Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 18-08669-01  

Betreff: Haushaltsvollzug 2018
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18-08669
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
23.08.2018 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.08.2018    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
04.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Finanzhaushalt

 

Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

Zeile 26    Baumaßnahmen
Projekt    5E.660087 Hoheworthbrücke/Neubau

Sachkonto    787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 200.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2018:850.000,00 €

überplanmäßig bereits bereitgestellt:200.000,00 €

überplanmäßig beantragt:200.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:1.250.000,00 €

 

 

Für den Neubau der Hoheworthbrücke waren bisher regulär im Haushalt Planungskosten

i. H. v. 80.000 € in 2017 und Baukosten i. H. v. 850.000 € in 2018 eingeplant. Zusätzlich wurden bereits 250.000 € (50.000 € im Jahr 2017 und 200.000 € im Jahr 2018) überplanmäßig bereitgestellt. Unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Planungsleistungen und der noch ausstehenden baubegleitenden Leistungen ist ein weiterer Betrag von 200.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Hoheworthbrücke im Bürgerpark wurde in wesentlichen Teilen im Jahr 1949 errichtet. Die Gründung der Brücke besteht aus insgesamt vier in der Oker stehenden Holzpfahljochen (Pfeiler als Holzfachwerk) sowie zwei kleinen Betonwiderlagern, auf denen eine Stahlbeton-platte als Brückenüberbau aufliegt. Anfang der 1990er Jahre wurde die Platte erneuert, weitere größere Unterhaltungsmaßnahmen haben nicht stattgefunden. Aufgrund der in die Widerlager integrierten Treppenanlagen ist die Brücke nicht barrierefrei.

 

Die Konstruktion ist vergleichbar mit der im Jahr 2014 gesperrten Hennebergbrücke, die mittlerweile durch einen Neubau ersetzt wurde. Auch dort war die stark geschwächte Holzpfahlgründung der Auslöser für die Sperrung.

 

Zwischenzeitlich sind die Holzpfahljoche auch an der Hoheworthbrücke so weit geschwächt, dass ein Ersatzneubau unumgänglich ist. Im Bereich der Wasserwechselzone sind die statisch wirksamen Querschnitte des Holzes so weit gemindert, dass die noch vorhandenen Restquerschnitte keinerlei Reserven für eine außerplanmäßige Lastabtragung mehr aufweisen. Speziell in Hochwassersituationen (mit entsprechendem Wasserdruck auf die Pfeiler) bzw. bei Eisgang oder größeren Treibgutansammlungen besteht somit die Gefahr des plötzlichen Versagens der Gründung.

 

Der Prüfbericht der Bauwerks-Hauptprüfung aus dem Mai 2017 schließt bereits mit dem Hinweis, dass eine ausreichende Standsicherheit der Brücke nur bis zum vorgesehenen Beginn des Brückenneubaus Anfang 2018 gewährleistet werden kann. Regelmäßige Kontrollen haben seitdem eine Verlängerung der Nutzungsdauer ermöglicht. Eine Nutzung über den angestrebten Beginn des Brückenneubaus im Februar 2019 hinaus ist nicht mehr zu vertreten, da der Schädigungsprozess an den Gründungen kontinuierlich fortschreitet. Aufgrund des möglichen Schadenspotentials für die Nutzer kann die Gewährleistung für einen sicheren Weiterbetrieb der Brücke über den genannten Zeitraum hinaus nicht übernommen werden. Die Brücke ist in jedem Fall ab Februar 2019 für die Nutzer zu sperren.

 

Im Frühjahr 2018 wurde der Neubau zur Realisierung im Herbst 2018 ausgeschrieben. Die Angebote lagen deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln, sodass erneut ausgeschrieben werden sollte. Es wurde mit wirtschaftlicheren Angeboten gerechnet. Im Juni 2018 fand dann erneut eine Ausschreibung statt. Die Angebote lagen hierbei sogar noch über den damaligen Ausschreibungsergebnissen.

 

Eine erneute Ausschreibung der Brücke wird für nicht zielführend gehalten. Ein längerer Verzicht auf die wichtige Wegeverbindung ist, auch aufgrund des bereits bestehenden Drucks aus der Bevölkerung zur Herstellung einer barrierefreien Verbindung und der erheblichen Umwege bei einer Sperrung der Brücke, nicht vermittelbar. Bei der derzeitigen Marktlage sind kurz- bis mittelfristig keine wirtschaftlicheren Angebote zu erwarten, im Gegenteil ist eher mit einer weiteren Preissteigerung und damit verbundene Mehrkosten für die Stadt zu rechnen.

 

Die erforderlichen Deckungsmittel i. H. v. insgesamt 200.000 € stehen beim Projekt „Nördl. Ringgeb. / Neubau Fußgängerbrücke“ (5E.660126) zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist erst ab 2022 vorgesehen und wird im Rahmen der zukünftigen Haushaltsanmeldungen entsprechend neu veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minderauszahlungen

5E.660126.00.500.663 / 787210

 

Nördl. Ringgeb. / Fußgängerbrücke - Bau.   / Tiefbaumaßnahmen – Projekte

 

200.000,00 €


 

 


Beschluss:

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 


Anlage/n: keine
 

 

Stammbaum:
18-08669   Haushaltsvollzug 2018 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
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