Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung des MI für die dargestellten Projekte zu verwenden.
  2. Sofern auf Grund von noch nicht vorliegenden Ausführungsbestimmungen oder auf Grund von zeitlichen Verzögerungen Projekte der Liste nicht realisiert werden können, wird die Verwaltung beauftragt, alternative Maßnahmen zu benennen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ende 2024 haben die niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Beteiligung der Kommunen am Jahresüberschuss des Landes aus dem Haushaltsjahr 2024 besprochen. Mit dem „Pakt für Kommunalinvestitionen“ wurde im März dieses Jahres beschlossen, dass aus diesem Jahresüberschuss 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden für ein noch zu entwickelndes Landesförderprogramm über das die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden.

 

Mittlerweile liegen die Entwürfe für ein entsprechendes Landesgesetz und die zugehörige Umsetzungsverordnung (NKomFöGVO-MI) vor, die die wichtigsten Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme der Mittel durch Kommunen festlegen.

 

Rahmenbedingungen:

-          Die Maßnahmen müssen zwischen 01.01.2025 und 31.12.2030 realisiert werden.

-          Es können auch Projekte benannt werden für die bisher eine rein kommunale Finanzierung im Haushalt vorgesehen ist.

-          Es muss sich um investive Maßnahmen handeln. Thematisch gibt es keine Vorgaben.

-          Eine kommunale Eigenbeteiligung ist nicht erforderlich.

 

Da das Land eine möglichst kurzfristige Nutzung der Mittel anstrebt, regt das Nds. Innenministerium an, dass die Kommunen bereits jetzt basierend auf den Entwürfen Projekte identifizieren, die sie über Mittel aus der NKomFöGVO realisieren wollen.

 

 

Die Aufteilung der Mittel auf die Kommunen soll nach einem einwohnerbezogenen Schlüssel erfolgen, was für die Stadt Braunschweig vorteilhaft ist und dazu führt, dass Mittel in Höhe von 18.945.406,42 Euro zur Verfügung stehen. Davon sollen bereits in 2025 12.630.270,95 Euro pauschal an die Stadt überwiesen werden, die restlichen 6.315.135, 47 Euro sind bedarfsbezogen abzurufen.

 

r einen späteren Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber dem Land ist es erforderlich, diese Mittel für konkret zu benennende Investitionsmaßnahmen einzusetzen. Die Kosten müssen gegenüber dem Land nachweisbar sein.

 

Basierend auf den bisher bekannten Vorgaben und vorbehaltlich weiterer, noch zu erwartender Ausführungsbestimmungen hat die Verwaltung potenzielle Projekte aus den Bereichen Sport, Bildung und Feuerwehr / Katastrophenschutz identifiziert, um die Mittel zu binden:

 

Maßnahme

Investitionskosten

Neubau Schulsporthalle Grundschule Melverode

10.030.000,00 €

(von 14.030.000,00 gesamt)

Sportanlage Querum, Umwandlung Tennenplatz zu Kunstrasenplatz

440.000,00 €

Ersatzbau Feuerwehr Geitelde-Stiddien, erste Bauabschnitte

4.406.906,42 €
(von 5.357.600,00 gesamt)

Sportförderpaketr investive Maßnahmen der Sportvereine

2.000.000,00 €

BSA Stöckheim / Umwandlung Laufbahn in Kunststoff

500.000,00 €

Anschaffung von sechs Fahrzeugen f. d. Feuerwehr

1.568.500,00 €

GESAMT

18.945.406,42 €

 

Da ­ wie bereits geschildert bisher nur die Entwürfe des Gesetzes und der zugehörigen Verordnung vorliegen und noch einige Umsetzungsfragen von Seiten des Landes nicht geklärt sind, können sich noch Änderungen ergeben. Im Falle notwendiger Anpassungen wird die Verwaltung Ersatzprojekte identifizieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung für die in der Liste zusammengestellten Vorhaben zu verwenden. Mit Ausnahme des Sportförderpakets sind alle Projekte bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 mit ersten Tranchen abgebildet. Die Landesmittel hren zum einen zu einer Entlastung des Investitionsprogramms und sichern zum anderen die jeweiligen Projekte auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung ab. Mit dem vorgeschlagenen Förderpaket wird es Sportvereinen ermöglicht, dringenden Investitionsbedarf unterstützt zu realisieren. Darüber hinaus lässt sich der Bau des Feuerwehrhauses Geitelde / Stiddien mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiter priorisieren, sodass das Projekt schneller als bisher vorgesehen umgesetzt werden kann.

 

Die Verwaltung wird für die Vergabe der Mittel ein entsprechendes Verfahren erarbeiten und die Gremien erneut informieren.

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