Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26473
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Bahnhaltepunkt Bienrode", BI 41 Stadtgebiet zwischen Waggumer Straße, Herrmann-Schlichtung-Straße, Gerhard-Borchers-Straße und Forststraße (Geltungsbereich A) Stadtgebiet nördlich des Bienroder Sees, Teilfläche des Flurstücks 91 in der Flur 3, Gemarkung Waggum (Geltungsbereich B) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Anhörung
|
|
|
|
01.10.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.10.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zu Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
In seiner Sitzung am 13.02.2024 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Der Mobilitätswandel ist für Braunschweigs Zukunftsfähigkeit von hoher Bedeutung. Damit eine nachhaltige Mobilitätsplanung als wesentliche Voraussetzung für eine lebenswerte Stadt gelingt, ist die Verlagerung des städtischen Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den klima- und ressourcenschonenden Umweltverbund aus Bus, Bahn, Fahrrad- und Fußverkehr ein wesentliches Thema. Hierfür müssen umfangreiche Anreize geschaffen werden, die darauf abzielen, dass öffentliche Verkehrsmittel für einen möglichst großen Teil der Stadtgesellschaft attraktiv sind und dementsprechend viel genutzt werden.
Der neue Bahnhaltepunkt im Norden Braunschweigs bietet dem Wohnort Bienrode und der örtlichen Wirtschaft neue Perspektiven. Zum einen werden die Einwohner:innen von Bienrode und umliegenden Ortslagen eine zentral gelegene, hochwertige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr mit direkten Umsteigemöglichkeiten zum Fernverkehr bekommen. Zum anderen wird die Station ein wichtiger Baustein für den Schienenpersonennahverkehr zum Braunschweiger Flughafen und dem Gewerbegebiet nördlich der Autobahn A2 sein, sodass dort ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen eine deutlich verbesserte Verkehrsanbindung erhalten.
Planungsgegenstand
Die Planung greift die Planungen der Bahn zum Haltepunkt auf. Im Rahmen einer integrierten und attraktiven Umfeldplanung ist vorgesehen, den Haltepunkt Bienrode zu einer Mobilitätsstation auszubauen. Es sind sowohl Abstellanlagen für den Radverkehr als auch Stellplätze für den Kfz-Verkehr geplant. Ebenfalls sollen Taxistände und ein Kiss&Ride Parkplatz realisiert werden. Im Zuge der Planung werden unter anderem neue Anforderungen und Aspekte der blau-grünen Infrastruktur berücksichtigt.
Die Haupterschließung des neuen Verknüpfungspunktes erfolgt über die Forststraße. Eine Anknüpfung an die Gerhard-Borchers-Straße erfolgt auf Höhe des bestehenden Wendehammers.
Für eine Realisierung des Verknüpfungspunktes werden Teilflächen des benachbarten Gewerbebetriebes benötigt. Die Verwaltung ist mit dem Eigentümer in Abstimmung über einen alternativen Grundstückszuschnitt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB) und sonstiger Stellen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 20.12.2024 bis 31.01.2025 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurde in der Zeit vom 26.05.2025 bis 30.06.2025 durchgeführt.
Eingegangen sind verschiedene Hinweise und Anregungen bzgl. vorhandener Leitungen, baurechtlicher Belange in der Darstellung, des Umgangs mit Niederschlagswasser und Starkregen, sowie ökologischer und grünordnerischer Fragen.
Zum Zeitpunkt dieser Beteiligung lagen zu verschiedenen Belangen noch keine abschließenden gutachterlichen bzw. fachplanerischen Ergebnisse vor, sodass die Planungen im Weiteren abgestimmt und detailliert wurden. So wurde die Planung unter anderem um eine Grünfläche (Grünfläche 3) zur Rückhaltung von Niederschlagswasser und um eine Straßenverkehrsfläche Richtung Süden für den perspektivischen Ausbaus des Radweges bis zum Kreisel erweitert.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 10.03.2024 bis 28.03.2025 durchgeführt.
Es haben sich keine Bürger:innen zur Planung geäußert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage von § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan „Bahnhaltepunkt Bienrode“, BI 41.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
126,4 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
367,7 kB
|
