Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-02231-01
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Sachverhalt:
In der weiteren Vorbereitung der Organisation für die Soziale Stadt – Donauviertel wurde zwischenzeitlich festgelegt, dass die Leitung der dezernats- und ämterübergreifenden Projektgruppe durch den FB 61 und die Anbindung des Kooperativen Stadtteilmanagements an den FB 50 erfolgt. In der Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass sowohl in der Projektgruppe als auch im Stadtteilmanagement soziale und planerische Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt werden.
Beschluss:
„Die Festlegung des Fördergebietes gem. § 171 e BauGB für das Stadterneuerungsgebiet „Donauviertel“ wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage dargestellten Organigramms die Durchführung zu organisieren.“
Anlage/n:
Organigramm (Anlage zur Ergänzungsvorlage 16-02231-01)
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Organigramm Donauviertel (128 KB) |
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