Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Holzmoor-Nord“, GL 51,

sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Das Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates 323 Wenden-Thune-Harxbüttel entsprechend § 94 NKomVG bezieht sich auf die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche im Geltungsbereich C des Bebauungsplanes (Anlage 3.3).
 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Am 25. März 2014 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss gefasst, für das im Betreff genannte Stadtgebiet (Geltungsbereich A) den Bebauungsplan „Holzmoor-Nord“, GL 51, aufzustellen.

 

Anlass war das Interesse des Grundstückseigentümers, die von ihm erworbenen Kleingartenflächen zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Zwischen dem Eigentümer und der Stadt Braunschweig wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in welchem der Eigentümer sich zur Übernahme der Planungskosten verpflichtete.

 

Die Planung verfolgt folgende wesentlichen Planungsziele:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein stadtnahes und attraktives Wohnquartier in einer verdichteten Bauweise im Geschosswohnungsbau. Damit soll die Realisierung von ca. 650 Wohnungen ermöglicht werden.

 

  • Gleichzeitig wird eine ausreichend breite, durchgehende Grünverbindung zwischen dem westlichen Naturraum der Wabe und der Bevenroder Staße geschaffen, die sich östlich der Bevenroder Straße bis in die freie Landschaft im Schuntertal hin fortsetzt. Diese Grünverbindung soll folgende Funktionen erfüllen: Öffentliche Parkanlage für Freizeit und Erholung, Kinderspiel- und Jugendspielflächen, Biotopverbundachse, Luftleitbahn und potentieller Korridor für eine Stadtbahnstrecke sowie für den Radschnellweg Braunschweig-Wolfsburg.

 

Durch die Ausnutzung vorhandener bzw. durch den Ausbau weiterer sozialer und technischer Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten, Buserschließung, potentieller Stadtbahnausbau, Fuß- und Radwege, Nahversorgung) kann hier ein optimales Wohnangebot für verschiedene Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, welches das Leitbild des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2030 „Stadt kompakt weiterbauen“ umsetzt und auch stadtwirtschaftlichen Gesichtspunkten entspricht.

 

Die für die Planung erforderlichen Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Borek Immobilien GmbH & Co. KG, Braunschweig bzw. werden noch von ihr erworben (Geltungsbereich B). Zur Umsetzung der Planung und zur Regelung der Erschließungs- und Folgemaßnahmen einschließlich ihrer Finanzierung wird mit der Borek Immobilien GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 7. März bis 9. April 2018 durchgeführt. Damals umfasste das Plangebiet auch Gewerbeflächen an der Straße Im Holzmoor (Reifenlager) und an der Straße Grüner Ring (Reiter-und Hundeführerstaffel der Polizei), so dass hier seinerzeit ca. 850 bis 970 Wohnungen angedacht waren. Da diese zusätzlichen Flächen nicht verfügbar sind, wurde der Geltungsbereich anschließend reduziert.

 

Seitens der IHK wird eine gesicherte Verträglichkeit der Wohnbebauung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben gefordert. Die Träger der Ver- und Entsorgung geben Hinweise für die weitere Planung. Der BUND weist auf die vorhandene Luftleitbahn und Biotpverbundachse hin und sieht deren Funktionsfähigkeit gefährdet. Es werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Amphibienschutz, zum Erhalt und zur Pflanzung von Bäumen und anderen Begrünungen vorgeschlagen. Ferner werden der Verzicht auf die Überplanung des Geländes der Reiter- und Hundeführerstaffel und der Verzicht auf die Überquerung der Wabe durch die Stadtbahn empfohlen.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 18. Mai bis 19. Juni 2020 durchgeführt.

 

Die Verkehrs-GmbH bemängelt, dass keine Stadtbahntrasse festgesetzt ist. Die Festsetzungen im Bebauungsplan schließen Trassenvarianten aus und arbeiten die Schallproblematik nicht ab. Es werden Angaben zum Busverkehr vermisst (Haltestellen, Begegnungsverkehr). Die Träger der Ver- und Entsorgung geben Hinweise zur Leitungsführung und zu anderen Infrastrukturmaßnahmen. Die IHK vermisst weiterhin den Nachweis der Verträglichkeit Wohnen  Gewerbe. Das Land verweist darauf, dass das südlich angrenzende Grundstück der Reiter- und Hundeführerstaffel Grüner Ring 1 keine Einschränkungen in Hinblick auf die Nutzung erfahren darf. Der BUND kritisiert grundsätzlich die Bebauung der bisherigen Grünachse. Er unterbreitet zahlreiche Vorschläge und Forderungen in Hinblick auf die energetische Versorgung, ein Mobilitätskonzept, den Städtebau, die Grünordnung, die örtliche Bauvorschrift, die Entwässerung und die Infrastruktur.

 

Die Beiträge werden in der hier vorliegenden Planfassung so weit wie möglich berücksichtigt. Auf Basis dieser geänderten Planung wird eine erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Am 7. März 2018 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Ferner standen die Unterlagen als Aushang und im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Analog zur ersten Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde auch hier das größere Gesamtkonzept unter der Einbeziehung weiterer Flächen vorgestellt.

 

Folgende Themen wurden angesprochen: Anzahl der Wohnungen, Sozialwohnungen, Mietwohnungen, Höhe der Bebauung, Begrünung, Standorte Wertstoffcontainer, Verträglichkeit mit Gewerbebetrieben, Auswirkungen auf das Grundwasser und die Luftleitbahn, Auswirkungen auf Schulen und Kitas, Bedarf an Begegnungsstätte, Turnhalle und Gastronomie, Verkehrsaufkommen, äußere Erschließung, Stadtbahntrasse, Artenschutz und Brücke über die Wabe.

 

Die aufgeworfenen Themen wurden im weiteren Verlauf der Planung beachtet.

 

Die Niederschrift ist als Anlage 6 beigefügt.

 

Äußere Erschließung

 

Da die äußere Erschließung überwiegend über die Straße Im Holzmoor erfolgen wird und sich dadurch Veränderungen für die Anlieger ergeben, soll auch der hierfür erstellte Straßenausbauplan (Vorplanung) öffentlich ausgelegt werden. Er ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, da die Flächen bereits in anderen Bebauungsplänen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind, sondern als Fachbeitrag anzusehen und entsprechend ausgelegt. Die Begründung enthält zum Straßenausbau nähere Ausführungen (Kap. 5.8).

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Holzmoor-Nord“, GL 51
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise