Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10022
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Beschluss:
"1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangene Stellungnahme ist entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage 6 zu behandeln.
2.Die Aufhebungssatzung für den in der Sitzung ausgehängten Bebauungsplan LE 21 (Baublock 51/2 h 4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung vom 1. Dezember 1970) wird gemäß § 1 (8) in Verbindung mit § 10 (1) BauGB beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht zur Aufhebungssatzung wird beschlossen.“
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Planungsziel
Für Teilbereiche der Straßen Hannoversche Straße, Saarstraße, A 391, Hildesheimer Straße und Schölkestraße trat am 1. Dezember 1970 der Bebauungsplan LE 21 (Baublock 51/2 h
4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung) mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Dieser Bebauungsplan soll endgültig aufgehoben werden. Dafür ist die Durchführung eines eigenständigen Verfahrens erforderlich.
Der Bebauungsplan LE 21 verfolgte das Planungsziel, die erforderlichen Straßenverkehrsflächen im Zusammenhang mit den Zu- und Abfahrten der heutigen A 391 im Bereich der Hannoverschen Straße und der Saarstraße zu sichern. Dieses Planungsziel wurde umgesetzt. Der Straßenausbau blieb teilweise in geringfügigem Umfang hinter den festgesetzten Verkehrsflächen zurück.
Die Eigentümerin des von festgesetzten Verkehrsflächen betroffenen Grundstücks Hannoversche Straße 41 hat um Aufhebung des Bebauungsplans LE 21 gebeten. Die Nutzbarkeit des Grundstücks ist durch die Festsetzung stark beeinträchtigt.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat festgestellt, dass die Verkehrsflächen nicht mehr in dem festgesetzten Umfang benötigt werden. Für eine noch benötigte kleinere Teilfläche wurde am 27. November 2018 eine notarielle Ankaufsoption zugunsten der Stadt Braunschweig abgeschlossen.
Die Aufhebung dient auch der Bereinigung des Plankatasters.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 25. Juli 2018 bis 27. August 2018 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 11. Dezember 2018 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 10. Januar 2019 bis 11. Februar 2019 durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese ist in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 6 aufgeführte Stellungnahme dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die Aufhebung des Bebauungsplanes LE 21 (Baublock 51/2 h 4. Änderung, 51/1 a 1. Änderung) als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Anlage/n:
Anlage 1:Übersichtskarte
Anlage 2 a:Aufhebungssatzung
Anlage 2 bBegründung mit Umweltbericht
Anlage 3:Zeichnerische Festsetzungen des aufzuhebenden Bebauungsplanes LE 21
Anlage 4:Kartierung des zukünftigen Rechts
Anlage 5:Darstellung zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche Hannoversche Straße
Anlage 6:Behandlung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage 1_LE 21_Uebersichtskarte (1142 KB) | ||
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2 | Anlage 2a_LE 21_Aufhebungssatzung (31 KB) | ||
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3 | Anlage 2b_LE 21_Begründung (82 KB) | ||
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4 | Anlage 3_LE 21_zeichnerische Festsetzungen (1434 KB) | ||
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5 | Anlage 4_LE 21_zukuenftiges Recht_R_DINA4 (542 KB) | ||
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6 | Anlage 5_LE 21_Verkehrsfläche_reduziert_R (325 KB) | ||
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7 | Anlage 6_LE 21_Behandlung_Stellungnahmen_§3(2) (30 KB) |