Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-26100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Feststellung der Unterrepräsentanz eines Geschlechts im Sinne des § 3 Absatz 3 des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG) erstellt die Verwaltung halbjährlich zu den Stichtagen 31. Dezember und 30. Juni eine Übersicht der Dienstkräfte, aufgeteilt nach den Geschlechtern in den einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen. Im Rahmen des Informationsrechts nach § 20 Absatz 4 NGG wird diese Übersicht auch der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung gestellt. Dabei wird die Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erweitert um die Geschlechterverteilung innerhalb der verschiedenen Laufbahnen, der wesentlichen Berufsgruppen sowie der Leitungsfunktionen.

 

Als Anlage ist diese Übersicht mit Stichtag 30. Juni 2025 beigefügt. Zum Vergleich wird auf die DS 24-22798 und 25-24967 verwiesen.

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Anlagen

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