Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-02231  

Betreff: Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt - Donauviertel"
- Festlegung des Fördergebietes gem. § 171 e BauGB, Organisationsstruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
17.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.11.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Organigramm Donauviertel
Fördergebiet

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in der Sitzung am 02.06.2015 (Vorlagen-Nr. 17603/15) die Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme beraten. Daraufhin stellte die Verwaltung den Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung des Bundes und der Länder (Soziale Stadt) beim Land Niedersachsen. Das zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat Ende August 2016 die Neuaufnahme des Gebietes „Weststadt – Donauviertel“ in die Förderkomponente „Soziale Stadt“ des Städtebauförderprogramms 2016 angekündigt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom

18. Oktober 2016 wurden für das Programmjahr 2016 Städtebaufördermittel in der Höhe von 2,1 Mio. € aus der Förderkomponente „Soziale Stadt“ (incl. Eigenanteil der Stadt) bewilligt. Die Mittel verteilen sich auf Raten in den Jahren 2016 bis 2020.

 

Daher sind nunmehr die Beschlüsse zur Festlegung des Fördergebietes gemäß

§ 171 e Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Das Verfahren und die Ziele der Stadterneuerungsmaßnahme, die Gebietsfestlegungen des Fördergebietes sowie das Organigramm zur Durchführung sind als Anlage beigefügt. Das Instrumentarium der

§§ 137, 139, 164a, 164 b und 171 a bis e BauGB über die „Soziale Stadt-Maßnahmen“ ist anzuwenden. Die Erörterung gemäß § 137 BauGB und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB ist erfolgt. Die Programmmittel werden nach den Regeln des Städtebauförderungsrechts vergeben. Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich je mit einem Drittel an der Finanzierung der förderfähigen Kosten. Der Rat der Stadt Braunschweig hat in der Sitzung am 02.06.2015 beschlossen, mindestens ein Drittel der förderfähigen Kosten in Höhe von ca. 5,0 Mio. Euro verteilt auf 10 Jahre nach derzeitigem Stand der Planung aufzubringen. Die Maßnahmen sind im laufenden Haushaltsjahr 2016 und im Investitionsprogramm für die Folgejahre berücksichtigt.

 

Begründung

Der Rat der Stadt Braunschweig wird mit der Festlegung des Fördergebietes nach

§ 171 e BauGB den Geltungsbereich benennen, in dem Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Grundlage hierfür ist der Entwurf des „Integrierten Entwicklungskonzeptes Donauviertel“, in dem die Ziele und Maßnahmen dargestellt sind. Als erster Schritt wird eine Abstimmung des Entwicklungskonzeptes im Quartier erfolgen. Der räumliche Umfang ist so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.

 

Die wesentlichen Voraussetzungen sind erfüllt, da eine einhergehende Untersuchung ergeben hat, dass der Bereich sog. „städtebauliche und soziale Missstände“ aufweist. Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sind gem. § 171 e BauGB insbesondere Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Quartiere, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. Ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht in Gebieten, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf.

 

Mit der weiteren Bearbeitung des „Entwicklungskonzeptes“ werden Maßnahmen dargestellt und konkretisiert und in einem dialogorientierten und kooperativen Ansatz von allen Akteuren im Förderprozess unterstützt, begleitet und koordiniert, mit dem Ziel der integrierten Stadtentwicklung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage dargestellten Organigramms die Durchführung zu organisieren. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Stadtteilakteuren (Quartiersebene), Freien Träger der Sozialarbeit, (Wohnungs-)Wirtschaft, Kommune (Verwaltungsebene) und Politik (Politische Gremien). Das Beteiligungskonzept wurde mit dem Bezirksbürgermeister abgestimmt (Beteiligte, Verfügungsfond, Moderation Runder Tisch, Rolle des Bezirksbürgermeisters).

 

Zur Begleitung der Soziale Stadt „Donauviertel“ wird ein Runder Tisch „Soziale Stadt - Donauviertel“ gebildet. Dieser hat die Aufgabe, sich mit Fragen der Quartiersentwicklungsprozesse zur Verbesserung der Lebensbedingungen, stabiler Sozialstrukturen, Verbesserung der Lebenschancen, Integration und die Förderung des Zusammenlebens, Verbesserung des Bildungsangebotes, der Gesundheitsförderung und Wohnumfeldverbesserung in dem Fördergebiet gem. § 171 e BauGB zu befassen und die Belange verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen einzubeziehen. Die konkrete Zusammensetzung des Runden Tisches erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtbezirksrat. Die Moderation erfolgt gemeinsam von Bezirksbürgermeister und Verwaltung. Die Ergebnisse sollen als Empfehlungen in die Beratungen des Stadtbezirksrates und ggfs. weiterer Ausschüsse sowie des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Braunschweig einbezogen werden. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Quartier, Stadtteilakteuren und -akteurinnen, Wohnungswirtschaft, Kommune und Politik.

 

Zur weiteren Abstimmung und Realisierung des Integrierten Entwicklungskonzeptes soll ein kooperatives Stadtteilmanagement eingerichtet werden. Es soll die komplexen Problemlagen im Stadtteil analysieren, zusammenfassen und durch behutsame Steuerung zur Reduzierung der Probleme beitragen und die vor Ort vorhandenen Potentiale stabilisieren und entwickeln.

 

Im Einzelnen sind das folgende Aufgaben:

  • Initiieren und Durchführen von Start- und Informationsveranstaltungen und Arbeitskreise, Aktivierung, Unterstützung von Bürgeraktivitäten und Organisationsformen
  • Moderation, Vernetzung und gebietsbezogene Koordination in den Themenfeldern: Nachbarschaftspflege und soziale Integration; Demografie und Inklusion; Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung; Quartierszentren, Stadtteilbüro, Soziale und kulturellen Einrichtungen; Bildung und Gesundheit; Wohnen, Wohnumfeld, öffentlicher Raum, Verkehr und Ökologie
  • Bindeglied und Moderation zwischen öffentlicher Verwaltung, lokalen Akteuren auf Quartiersebene, Stadtteilbeirat, städtischen Gremien, Lokaler Wirtschaft Baugesellschaften bzw. Wohnungsverbände, der Wohnungseigentümer, Investoren, Bürgerinnen und Bürgern
  • Initiieren und Anleiten lokaler Partnerschaften (Wirtschaft, Verwaltung, Baugesellschaften bzw. Wohnungsverbände, Kirchen, Akteure, Politik, Bürger)
  • Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes, Strategieentwicklung und Maßnahmenkonzeption sowie von Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
  • Beratung der lokalen Wirtschaft, Bündelung und Integration der Ideen und Interessen in die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts
  • Bündelung und Konzentration einzuwerbender, projekt- und stadtteilbezogener Mittel (Jugend- und Familienförderung, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftsförderung, Akquirieren von Drittmitteln).

 

Die Leitung des Stadtteilmanagements soll extern vergeben werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind förderfähig. Eine enge Vernetzung erfolgt zwischen der Gemeinwesenarbeit, den Planungsbeauftragten und der kaufmännischen Sanierungsbetreuung. Begleitet werden soll das Stadtteilmanagement in der Verwaltung von einer interdisziplinären Projektgruppe.

 

Das Organigramm Soziale Stadt – Donauviertel ist so strukturiert, dass der interdisziplinäre Prozess mit der Projektentwicklung auf Akteursebene beginnt. Die Projektorganisation für die investiven und nicht investiven Maßnahmen werden in einem frühen Stadium der Bewohnerbeteiligung von der Planung bis zur Umsetzung von Maßnahmen begleitet. Dies stellt einen transparenten Prozess sicher. So können themenbezogene Arbeitsgruppen gegründet werden, zum Beispiel: AG Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung; AG soziale und kulturelle Einrichtungen; AG Image und Stadtteilleben; AG international, Migranten, Nachbarschaften; AG Demografie und Inklusion; AG Gesundheit, Bildung und Sprachförderung; AG Wohnen, Wohnumfeld oder AG Freiraum und Verkehr.

 

Daneben ist der Stadtteilentwicklung Weststadt e.V. ein wichtiger Grundstein als etabliertes basisorientiertes Netzwerk. Der Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. bietet mit dem Treffpunkt Am Queckenberg vielseitige Angebote zur sozialen Stabilisierung. Auch künftig gilt es den Standort, die Aktivitäten und das vorhandene Netzwerk mit den lokalen Akteuren zu stärken.

 

Dies ermöglicht einen transparenten Prozess, der zu einer frühzeitigen Akzeptanz aller Beteiligten führt. Konkrete Einzelmaßnahmen werden mit den Bewohnerinnen und Bewohnern diskutiert, Planungen erörtert und Umsetzungsprozesse vorangebracht. Dies führt zu einer großen Bereitschaft und privates Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner zur Beteiligung und Mitgestaltung am Gesamtprozess.

 

Das Integrierte Entwicklungskonzept Donauviertel wird dem Rat nach einem Beteiligungsverfahren im Quartier vorgelegt.

 


Beschluss:

Die Festlegung des Fördergebietes gem. § 171 e BauGB für das Stadterneuerungsgebiet „Donauviertel“ wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage dargestellten Organigramms die Durchführung zu organisieren.

 


Anlage/n:

1. Organigramm

2. Fördergebiet

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm Donauviertel (40 KB)    
Anlage 2 2 Fördergebiet (2809 KB)    
Stammbaum:
16-02231   Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt - Donauviertel" - Festlegung des Fördergebietes gem. § 171 e BauGB, Organisationsstruktur   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage
16-02231-01   Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt - Donauviertel" - Festlegung des Fördergebietes gem. § 171 e BauGB, Organisationsstruktur   61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   Beschlussvorlage

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