Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-21516
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.06.2023
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24.08.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.06.2023
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19.09.2023
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Beschlussvorschlag
Angesichts des enormen Fachkräftemangels im Bereich der Kinderbetreuung und dem damit drohenden Wegfall von Betreuungsplätzen kommt der Kindertagespflege eine zunehmende Bedeutung zu. Es ist deshalb zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes der Kindertagespflege erforderlich, neben der bisher laufenden Imagekampagne die bisher geltenden Fördersätze in Bezug auf die Förderleistung und die Sachkosten zu erhöhen. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, die Förderrichtlinien (zuletzt angepasst mit Beschluss 22-19983 vom 20.12.2022) spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wie folgt zu überarbeiten:
1. Grundsätzlich bleibt die bisherige Entgelt-Struktur mit einer laufenden Förderung nach geleisteter Betreuungsstunde und gestaffelt nach Erfahrungsstufen erhalten.
2. Die Bezahlung erfolgt fortlaufend. Da Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fortzahlung von Ausfallzeiten wie Urlaub oder Krankheit. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird aber von einer Rückforderung der Kindertagespflegeentgelte bei Ausfallzeiten bis zu 30 Tagen im Jahr abgesehen.
3. Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung wird so erhöht, dass in dem Betrag für die Betreuungsstunde auch die geleisteten Stunden für Elternarbeit, Qualifizierung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Verwaltung angemessen berücksichtigt werden.
4. Das Basisentgelt wird jährlich dynamisiert.
5. Es wird ein Fördermodell erarbeitet, das bei angemieteten Räumen die Raumkosten und Betriebskosten angemessen mitfinanziert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachkräftemangel ist in den bestehenden Kinder-Betreuungseinrichtungen inzwischen so groß geworden, dass Betreuungsplätze dauerhaft wegzufallen drohen. Dabei ist der tatsächliche Betreuungsbedarf mit den vorhandenen Plätzen immer noch nicht gedeckt. Die Kindertagespflege ist der Betreuung in Einrichtungen rechtlich gleichgestellt und hat in den letzten Jahren eine hohe Qualität erreicht. Sie ist besonders im U3-Bereich eine gute Alternative, aber erheblich kostengünstiger. All das macht eine Kampagne zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen notwendig mit dem Ziel, diese dann auch dauerhaft zu halten. Und dazu gehört auch eine angemessene Bezahlung.
Tagespflege wird heute überwiegend beruflich ausgeübt. Die Anforderungen an Qualität und gesetzliche Auflagen sind erheblich gestiegen. Von einer angemessenen leistungsgerechten Vergütung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, kann aber immer noch nicht die Rede sein. Bei selbstständigen Tagespflegepersonen gehört zur Kalkulation der berechneten Leistungsstunde auch der geleistete Stundenaufwand für den „Betrieb“: Die Elternarbeit, Fortbildungen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Verwaltungsaufwand etc. Der Bundesverband für Kindertagespflege kam schon 2019 im Rahmen einer Modellrechnung zu einer Bruttovergütung pro betreutem Kind und Betreuungsstunde von mindestens 7,33 Euro / Stunde ohne Berücksichtigung des Sachaufwandes - siehe https://www.bvktp.de/service-publikationen/publikationen/das-modell-zu-verguetung-in-der-kindertagespflege/.
Seit Jahren führen wir in Braunschweig die Diskussion um die Einberechnung von Ausfalltagen, die entweder als erhöhter Aufschlag auf den Stundensatz oder als Fortzahlung für eine maximale Zahl von Ausfalltagen umgesetzt werden könnte. Um rechtliche Bedenken der Verwaltung gegenüber einer Fortzahlung von Ausfalltagen zu berücksichtigen, wird hier eine Formulierung vorgeschlagen, wie sie in mehren Landkreisen Bayerns praktiziert wird - siehe https://www.kreis-freising.de/fileadmin/user_upload/Aemter/Amt_fuer_Jugend_und_Familie/Besondere_Fachdienste/Kindertagespflege/Formulare/Richtlinien-Foerderung_in_der_Kindertagespflege.pdf. Demzufolge gibt es zwar keinen Anspruch auf Fortzahlung, aber es erfolgt keine Rückforderung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bis zu einer Höhe von 30 Ausfalltagen.
Aber auch der Sachaufwand ist in der Bezahlung angemessen zu berücksichtigen. Immer öfter ist eine Betreuung in der eigenen Wohnung aus Platzgründen und wegen gestiegener Anforderungen an die kindgerechte Ausstattung der Räume nicht mehr möglich. Es muss zusätzlicher Raum angemietet werden. Bei den inzwischen sehr hohen Mietkosten und Nebenkosten für Energie sollte ein angemessener Anteil ebenfalls in der Förderung berücksichtig werden.
