Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21998-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


5. Teilhaushalt Finanzen

 

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.210315 - 6. IGS / Neubau.

Sachkonto     421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltungen

 

Zeile 26     Baumaßnahmen

Projekt      4E.210315 - 6. IGS / Neubau.

Sachkonto     787110 Hochbaumaßnahmen

 

 

Auf dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.222.300,00 beantragt

 

 

Haushaltsansatz 2023 (Aufwendungen/Auszahlungen): 200.000,00 €

überplanmäßig beantragter    Aufwand 2023:                                              2.222.300,00

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.422.300,00 €

 

Die benannte überplanmäßige Mittelbereitstellung ist für die Zuschlagserteilung im Projekt Neubauten der 6. Integrierte Gesamtschule am Wendenring und Grundschule Westliches Ringgebiet am Wedderkopsweg erforderlich. Da es sich dabei um bedeutende Maßnahmen im Stadtbezirk 310 Westliches Ringegebiet sowie Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue handelt, wird den zugehörigen Stadtbezirksräten mit dieser Vorlage die Gelegenheit der Anhörung ermöglicht. Die in der Anlage enthaltenen Lagepläne und Visualisierungen werden mit dieser Vorlage erstmalig der Öffentlichkeit vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) wird in seiner Sitzung am 06.09.2023 über die Auftragsvergabe an einen Totalunternehmer zur Errichtung der Neubauten 6. Integrierte Gesamtschule am Wendenring sowie Grundschule Westliches Ringgebiet am Wedderkopsweg entscheiden - vgl. 23-21810.

 

Im Haushaltsplan 2023 sind für die 6. IGS Verpflichtungsermächtigungen (VE) i. H. v. insgesamt 75 Mio. € eingeplant. Die Auftragssumme an den Totalunternehmer beträgt 77.222.300 €. Der Differenzbetrag von 2.222.300 € muss überplanmäßig bereitgestellt werden, damit der Auftrag nach der Ratsentscheidung in voller Höhe erteilt werden kann. Für die Grundschule sind im Haushalt 2023 ff ausreichend Haushaltsmittel / Verpflichtungsermächtigungen eingeplant.

 

Die mit den DS 19-12305 und DS 20-13761 gefassten Beschlüsse des Rates zum Raumprogramm (RP) für die 6. IGS und die begleitende 4-Fach-Sporthalle auf dem Tunica-Gelände erfolgten nach dem Grundsatzbeschluss „Errichtung einer neuen integrierten Gesamtschule“ (DS 18-09482), in dem bereits auf die perspektivisch steigenden Schülerzahlen im Sekundärbereich I, die hohe Ablehnungsquote an den Braunschweiger IGSen und damit dem Bedarf an der Errichtung einer weiteren IGS hingewiesen wurde.

 

Durch besondere Entwicklungen in den letzten Jahren steigen die Schülerzahlen wieder deutlich. Neben der allgemeinen demografischen Entwicklung kommen die massive Baugebietsentwicklung und die Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen hinzu. Ein Aufschub des Starts der 6. IGS über das Schuljahr 2027/2028 hinaus würde die ohnehin schon großen Kapazitätsprobleme an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zusätzlich erhöhen und im schlimmsten Fall zum Fehlen von Plätzen der Beschulung führen. Der Start der 6. IGS mit einer prognostizierten Entlastung von rechnerisch 2 Zügen an den Gymnasien pro Schuljahrgang ist auch ein wichtiger Bestandteil der Lösung für die Gymnasien, die voraussichtlich bereits in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 deutlich mehr Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen müssen, als sie Kapazitäten haben. Insofern ist der Start der 6. IGS sachlich und zeitlich unabweisbar. Dies betrifft ebenso die dazugehörige 4-Fach-Sporthalle am gleichen Standort, die als Ersatz für die baulich abgängige Tunica-Halle vorgesehen ist.

 

Darüber hinaus ist die Auftragsvergabe der 6. IGS in einem Paket mit der neuen Grundschule im Westlichen Ringgebiet ausgeschrieben worden. Eine Teilbeauftragung ohne IGS ist nichtglich, sodass ein Verzögern der IGS auch die Errichtung der Grundschule sowie der jeweils zugehörigen neuen Sporthallen betreffen würde.

 

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt in Abhängigkeit der Zustimmung des AMTA zu der Auftragsvergabe.

 

Zur Deckung stehen die Haushaltsmittel der Deckungsreserve für inflationäre Entwicklungen für 2023 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

1.61.6120.01 /

462130

Deckungsreserve Sachaufw. EHH (ohne IM)

2.222.300

 


 

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Anlagen

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