Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17899
Grunddaten
- Betreff:
-
Okerbrücke Hüttenwerke Schrotweg, Ausbau des Geh- und Radweges zwischen der Leipziger Straße und dem Schrotweg und Neubau der Brücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Anhörung
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10.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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15.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Für den Neubau der Brücke über die Oker (Okerbrücke Hüttenwerke Schrotweg) und den Ausbau des Geh- und Radweges zwischen der Leipziger Straße und dem Schrotweg werden die folgenden Eckpunkte für die weitere Planung beschlossen:
- Die Brücke wird in annähernd gleicher Lage wie die vorhandene Brücke gebaut.
- Die neue Brücke erhält eine nutzbare Breite von 4,00 m.
- Planerisch wird die Ergänzung eines parallel geführten Gehwegs optional mit berücksichtigt.
- Die Gründung und die Fundamente für einen optional später zu ergänzenden zusätzlichen zweiten Brückenüberbau für eine separate Gehwegführung, werden vorsorglich mit realisiert.
- Der Weg und die Brücke werden, möglichst insektenfreundlich, beleuchtet.
- Die Brücke wird gegen Befahren mit Kfz geschützt. Dies erfolgt unter Beachtung der Belange des Radverkehrs.
- Der Geh- und Radweg wird asphaltiert.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2g der Hauptsatzung.
Anlass
Wie bereits mit der Vorlage 20-14662 angekündigt, ist geplant, die vorhandene Fußgänger- und Radwegbrücke über die Oker zwischen Schrotweg und Leipziger Straße durch einen Neubau zu ersetzen. Im Rahmen des Projektes wird auch der Geh- und Radweg zwischen der Leipziger Straße und dem Schrotweg ausgebaut.
Online-Beteiligung und Eckdaten
Ende 2020 führte die Verwaltung eine Bürgerbeteiligung zur Nutzung und zu den Erwartungen an den Brückenneubau durch. Diese erfolgte digital über die Homepage der Stadt Braunschweig. Gleichzeitig erhielten die für Radverkehr engagierten Verbände und die Anlieger die Grundlagenermittlung mit der Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Der damalige Stadtbezirksrat 212 Heidberg-Melverode und der PlUA erhielten die Grundlagenermittlung mit Drucksache 20-14662 ebenfalls zur Kenntnis.
Nach Auswertung der Stellungnahmen der Verbände und der Anlieger und aus den Anmerkungen der Onlineumfrage kristallisiert sich eine weitgehende Übereinstimmung mit den Planungsansätzen der Grundlagenermittlung heraus. Im nachfolgenden werden die Schwerpunkte der Auswertung kurz vorgestellt. Hieraus entwickeln sich die Eckpunkte, die mit dieser Vorlage, vor Beauftragung der weiteren Planungsphasen, fixiert werden sollen.
- Lage der Brücke:
Die Lage der Brücke im Wegenetz ist unter Berücksichtigung der Lage der benachbarten Brücken am Südsee und am Schloss Richmond und unter Berücksichtigung der hydraulichen Verhältnisse unverändert richtig.
- Brückennutzbreite und Erweiterungsmöglichkeit:
Im Rahmen der Beteiligung wurde eine Aufweitung der nutzbaren Brückenbreite auf 4,00 m überwiegend für wünschenswert und ausreichend erachtet.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radschnellweg BS - WF/SZ wurde in Stellungnahmen die angedachte Brückenbreite von 4,00 m aber in Frage gestellt, sofern ein zukünftiger Radschnellweg über die Brücke führen sollte. Bei dem Bau einer 4,00 m breiten Brücke sahen die Verbände eine spätere Führung des Radschellweges über die Brücke als nicht möglich an. Die Verwaltung teilt diese Einschätzung. Bisher liegen aber keine über die Machbarkeitsstudien hinausgehenden Erkenntnisse zur Führung des Radschnellweges vor. Diese sind auch nicht kurzfristig zu erwarten. Aufgrund des schlechten Zustandes der Bestandsbrücke kann mit den Brückenplanungen nicht gewartet werden, bis es eine Entscheidung zur Führung des Radschnellwegs gibt.
Um dennoch jetzt mit der Brücken-Planung beginnen zu können, macht die Verwaltung folgenden Vorschlag:
Sollte sich bei den späteren Planungen des Radschnellweges ergeben, dass dieser über die neue Okerbrücke führen soll, so könnte die jetzige Brücke als Radwegbrücke dienen und ein neuer zweiter Überbau, mit einer Breite von 2,50 m, könnte als Fußweg neben diese Brücke gelegt werden. Daher soll bereits jetzt die Grundrissplanung für beide Brücken erfolgen und bei der Gründungsherstellung sollen die Gründungspfähle und das Fundament für beide Bauwerke realisiert werden. Die Mehrkosten liegen in Abhängigkeit vom Entwurf in der Größenordnung von ca. 80.000 €, da die aufwendige und kostenintensive Baulogistik ohnehin vor Ort ist. Ebenso soll der Weg zur Leipziger Straße bereits jetzt so geplant werden, dass dieser später in der erforderlichen Breite um einen separaten Gehweg ergänzt werde könnte.
Diese Überlegung wurde mit den Verfassern kritischer Stellungnahmen zur Brückenbreite Ende Januar 2022 in einem Abstimmungstermin diskutiert und einvernehmlich für gut befunden.
- Beleuchtung der Brücke und der Wege:
Im Rahmen der Internetumfrage wurde eine Beleuchtung der Wege und der Brücke mehrheitlich für sinnvoll erachtet. Die meisten angefragten Verbände halten eine Beleuchtung auf Grund der intensiven Nutzung ebenso für notwendig, haben jedoch teilweise unterschiedliche Umsetzungsvorschläge. Es gibt aber auch einzelne ablehnende Haltungen, um nachtaktive Insekten nicht zu beeinträchtigen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Installation einer Beleuchtung für die Brücke und für die Wegeanbindung zu planen. Die Art und der Umfang der Beleuchtung werden in den weiteren Planungsphasen erarbeitet und eng mit der Umweltverwaltung abgestimmt.
- Schutz vor Kfz-Verkehr:
Das Befahren der Brücke mit Kraftfahrzeugen muss zum Schutz des Bauwerks und der Nutzenden unterbunden werden. Das kann mit Pollern oder Schildermasten erfolgen. Diese werden so installiert, dass sie gut wahrnehmbar sind und dass die verbleibende Nutzbreiten für den Fuß- und Radverkehr ausreichen. Dies erfolgt voraussichtlich im weiteren Umfeld und nicht direkt im Brückenbereich, insbesondere nicht in Kurvenbereichen.
- Wegeoberfläche:
Der vorhandene wassergebundene Weg von der Okerbrücke bis zur Leipziger Straße ist wegen seines Zustandes zur Erneuerung vorgesehen. Der Weg wird asphaltiert, um ein sicheres, komfortables und zügiges Fahren bei allen Witterungsverhältnissen zu ermöglichen.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss der Eckpunkte werden die nächsten Planungsphasen beauftragt. Ein Beschluss über den Entwurf ist für Herbst 2022 angestrebt. Dem wird eine Beteiligung, voraussichtlich in ähnlichem Format wie die erste Beteiligung, vorangestellt. Im Anschluss an den Beschluss des Entwurfs werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und veröffentlicht. Ziel ist es, in 2023 mit dem Bau zu beginnen, um nach ca. 12 Monaten Bauzeit die Brücke und die Wege in 2024 fertig zu stellen.
Finanzierung
Die Kosten der Brücke sind auf 2,57 Mio. € geschätzt. Die Gründungskosten der optionalen Brückenergänzung sind auf 80.000 € geschätzt. Die Kosten für den Wegebau liegen in der Größenordnung von 450.000 €. Zuzüglich eines Sicherheitszuschlages liegen die Gesamtkosten des Projektes somit in der Größenordnung von 3,5 Mio. €.
Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jetzt anlaufenden Planung.
Der Brückenbau wird mit der vorgesehenen Erneuerung des Weges zusammengeführt und in einer zusammenhängenden Maßnahme realisiert. Eine solche Radwegebaumaßnahme ist förderfähig. Das Projekt ist im Mehrjahresprogramm nach GVFG aufgenommen, mit einer mindestens 60 %igen Förderung der anrechenbaren Kosten.
Die förderfähigen Kosten werden auf 2,97 Mio. € geschätzt (Förderung 60 %: rd. 1,78 Mio. €; Eigenanteil 40 %: rd. 1,19 Mio. €). Zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten von 0,53 Mio. € wird mit einem städtischen Anteil i. H. v. rd. 1,72 Mio. € gerechnet. Derzeit sind im Haushalt 2,57 Mio. € an Finanzmitteln eingeplant (Projekt "Okerbrücke Hüttenwerke Schrotw./Ersatz" - 5E.660119). In der Haushaltsplanung 2023 ff. werden die Finanzraten des Projektes incl. der Einnahmen an diese Vorlage angepasst.
