Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-09816
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates zu den Punkten 1. und 2. ergibt sich aus § 58 Abs. 2
Nr. 2 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat für die abschließende Entscheidung über Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen zuständig ist. Die Beschlusskompetenz des Rates zu Punkt 3. ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1, wonach der Rat über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune bestimmt.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 21.03.2018 mit Fristsetzung zum 23.04.2018 zur Stellungnahme aufgefordert. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil dieser Vorlage zum Planbeschluss (Anlage 4).
Am 28.08.2018 wurde die öffentliche Auslegung der 87. Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 09.10.2018 bis zum 09.11.2018 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.10.2018 von der Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil dieser Vorlage zum Planbeschluss (Anlage 5).
Beschluss:
1.„Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ein-gegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 4 und 5 zu behandeln.
2.Für das oben bezeichnete Stadtgebiet wird die 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Braunschweig mit der dazu gehörigen Begründung mit Umweltbericht in der anliegenden Fassung beschlossen.“
Anlage/n:
Anlage 1:Änderungsplan
Anlage 2:FNP-Legendenübersicht
Anlage 3:Begründung mit Umweltbericht
Anlage 4:Vorschlag zur Behandlung der im Verfahrensschritt gemäß § 4 (2) BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen
Anlage 5:Vorschlag zur Behandlung der im Verfahrensschritt gemäß § 3 (2) BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Änderungsplan (296 KB) | ||
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2 | FNP-Legendenübersicht (529 KB) | ||
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3 | Begründung mit Umweltbericht (649 KB) | ||
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4 | Abwägung § 4 (2) BauGB (93 KB) | ||
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5 | Abwägung § 5 (2) BauGB (123 KB) |