Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10085  

Betreff: 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig
An der Schölke-Neu
Stadtgebiet zwischen Wiedebeinstraße, Kreuzstraße und Schölke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet Anhörung
19.03.2019 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 310 ungeändert beschlossen   
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
20.03.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anl_1_FNP_145_Planentwurf
Anl_2_FNP_145_Begr_§_3 (2)
Anl_3_FNP_145_Niederschrift_§_3_1

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Inhalt und Verfahren

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht

sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 15.05.2018 frühzeitig von der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 18.06.2018 zur Äußerung aufgefordert.

 

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 (1) BauGB mit Bekanntmachung vom 05.06.2018 bis zum 06.07.2018 frühzeitig beteiligt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die sich inhaltlich auf den Bebauungsplan beziehen.


 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2018 von der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 17.01.2019 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen die zu einer wesentlichen Planänderung beigefügt hätten, wurden nicht vorgebracht.

 

 


Beschluss:

 

„ 1. Dem Entwurf der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

2. Der Entwurf der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Änderungsplan

Anlage 2: Begründung und Umweltbericht

Anlage 3: Niederschrift zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl_1_FNP_145_Planentwurf (394 KB)    
Anlage 2 2 Anl_2_FNP_145_Begr_§_3 (2) (332 KB)    
Anlage 3 3 Anl_3_FNP_145_Niederschrift_§_3_1 (35 KB)    

Erläuterungen und Hinweise