Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1. Das angehängte Konzept für eine treibhausgasneutrale Stadtverwaltung (THGnV) gemäß §18 NKlimaG wird wie angehängt beschlossen“

 

2. Die Federführung r Controlling und Monitoring liegt im Fachbereich Umwelt / Klimaschutzmanagement. Dort wird das Konzept sukzessive weiterentwickelt.

 

„3. Das Konzept wird sukzessive auf die städtischen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung übertragen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Konzept r eine treibhausgasneutrale Stadtverwaltung um eine grundlegende Zielsetzung der Entwicklung der Kommune.

 

Rechtliche Situation

Die Stadt Braunschweig ist gemäß Niedersächsischem Klimaschutzgesetz (§18 NKlimaG) verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2025 ein Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung zu erstellen, zu beschließen, dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium elektronisch zu übermitteln und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Das Konzept für die treibhausgasneutrale Verwaltung (THGnV) soll mindestens folgende Aspekte enthalten:

  • eine Ausgangsbilanz der jährlichen Treibhausgasemissionen der Verwaltung
  • eine Zielsetzung zur THG-Minderung (mind. THG-Neutralität bis 2040)
  • eine Festlegung von Zwischenzielen
  • eine Darstellung geplanter Maßnahmen
  • Monitoring und ggf. Fortschreibung

 

Rahmenbedingungen in Braunschweig

Die treibhausgasneutrale Verwaltung (darunter die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes) wurde bereits als Teil des integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 (IKSK 2.0; Drs. 22-189057-03) als Maßnahme mit höchster Priorität beschlossen.

Über den Fortschritt bei der im entsprechenden Maßnahmenblatt 1.4 genannten Maßnahme hat die Verwaltung zuletzt im Jahresbericht 2024 berichtet.

 

Das hier vorliegende Konzept zur THGnV hat zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Inhalten die Aufgabe, die Formulierungen des IKSK 2.0 inhaltlich zu aktualisieren und teilweise neu zu akzentuieren. Es richtet die „Lupe“ auf einzelne Maßnahmen und fächert diese inhaltlich auf.

 

Inhalt und Schwerpunkte des Konzeptes zur THGnV

Die im Konzept enthaltene THG-Bilanz verdeutlicht die sehr große Bedeutung der städtischen Gebäude (Strom und Wärme) für die Gesamtemissionen der Verwaltung (rund 78%). In diesem Bereich bilden Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und zur Nutzung erneuerbarer Energien die Schwerpunkte. Großverbraucher wie das Klärwerk oder das Klinikum sind nicht teil der Kernverwaltung, sondern im Verantwortungsbereich städtischer Gesellschaften. Das Ziel ist es, die Ziele dieses Konzeptes sukzessive auf die städtischen Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung zu übertragen.

 

Den zweiten großen Block der THG-Emissionen bildet der Mobilitätssektor, hier insbesondere die dienstliche Mobilität und die Arbeitswege (insgesamt 12%), gefolgt vom Neubau kommunaler Gebäude (rund 6%) sowie von der kommunalen Beschaffung (rund 4%).

 

Es gilt grundsätzlich, Klimaschutzinvestitionen vor dem Hintergrund des ökonomischen Maximalprinzips durchzuführen, um die Energiekosten zu senken und die gesetzlich festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen in Niedersachsen die Treibhausgasneutralität bis 2040.

 

Das angehängte Konzept setzt hier klare Schwerpunkte.

 

Umsetzungskapazität erhöhen Energiespar-Contracting (ESC) fördern

Die Hochbauverwaltung verfolgt einen umfassenden Ansatz, indem sie alle städtischen Gebäude betrachtet und im Hinblick auf ihre Bedeutung für diese Zielerreichung bewertet. Auf dieser Basis kann sukzessive entschieden werden, welche Maßnahmen sich in welchen Gebäuden zur Umsetzung empfehlen.

 

Gerade vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen, können ausreichend Maßnahmen nur durch die Inanspruchnahme externer Umsetzungskapazitäten realisiert werden - ein großes Augenmerk wird dementsprechend auf das Energiespar-Contracting gelegt.

 

Hierbei übernimmt ein externes Unternehmen energetische Sanierungsmaßnahmen und/oder die Bereitstellung erneuerbarer Energien. Die Refinanzierung erfolgt je nach Maßnahme über einen Zeitraum von 8 bis zu 15 Jahren, in denen die im Rahmen einer Baseline ermittelten Energiekosten durch die Gebäudeeigentümerin weitergezahlt werden.

 

Die ausgelösten Sanierungen in den Gebäudebestand helfen, das städtische Anlagevermögen zu bewahren, den Komfort der Nutzenden etwa der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, Energiekosten einzusparen und durch Energieträgerwechsel Kostensteigerungen zu vermeiden. ESC kann dazu beitragen, kommende städtische Haushalte zu entlasten.

 

Die Hochbauverwaltung hat gegenwärtig eine ESC-Orientierungsberatung für insgesamt 20 geeignete Gebäude beauftragt. Sofern sich die erwartete Realisierbarkeit konkretisiert, werden die weiteren Schritte im Rahmen der Gremienbeteiligung und Haushaltsberatung eingeleitet.

 

Eine Intensivierung des ESC ist ein Schlüssel, um nicht nur Umsetzungskapazitäten zu erhöhen und Haushalte zu entlasten, sondern auch die ambitionierten gesetzlichen Ziele zu erreichen.

 

Klimaschutz schnell sichtbar machen geringinvestive Maßnahmen anschieben

Neben den im Rahmen eines ESC empfohlenen Maßnahmen, verbleiben verschiedene Aktivitäten operativ in der Zuständigkeit der Kernverwaltung. Es gilt, verfügbare Mittel mit maximalem Effekt einzusetzen.

 

Beispielhaft sei hier die aktuell laufende Ausstattung mehrerer Liegenschaften mit intelligenten Thermostatventilen genannt. Diese unterstützen die Gebäudenutzerinnen und Gebäudenutzer dabei, Erzeugung und Bedarf von Raumwärme noch besser abzustimmen. Berechnungen im Vorfeld deuten auf kurze Kapitalrücklaufzeiten hin. Dieses bringt kurzfristige Entlastungen und vermittelt die positive Botschaft, dass Klimaschutz und Haushaltsdisziplin unbedingt einher gehen.

 

Durch eine gezielte Auswahl solcher und vergleichbarer Maßnahmen können kurzfristige Einsparungen realisiert werden.

 

Eigene Potenziale nutzen Energiebezug minimieren

Die Ausnutzung eigener Potenziale erneuerbarer Energien oder Abwärme kann vor dem Hintergrund der Versorgungs und Preissicherheit ein wirksamer Weg sein, die Energieversorgung zukunftssicher aufzustellen. Die eigenen Gebäude sollen vor diesem Hintergrund auch vor dem Hintergrund der kommunalen Wärmeplanung analysiert werden. Bei künftigen Projekten auf Gebäude- oder stadtplanerischer Ebene kann dann mitberücksichtigt werden, welche Funktionen öffentliche Gebäude im Rahmen von Energienetzen übernehmen können. Diese können nicht nur dazu beitragen, die eigenen Kosten zu senken, sondern auch noch umliegenden Akteuren die Wärmewende zu erleichtern.

 

nftige Umsetzung

Das vorliegende Konzept ist im Sinne einer dauerhaften und lebendigen Entwicklung zu sehen. Es soll im Zuge der Umsetzung im Sinne der Zielsetzung sukzessive weiterentwickelt werden. Beispielhaft zu nennen ist etwa die stärkere Berücksichtigung der grauen Energie“ bei der Gebäudeherstellung inklusive der Verwendung von Recyclaten im Bauen, für die es erst seit kurzem im Zuge der Ersatzbaustoffverordnung entsprechende Grundlagen gibt, die noch in Verwaltungshandeln übersetzt werden und für die entsprechende Indikatoren entwickelt werden müssen.

 

Die Treibhausgasbilanz für die eigene Verwaltung soll gemeinsam mit der Territorialbilanz für die gesamte Stadt als Teil des IKSK 2.0 – Berichtswesens alle 5 Jahre sowie auch jeweils einmal im Zwischenraum aktualisiert werden, sodass Steuerungsmöglichkeiten abgeleitet werden können. Es ist überdies vorgesehen, den Umsetzungsfortschritt auch im regelmäßig erscheinenden Energiebericht zu beleuchten. Grundsätzlich wird ein linearer Absenkpfad der THG-Emissionen angenommen, der in den jeweiligen Betrachtungszeiträumen abgeglichen werden kann.

 

Für die erste Bilanzierung wurde die Systemgrenze der Kernbilanz gewählt. Das Ziel ist eine sukzessive Aufnahme der Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung im Rahmen der nächsten Bilanzen. Diese Umsetzung erfolgt im offenem Austausch und mit Unterstützung des Klimaschutzmanagement.

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Anlagen

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