Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17115
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Braunschweig am Förderprogramm "Perspektive Innenstadt!"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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24.11.2021
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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26.11.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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03.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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07.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus dem niedersächsischen Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Sofortprogramm auf der Grundlage der im Begründungstext und in den Anlagen aufgeführten Projekten mit einem Projektvolumen von 2,0 Mio. € umzusetzen.
3. Zur Projektumsetzung werden im Jahr 2021 außerplanmäßig Mittel i. H. v. 1.810.000 € mit der aufgezeigten Deckung zur Verfügung gestellt. Mit einem bereits im Haushalt 2021 eingeplanten Betrag von 190.000 € wird das Projekt 4E.000002 – Begrünung des Schlossplatzes – Bestandteil des Gesamtprojektes.
4. Der Rat beschließt ausschließlich zur Durchführung des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ eine Ausnahmeregelung von der im § 6 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze von 100.000 €, um eine Zuordnung der Haushaltsmittel auf Einzelprojekte ohne weitere Gremienbeteiligung vornehmen zu können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Informationen zum Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ und vorgesehene Projekte
Die Verwaltung hat im September des Jahres vom Land die Zusage erhalten, bis zu 1,8 Mio. Euro Fördermittel aus dem Programm „Perspektive Innenstadt!“ beantragen zu können. Seitdem wurde verwaltungsintern an der Konkretisierung innenstadtstärkender Projekte gearbeitet. Für die Stadt ergibt sich dadurch die Möglichkeit, gemäß den vorliegenden Richtlinien und Informationen des Landes kurzfristig Projekte zur Stärkung der Innenstadt durchzuführen und dabei Fördermittel von bis zu 90% in Anspruch zu nehmen. Der Kofinanzierungsanteil der Stadt Braunschweig liegt bei 10%. Somit steht ein förderbares Volumen von insgesamt 2,0 Mio. € zur Verfügung, der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 0,2 Mio. €.
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2023. Die Mittel sind von der Stadt vorzufinanzieren, eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung durch die NBank erst nach jeweiligem Projektende.
Aufgrund der übergeordneten Bedeutung ist zur Beteiligung am Sofortprogramm und zur Beantragung der Mittel bei der Niedersächsischen Förderbank (NBank) ein Ratsbeschluss notwendig (siehe Beschlusstext, Nr. 1).
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 30.09.2021 haben das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) und die Ämter für regionale Landesentwicklung Niedersachsen informiert, wie das Antragsverfahren ablaufen wird. Neben der Einrichtung umfangreicher Projektanträge ist nach Auskunft des Fördermittelgebers auch für jedes einzelne Projekt ein Ratsbeschluss Voraussetzung für eine Förderung. Die Verwaltung informiert mit dieser Vorlage daher über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, um Förderprojekte in Braunschweigs Innenstadt umzusetzen.
Im Rahmen des Sofortprogramms wird die Umsetzung folgender Projekte verfolgt (siehe Beschlusstext, Nr. 2):
- Sitzstufen an der Oker (III.01)
- Werbesatzung für die Innenstadt (III.02)
- Sitzbänke in der Innenstadt (III.03)
- Gross Form Art (IV.01)
- Konzept Kulturraumzentrale Innenstadt (IV.02)
- Wettbewerb temporärer Architekturpavillon (IV.03)
- Familien-Cafés mit Kinder-/Jugendbeteiligungsetage (V.01)
- Citymanagement 2.0 für Innovationsthemen und Digitalisierungsprojekte (VI.01):
- Markt- und Wettbewerbsanalyse Digitale Präsenz Braunschweig 2.0
- B2C- und B2B-Befragungen
- Digitale Wissens- und Informationsplattform
- Digitales Gamification-Projekt zur Steigerung der Aufenthaltsdauer und der Frequenzen in der Innenstadt (VI.02)
- Dinner in White – Braunschweig bittet zu Tisch (VI.03)
- Freizeitangebote zur Belebung der Innenstadt: Stadtgärten und -strand, Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche (VI.04)
- Gründerprogramm Innenstadt (VI.05)
- Strategisches Rahmenkonzept (Bewerbungsgrundlage „Resiliente Innenstädte“), (VI.06)
- Begrünung Schlossplatz (VIII.01)
- Entsiegelungsmaßnahmen (VIII.02)
- Mobiles Grün für die Innenstadt (VIII.03)
Weitere Informationen ergeben sich aus der beigefügte Projektübersicht (Anlage 1) und den dazugehörigen Projektskizzen (Anlage 2). Diese umfassen auch erste Kostenschätzungen für die Einzelvorhaben und die Aufteilung der Kosten auf Fördermittel und städtisch notwendige Eigenmittel. Der tatsächliche Aufwand für die Projekte wird sich jedoch erst nach Ausschreibung und Beauftragung der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen konkret beziffern lassen. Die Verwaltung hat die Schätzungen daher auf Erfahrungswerten oder im Einzelfall auf erste Sondierungsgespräche mit möglichen Auftragnehmern begründet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die umgesetzten Projekte mit Ausnahme der Projekte 2., 3. und 11. nach Ende des Förderzeitraums Folgekosten entstehen. Bei den Projekten 1., 3. und 14. bis 16. sind dies Kosten für laufende Instandhaltungen bzw. Pflege und evtl. Abschreibungen, bei den Projekten 14. bis 16. zusätzlich die Kosten für die Entwicklungspflege der Pflanzen. Bei den Projekten 1., 5., 6., 13. und 15. ist beabsichtigt, weitere Projektschritte über das in Vorbereitung befindliche Förderprogramm "Resiliente Innenstädte" (s. u., Eigenanteil 60%) teilfinanzieren zu lassen. Bei einigen Maßnahmen steht der Fortsetzungszeitraum noch nicht fest. Für Nr. 7 - Familien-Cafés mit Kinder- und Jugendbeteiligungsetage wäre mit der Entscheidung zur Umsetzung ein dauerhafter Betrieb mit laufenden Folgekosten verbunden.
Soweit über die dargestellten 2 Mio. € hinaus weitere Haushaltsmittel benötigt werden, legt die Verwaltung den Ratsgremien zu gegebener Zeit Beschlussvorlagen vor. Dies betrifft insbesondere entstehende Umsetzungskosten und sich im Einzelfall ergebende laufende Folgekosten.
Aus der Übersicht geht hervor, dass der klare Fokus auf Projekten liegt, die von der Stadtverwaltung entwickelt und im Rahmen des Innenstadtdialogs bzw. der in diesem Rahmen durchgeführten Austausch- und Vernetzungsformaten allen beteiligten Stakeholdern vorgestellt und mit diesen diskutiert wurden. Ein Schwerpunkt lag dabei auf Projekten und Maßnahmen, die möglichst schnell umzusetzen und einen größtmöglichen Einfluss auf eine positive Innenstadtentwicklung haben können. Daher spielten die Oberthemen Aufenthaltsqualität, Stadtklima und Schaffung von Besuchsgründen der Innenstadt eine besondere Rolle in den Konzeptionen.
Zudem legt das Förderprogramm auch einen Fokus auf die Schaffung konzeptioneller Grundlagen, deren Umsetzung mit dem Folgeprogramm „Resiliente Innenstädte“ forciert werden könnte. Daher sind auch konzeptionelle Vorhaben in der Projektübersicht enthalten.
Abschließend sei erwähnt, dass die Projektliste nicht als abschließend zu verstehen ist. Es sind teils weitere Ideen und Konzepte in der Vorbereitung. Entsprechende Informationen und ggfs. nötige Beschlüsse werden den politischen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt.
Im Gegenzug ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne der aufgeführten Projekte ganz oder teilweise verworfen werden.
Zudem steht eine tiefere Erörterung der Einzelvorhaben mit der NBank noch aus. Trotz des Ziels zur Schaffung einer unkomplizierten Förderrichtlinie zeigt sich bereits, dass die einzuhaltenden Auflagen seitens des Landes und insbesondere der NBank die Umsetzung einzelner Projekte erschweren können. Hintergrund sind die vorhandenen Ressourcen, sich ändernde Rahmenbedingungen sowie die umfangreichen rechtlichen Vorschriften, insbesondere Vergabevorschriften und Beihilfenrecht der EU. Die Verwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich sagen lässt, für welches der aufgelisteten Projekte eine Förderung schlussendlich gewährt und damit eine Umsetzung ermöglicht wird.
Ausgehend von einem kürzlich erfolgten Vorabgespräch mit der NBank zeichnet sich ab, dass zumindest einige im Innenstadtdialog gemeinschaftlich entwickelte und abgestimmte Projekte auf förderrechtliche Hürden stoßen werden. Es deuten sich in Teilen Einschränkungen an, da die Richtlinie insbesondere bei echten Kooperationsprojekten mit Blick auf beihilferechtliche Fragestellungen (und dem in diesem Fall geltenden EU-Recht) sehr kompliziert ist.
Die im Innenstadtdialog von allen Akteur:innen vertretene Auffassung, dass Innenstadtentwicklung vor allem ein Gemeinschaftsprojekt zwischen sehr unterschiedlichen Akteursgruppen ist, spiegelt die Richtlinie nur bedingt wider. Eine erfolgreiche Antragsstellung und tatsächliche Umsetzung der aufgezeigten Projekte über das Förderprogramm lässt sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht absehen. Auch ist noch unklar, wann Anträge genehmigt werden können, da der Niedersächsische Städtetag zuletzt mitteilte, dass die NBank über sehr beschränkte Bearbeitungskapazitäten verfügt. Ziel der Vorlage ist es daher, die Politik einzubinden, die erforderlichen vorbereitenden Beschlüsse fassen zu lassen und den notwendigen Handlungsspielraum für weitere Abstimmungen mit der NBank bzw. dem Land zu erhalten.
Die Verwaltung wird in jedem Fall versuchen, im Dialog mit dem Fördermittelgeber bestmögliche Ergebnisse für Braunschweigs Innenstadt zu erzielen.
Nach der erfolgten Zusage über die Reservierung des Budgets (1,8 Mio. €) können in der zweiten Verfahrensstufe Projektanträge bei der NBank eingereicht werden. Hierbei sind zwei Fristen wichtig: Es muss mindestens ein Projekt bis zum 31.03.2022 bei der NBank eingereicht werden. Andernfalls verfällt das komplette Budget. Bis zum 30.06.2022 müssen alle anderen Projektanträge eingereicht werden, um die Fördermittel bis zum Programmende 2023 zu binden. Das Mindestprojektvolumen liegt für Konzepte und Studien bei 30.000 Euro, bei allen anderen Einzelprojekten bei 50.000 Euro. Personalkosten sind mit Ausnahme der Aufwendungen für einen Citymanager nicht förderfähig.
Alle geförderten Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein. Die Befristung des Förderprogramms erfordert eine zeitnahe Umsetzung der Projekte. Ein vorgezogener Maßnahmenbeginn ab dem 17. Juni 2021 schließt eine Förderung nicht aus.
Die Richtlinie sieht vor, dass die Fördermittel erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises für das jeweilige Einzelprojekt ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass zunächst die gesamten Projektkosten von der Stadt Braunschweig vorfinanziert werden müssen. Erst nach Abschluss eines Projektes, nach Erstellung des Verwendungsnachweises und nach dessen Prüfung durch die NBank werden für das jeweilige Einzelprojekt Fördermittel ausgezahlt. Daher ist eine kurzfristige Zurverfügungstellung der geschätzten Gesamtkosten aller Einzelvorhaben notwendig (siehe unten: Finanzierung der Einzelvorhaben des Sofortprogramms).
Im April 2022 beginnt zudem die Bewerbungsphase für das EFRE Programm „Resiliente Innenstädte“. Die für eine Beteiligung am Wettbewerbsverfahren notwendige Innenstadtstrategie wurde durch die Braunschweig Zukunft GmbH bereits ausgeschrieben und beauftragt, da der Erstellungszeitraum bis April inkl. aller Beteiligungsverfahren sehr kurz ist. Dieses zweite Programm sieht für Braunschweig eine Förderung von bis zu 4,2 Mio. Euro auf 5 Jahre vor. Der Eigenanteil liegt bei 60 Prozent. Die Verwaltung wird bei Vorliegen weiterer Informationen berichten und auch hier ggfs. erforderliche Entscheidungen der politischen Gremien einholen.
Gem. § 94 NKomVG ist der Stadtbezirksrat zu allen wichtigen Fragen, die den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren, anzuhören. Das betrifft insbesondere die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben im Stadtbezirk. Der hier vorbereitete Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Braunschweig stellt die formelle Grundlage dafür dar, dass gegenüber dem Land, bzw. der NBank die geforderte Antragsberechtigung auf das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ hergestellt wird und die beteiligten Fachstellen durch die Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln handlungsfähig werden. Die Durchführung und detaillierte Ausgestaltung der Projekte ist teilweise abhängig von der Förderung und den Regelungen der noch zu ergehenden Bescheide des Fördermittelgebers zu den einzelnen Projekten. Dennoch soll bereits in diesem Stadium dem Stadtbezirk die Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden. Soweit es kommunalverfassungsrechtlich geboten ist, erfolgt bei der Projektdurchführung eine weitere Beteiligung der politischen Gremien.
II. Finanzierung der Einzelvorhaben des Sofortprogramms
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Sofern mit der Projektumsetzung bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung 2022 gewartet würde, bestünde aufgrund des engen Förderzeitraums die Gefahr, die Maßnahmen nicht zeitgerecht umsetzen zu können und somit Fördermittel in erheblichem Umfang zu verlieren.
Daher bedarf es neben den benötigten Projektbeschlüssen (siehe Beschlusstext Nr. 1 und Nr. 2) zudem der nachstehenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im Jahr 2021 (siehe Beschlusstext Nr. 3). Diese Mittel könnten in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden und würden somit für die Umsetzung von Projekten bereits im ersten Halbjahr 2022 (vor Rechtskraft der Haushaltssatzung 2022) als Deckungsmittel zur Verfügung stehen
Teilhaushalt Stabsst.: 0800 Wirtschaftsdezernat
Produkt: 1.57.5711.01 Wirtschaftsförderung
Sachkonto: 427110 – Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Bei dem o. g. Produkt werden im Ergebnishaushalt außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.810.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2021: 0 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 1.810.000 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.810.000 €
Einerseits werden somit die erforderlichen Mittel für das Sofortprogramm gegenüber dem Fördermittelgeber NBank nachgewiesen. Andererseits kann dadurch eine schnelle Handlungsfähigkeit bezüglich der eigenverantwortlichen Umsetzung von Einzelvorhaben in den unterschiedlichen Dezernaten sichergestellt werden.
Eine zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit gem. § 117 NKomVG ist gegeben, weil das Förderprogramm bereits deutlich vor dem Inkrafttreten des Haushalts 2022 startet und die Verwaltung gegenüber dem Fördermittelgeber und zur Beteiligung Dritter die Mittelverfügbarkeit nachweisen muss (Einhaltung der zwingenden Antragsfristen zum 31.03.2022 und zum 30.06.2022), insbesondere aber, weil ohne diese vorangehende außerplanmäßige Bewilligung die Förderung bei geringem Eigenanteil nicht in Anspruch genommen werden könnte.
Für die Projekte, die durch die städtischen Tochtergesellschaften Braunschweig Stadtmarketing GmbH und Braunschweig Zukunft GmbH durchgeführt werden sollen (vgl. Projekte 8 – 13 mit den Kennnummern VI.01 - VI.06) bedarf es entsprechender Nachtragswirtschaftspläne, deren Deckung ebenfalls über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung gewährleistet ist.
Deckung:
Art der Deckung | Projekt / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | 4E.200002 | FB 20 – Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie | 1.810.000 € |
III. Finale Mittelzuordnung – Ausnahme von § 6 der Haushaltssatzung 2021
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Braunschweig für das Jahr 2021 sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG bzw. § 119 Abs. 5 NKomVG unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag i. H. v. 100.000 € nicht übersteigen. Um eine Zuordnung der pauschal dem o. g. Produkt bei der StSt. 0800 zugeordneten Mittel zu entsprechenden Einzelprojekten ohne weitere Gremienbeteiligung vornehmen zu können, wird vorgeschlagen eine Ausnahmeregelung bezüglich dieser Wertgrenze zu beschließen (vgl. Beschlusstext Nr. 4). Die Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich nur für das Programm „Perspektive Innenstadt“. Die politischen Gremien werden über die erfolgten Mittelumsetzungen informiert.
IV. Hinweise zur Beschlussempfehlung
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich hierbei um ein sehr kurzfristig aufgelegtes Förderprogramm handelt, bei dem bei weitem noch nicht alle Rahmenbedingungen festgelegt sind. Nach den Erfahrungen bereits abgewickelter Förderprogramme in der Vergangenheit wird es auch hier unvermeidbar sein, Anpassungen vorzunehmen und schnell zu reagieren, um Fördermittel zu sichern. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kosten verändern können und noch weitere Projekte, ggf. als Ersatz für die aufgeführten, benannt werden. Die politischen Gremien werden dazu fortlaufend eingebunden. Es ergibt sich bei diesem Projekt die einzigartige Möglichkeit, Projekte zur Stärkung der Innenstadt in Braunschweig durchzuführen, die bis zu 90% aus Fördermittel finanziert werden können.
Die Verwaltung verweist außerdem auf den Beschluss des Rates vom 13.07.2021 – Ein Zukunftskonzept für unsere Innenstadt (DS 21-16445-02). Aufgrund eines interfraktionellen Antrages der SPD- und der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig wurde beschlossen, dass Mittel aus dem Landesprogramm „Perspektive Innenstadt“ effektiv eingesetzt und eingeworben werden.
Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Beschlusstext dieser Vorlage zuzustimmen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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105,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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412,9 kB
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