Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17-05219
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Sachverhalt:
Im Rechtskreis des SGB II gab es 5.681 Arbeitslose im Juli 2017 in Braunschweig. Viele von ihnen sind Langzeitarbeitslose. „Gefördert“ werden sie mit „Aktivierungsprogrammen“, die nur zu oft völlig sinnlos sind, und den nach wie vor vorhandenen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs). Eine Perspektive für diese Menschen bietet weder das eine, noch das andere. Und wenn die Menschen in Beschäftigung kommen, dann sind diese Jobs häufig so schlecht bezahlt, dass der ehemalige Arbeitslose nun einer der 4.000 „Ergänzer“ in Braunschweig wird und wieder beim Jobcenter landet.
Da die Grundproblematik auch Bundes- und Landesregierungen bekannt ist, entstehen immer wieder neue Programme, auf den unterschiedlichsten Ebenen, die das Problem minimieren sollen.
Eines der besseren Programme dieser Art ist die neu in Kraft getretene „Arbeitsplatzprämie“ des Landes Niedersachsen. Sie ermöglicht, dass zukünftig bei der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, bis zu 24 Monate, 90 – 100 % des Lohnes, übernommen werden.
Dieses Programm soll genutzt werden, um einen kleinen „öffentlichen Beschäftigungssektor“ in Braunschweig aufzubauen. Das würde zu Verschiebungen innerhalb der arbeitsmarktpolitischen Instrumente führen. Diese Verschiebung ist aber ohnehin erforderlich, wenn Langzeitarbeitslosen in größerer Zahl eine Perspektive geboten werden soll. Dazu wird auf den Jahresbericht 2016 des Jobcenters Braunschweig verwiesen.
Danach standen in 2016 insgesamt 9.8 Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden 2,5 Mio. Euro (25,8%) für 1.844 Maßnahmen der „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ verwendet. Weitere 1,1 Mio. Euro (10,9%) wurden für 758 AGH (1-Euro-Jobs) ausgegeben. Ganz anders – und zudem auch etwas abwegig - das Bild bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen, die eine Perspektive für Langzeitarbeitslose bieten. Schon in der Planung waren nur 33 Fälle für ganz Braunschweig vorgesehen. Tatsächlich ist es dann nur zu 7 Förderungen gekommen. Diese 7 Förderungen sollen dann allerdings insgesamt 446.085,57 Euro (4,5% des Gesamt-Budgets) gekostet haben. Dies ist kaum vorstellbar.
Deutlich wird in jedem Fall, dass eine Veränderung der prozentualen Verteilung geboten ist.
Die Verwaltung wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig dafür einzusetzen, dass:
- zeitnah die seit Juli 2017 in Kraft getretene „Arbeitsplatzprämie“ des Landes Niedersachsen genutzt wird, um Langzeitarbeitslose verstärkt in reale Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Dazu ist ggf. der prozentuale Anteil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu verändern.
- die „Arbeitsplatzprämie“ und die entsprechenden Formulare, die vom Jobcenter vorzuhalten sind, vom Jobcenter Braunschweig intensiv beworben werden.
- spätestens ab 2018 mindestens 100 Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose bei der Stadt Braunschweig und gemeinnützigen Trägern, zu 90 - 100% (75% Jobcenter, Rest Arbeitsplatzprämie Land) gefördert werden. Auch hier ist ggf. eine Veränderung der prozentualen Anteile innerhalb der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorzunehmen.
Anlagen: keine
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