Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24815-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" - Hofumgestaltung Sophienstraße 1 (Wohnungslosenunterkunft)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 68 Fachbereich Umwelt; 20 Fachbereich Finanzen; 0500 Sozialreferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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05.02.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Hofumgestaltung auf dem Grundstück Sophienstraße 1 wird zugestimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 170.000 Euro. Von diesen Gesamtkosten werden 90.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei 1/3 dieser Kosten als Eigenanteil bei der Stadt Braunschweig verbleiben (30.000 Euro). Der restliche Finanzierungsbedarf in Höhe von 80.000 Euro wird aus den Ansätzen für nicht förderfähige Kosten gedeckt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat hat der Hofumgestaltung Sophienstraße 1 mit den folgenden zwei Änderungen zugestimmt:
Fahrradunterstand: Die Seitenwände des geplanten Fahrradunterstandes sollen aufgrund von Bruchgefahr und dem Aspekt der Reinigung nicht in Glas errichtet werden. Stattdessen soll ein anderes Material gewählt werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Es spricht nichts dagegen, die Seitenwände aus einem anderen Material herzustellen. Von einem Fahrradunterstand ohne Seitenwände wäre allerdings aufgrund des fehlenden Wetterschutzes abzuraten.
Treppenzugang: Auf die direkte Verbindung zwischen Balkon und Hof über eine Treppe (ca. 16.200 Euro) soll verzichtet werden. Die Bewohner sollen stattdessen über das Treppenhaus und die Eingangstür in den Hof gelangen.
Stellungnahme der Verwaltung: Der direkte Zugang vom Balkon in den Hof wird seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet. Da der Balkon an einen Gemeinschaftsraum grenzt, wird die Nutzung des Hofes durch einen direkten Zugang erleichtert, was zu einer Stärkung der Gemeinschaft führen und das Wohlbefinden der Bewohner verbessern kann. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Außentreppe beizubehalten.
Die Erstellung der Treppenanlage beinhaltet folgende Leistungen:
• Abbruch der Waschbeton - Brüstung am Balkon
• Anpassen der Abdichtungsmaßnahmen am Balkon
• Anarbeiten und Anpassen des bestehenden Plattenbelags
• Herstellen, liefern und montieren der Treppenkonstruktion + Ergänzung des Geländers
• Fundamente im Boden herstellen
• Anpassung am bestehenden Wärmedämmverbundsystem der Fassade
• Rückbau Elektroinstallation (Leitung zur Garage wird nicht mehr benötigt)
Die Kosten belaufen sind auf ca. 16.200 Euro (brutto).
Der Beschlussvorschlag bleibt unverändert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,5 kB
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