und für den Bebauungsplan OE 40 die Rücknahme der entsprechenden Teilfläche des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses (DS 21-15494) beschlossen werden.
Da nach dem Ratsbeschluss das Planungsziel einer Wegeverbindung nicht weiter verfolgt werden soll, entfällt für diesen Teil des Geltungsbereichs OE 40 die Notwendigkeit einer Veränderungssperre.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre soll daher entsprechend angepasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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704,6 kB
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