Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10101  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.03.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - JA2017 Stellungnahme_2019-03-07
Anlage 2 - JA 2017 Stadt Braunschweig Kernverwaltung
Anlage3-JA2017SRHochbauundGebaeudemanagement
Anlage 4 - JA2017 SR Stadtentwaesserung
Anlage 5 - JA2017 SR Abfallwirtschaft
Anlage 6 - JA2017 Schlussbericht

Sachverhalt:

 

1.                  Allgemeines
 

1.1              Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.

Ebenso sind der Jahresabschluss der Verwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

1.2              Der Schlussbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes vom 28. Januar 2019 enthält auf Seite 156 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss 2017:

„Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang sowie die dem Anhang gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beigefügten Bestandteile, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und GemHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.“
 

1.3              Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2017 beschließt.

 

2.                  Ergebnisse des Jahresabschlusses 2017
 

2.1              Ergebnisrechnung

Nach dem Ansatz wies der Haushalt 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 26,6 Mio.  aus. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in Höhe von rund 4,8 Mio. € ergeben sich Haushaltsermächtigungen in Höhe von rund 31,4 Mio. .

Der Ergebnishaushalt 2017 wies bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 787,2 Mio.  und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 813,9 Mio.  im ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von rund 26,7 Mio.  aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Überschuss in Höhe von rund 37 T€ geplant. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.633.218,40 €. Für das Haushaltsjahr 2017 wurde zusätzlich ein Abbau von Haushaltsresten in Höhe von rund 4,8 Mio. vorgesehen. Der Haushalt ist gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies war für das Haushaltsjahr 2017 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gemäß § 110 Abs. 5 Ziffer 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.

Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1 können die genauen Beträge entnommen werden.

Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 35.966.244,30  (ordentliche Mehrerträge rund 26,8 Mio.  und außerordentliche Mehrerträge rund 9,2 Mio. €) und Minderaufwendungen in Höhe von 30.453.759,68  (ordentliche Minderaufwendungen rund 31,7 Mio.  und außerordentliche Mehraufwendungen rund 1,3 Mio. €) eine Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 66.420.003,98 €.

Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mehrerträge bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 26.812.013,44  und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 31.711.424,50  für das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 58.523.437,94 .

Die Verbesserung des Ergebnisses wird im Wesentlichen durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 37.895 T€ (bereinigte Gewerbesteuer rund 26.963 T€), bei der Vergnügungssteuer für Automaten in Höhe von rund 2.385 T€, bei dem Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von rund 3.418 T€, bei den sonstigen Transfererträgen in den Teilhaushalten „Kinder, Jugend und Familie“ in Höhe von rund 2.178 T€ und „Soziales und Gesundheit“ in Höhe von rund 1.022 T€, sowie durch Minderaufwendungen für aktives Personal und die Deckungsreserve aus der Zeile „sonstige ordentliche Aufwendungen“ in Höhe von rund 1.790 T€, bei den Aufwendungen für Sach-/Dienstleitungen im Teilhaushalt „Finanzen“ aus nicht mehr oder nur teilweise in 2017 umgesetzten Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von rund 7.332 T€ und im Teilhaushalt „Stadtplanung und Umweltschutz“ aus nicht ausgeschöpften Planungsmitteln für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens in Höhe von rund 2.010 T€ verursacht.

Des Weiteren sind Minderaufwendungen für Transferaufwendungen in den Teilhaushalten „Kinder, Jugend und Familie“ in Höhe von rund 15.077 T€ und „Soziales und Gesundheit“ in Höhe von rund 6.222 T€ zu verzeichnen.

Dem gegenüber stehen korrespondierende Mindererträge bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen in den beiden Teilhaushalten „Kinder, Jugend und Familie“ in Höhe von rund 10.884 T€ und „Soziales und Gesundheit“ in Höhe von rund 3.506 T€, sowie Mehraufwendungen für die Verzinsung von Steuererstattungen in Höhe von rund 6.400 T€ und bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 5.851 €.

Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in Höhe von 9.154.230,86  und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.257.664,82 €, ergibt sich für das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 7.896.566,04 .

Die Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen sind vor allem durch die Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen (rund 4.908 T€) z. B. von Rückstellungen für Klagen in Zusammenhang mit der Vergnügungssteuer (Rücknahme von Klagen), von Rückstellungen für Entschädigungsansprüche von Beamtinnen und Beamten aufgrund von sogenannter Altersdiskriminierung (Zurückweisung der gestellten Anträge und Widersprüche) sowie Mehrerträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (rund 2.710 T€) entstanden.

Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen für außerplanmäßige Abschreibungen (rund 737 T€), für sonstige außergewöhnliche Aufwendungen (rund 308 T€) sowie für Aufwendungen für Kinderarmut (rund 102 T€).



Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

787.233.539,00

814.045.552,44

26.812.013,44

3,4

Ordentliche Aufwendungen

818.683.008,40

786.971.583,90

-31.711.424,50

-3,9

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-31.449.469,40

27.073.968,54

58.523.437,94

über 100 %

Außerordentliche Erträge

503.900,00

9.658.130,86

9.154.230,86

über 100 %

Außerordentliche Aufwendungen

467.000,00

1.724.664,82

1.257.664,82

über 100 %

Außerordentliches Ergebnis

36.900,00

7.933.466,04

7.896.566,04

über 100 %

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-31.412.569,40

35.007.434,58

66.420.003,98

über 100 %

1)   inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 4.779.351,00 €.

 

2.2              Finanzrechnung

Im Finanzhaushalt 2017 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in Höhe von 31,0 Mio.  geplant. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in Höhe von rund 16,3 Mio. (davon Aufwand = 4,8 Mio.€ und Investitionen = 11,5 Mio. €) würde sich eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von rund -47,3 Mio. € ergeben.

Tatsächlich ergibt sich für 2017 in der Finanzrechnung eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von 22.007.520,81 auf 94.303.434,90 €. Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung wird entscheidend durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit geprägt und werden ergänzend auch aus dem Saldo aus Investitionstätigkeit und dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit hervorgerufen.

In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mehreinzahlungen in Höhe von 33.207.616,55  und Minderauszahlungen in Höhe von 34.057.088,01  gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 67.264.704,56 €. Die Ergebnisbesserung ist vor allem durch die Abweichungen in der Ergebnisrechnung entstanden. Der darüberhinausgehende Betrag in Höhe von rund 23 Mio. € ist darauf zurückzuführen, dass für zu erwartende Rückzahlungen von Gewerbesteuerbeträgen Rückstellungen gebildet wurden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlungswirksam werden.

Für die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 5.872.150,74  und Minderauszahlungen in Höhe von 11.087.427,86  eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 5.215.277,12 €. Die Mindereinzahlungen entfallen im Wesentlichen auf die geplanten, aber nicht eingegangenen Einzahlungen in Höhe von rund 3.381 T€ für die Altlastensanierung Feldstraße. Die Einzahlungen fehlen, da die Umsetzung in 2017 nicht erfolgt ist. Des Weiteren sind gegenüber der Planung fehlende Einzahlungen für das Wohnbaugebiet Stöckheim in Höhe von rund 2.875 T€ und für das Gewerbegebiet „Waller See“ in Höhe von rund 1.000 T€ zu verzeichnen gewesen.

Dem gegenüber stehen Mehreinzahlungen in Höhe von rund 2.258 T€ aufgrund ungeplanter, vorzeitiger Rückzahlung von Wohnbaudarlehen. Die Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeit sind im Wesentlichen im Bereich der Hochbaumaßnahmen entstanden.

Für die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 5.604.054,91  und Minderauszahlungen in Höhe von 20.191,70  eine Abweichung in Höhe von 5.583.863,21 . Die Abweichungen vom Ansatz bei den Einzahlungen 2017 ergeben sich aus dem Umstand, dass geplante neue Kreditaufnahmen in Höhe von rund 5.604 T€ nicht benötigt wurden.
 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.009.932,13

82.274.636,69

67.264.704,56

über 100 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-62.280.103,00

-57.064.825,88

5.215.277,12

-8,4

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-47.270.170,87

25.209.810,81

72.479.981,68

über 100 %

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

-5.583.863,21

-5.583.863,21

--

Finanzmittelbestand

-47.270.170,87

19.625.947,60

66.896.118,47

über 100 %

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

2.381.573,21

2.381.573,21

--

Finanzmittelveränderung

-47.270.170,87

22.007.520,81

69.277.691,68

über 100 %

1)   inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 4.779.351,00 € und
                11.505.503,00  (Investitionen).

 

3.                  Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2016 der Sonderrechnungen
 

3.1              Jahresabschluss 2016 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.

Der Plan 2017 wies im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.000.000,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu höheren Aufwendungen für Gebäudeinstandhaltungen gekommen, denen eine geringere Inanspruchnahme von Instandhaltungsrückstellungen aus Vorjahren gegenübersteht. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 1.002.044,85 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.459.267,36 € (Planansatz: Fehlbetrag 2.000.000,00 €) und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 457.222,51 €. In dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Fehlbetrag für das ordentliche Ergebnis ist bereits der Verlustausgleich durch die Kernverwaltung in Höhe von 936.108,61 € enthalten. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beruht im Wesentlichen auf der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für Instandhaltungsarbeiten gemäß § 43 Abs. 5 GemHKVO; der Planansatz

betrug: 0,00 €.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 3.477.900,00 € höher ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen auf einer höheren Abrechnung der Betriebskosten, höheren Mieterträgen und der Verlustzuweisung durch die Kernverwaltung. Der Anstieg bei den ordentlichen Aufwendungen um rund 2.937.100,00 € beruht in erster Linie auf einem höheren Aufwand für die Betriebskosten und Fremdanmietung.

Im Rahmen des Vorsichtsprinzips wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen gebildet. Nach Abschluss der Maßnahmen sind bei geringeren tatsächlichen Kosten die verbleibenden Beträge im Abschluss gemäß § 43 Abs. 5 GemHKVO herabzusetzen und werden im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, bei denen eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in 2017 mit rund 127 T€ erfolgte. Rückstellungen in Höhe von rund 412 T€ wurden in 2017 aufgelöst und es wurden neue Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von rund 2.079 T€ gebildet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind von rund 1.213 T€ (2016) auf rund 2.763 T€ in 2017 gestiegen.
 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

73.654.300,00

77.132.151,42

3.477.851,42

4,7

Ordentliche Aufwendungen

75.654.300,00

78.591.418,78

2.937.118,78

3,9

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-2.000.000,00

-1.459.267,36

540.732,64

27,0

Außerordentliche Erträge

0,00

473.989,33

473.989,33

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

16.766,82

16.766,82

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

457.222,51

457.222,51

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-2.000.000,00

-1.002.044,85

997.955,15

49,9

nachrichtlich:

(1) davon
Erträge aus der Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig

 

 

0,00

 

 

936.108,61

 

 

936.108,61

 

 

--

(2) Jahresergebnis (Saldo ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergeb-nis) vor Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig
Überschuss (+) Fehlbetrag (-)

 

 

 

 

 

-2.000.000,00

 

 

 

 

 

-1.938.153,46

 

 

 

 

 

61.846,54

 

 

 

 

 

--


Die Sonderrechnung des FB 65 besitzt kein eigenes Bankkonto, sondern wird über den Cashpool der Stadtkasse abgebildet. Die Sonderrechnung besitzt eine Zahlstelle, deren Finanzmittelbestand sich in 2017 von 200 € (2016) auf 47,03 € verringert hat. Die Abweichungen gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungseingangsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung. Zu den haushaltsunwirksamen Vorgängen gehören die Zahlungen der Sonderrechnung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung. Aufgrund der täglichen Kassenkonsolidierung entspricht der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen immer dem Finanzmittelbestand.
 

 

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-1.833.000,00

914.068,62

2.747.068,62

über 100 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-180.000,00

-67.842,98

112.157,02

-62,3

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-2.013.000,00

846.225,64

2.859.225,64

über 100 %

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelbestand

-2.013.000,00

846.225,64

2.859.225,64

über 100 %

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

2.013.000,00

-846.378,61

-2.859.378,61

über 100 %

Finanzmittelveränderung

0,00

-152,97

-152,97

--


 

3.2              Jahresabschluss 2017 der Sonderrechnung Stadtentwässerung

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

Der Plan 2017 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 1.284.700,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Einnahmen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 1.694.285,83 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.875.547,76 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 181.261,93 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.875.547,76 € setzt sich daher zusammen aus einem Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 903.258,07 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 972.289,69 €.

Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 903.258,07 € wird aus dem Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Diese Entnahme setzt sich zusammen aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.752.385,06 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 4.849.126,99 €.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 5,2 Mio. € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 6,04 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Demgegenüber haben sich insbesondere höhere Gebühreneinnahmen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rund 3,4 Mio. € unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag sowie für die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelte.

Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rund 207.000,00 € beruhen insbesondere auf der Auflösung von Rückstellungen. Die außerordentlichen Aufwendungen waren um rund 1,18 Mio. € geringer als geplant. Dies beruht auf geringeren Verlusten aus Anlagenabgängen und darauf, dass Anpassungen am Kanalvermögen aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen für 2017 erfolgsneutral gebucht werden konnten.

 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

65.817.900,00

60.659.211,51

-5.158.688,49

-7,8

Ordentliche Aufwendungen

65.897.600,00

62.534.759,27

-3.362.840,73

-5,1

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-79.700,00

-1.875.547,76

-1.795.847,76

über 100 %

Außerordentliche Erträge

0,00

207.064,92

207.064,92

--

Außerordentliche Aufwendungen

1.205.000,00

25.802,99

-1.179.197,01

-97,9

Außerordentliches Ergebnis

-1.205.000,00

181.261,93

1.386.261,93

über 100 %

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-1.284.700,00

-1.694.285,83

-409.585,83

31,9


In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nichtgebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Diese Rücklage wurde 2017 auf Basis einer Anpassungsmöglichkeit nach einer Änderung der haushaltsrechtlichen Regelungen mit Einführung der KomHKVO um die weiteren noch vorhandenen Mittel aus der Privatisierung zu Lasten des Basisreinvermögens aufgestockt. Damit stehen diese Mittel, mit denen etwaige im Rahmen der Privatisierung erkannte Risiken abgedeckt werden sollten, insgesamt zur Abdeckung der Verluste in der Sonderrechnung zur Verfügung. Die Rücklage hatte zum Jahresabschluss 2017 einen Bestand von 23.213.251,52 €. Aus der Rücklage werden die Verluste abgedeckt, die sich nicht nach § 24 GemHKVO aus Überschussrücklagen oder dem ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis abdecken lassen. Es wird daher ein Betrag in Höhe von 791.027,76 € aus der Sonstigen Rücklage abgedeckt, so dass sich ein neuer Bestand in Höhe von 22.422.223,76 € ergibt.

In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2017 eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes um 5.955.478,40 € auf 21.777.302,18 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 8,9 Mio. €) beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund höherer Gebühreneinnahmen zu höheren Einzahlungen und aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB und die SE|BS zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem ist es zu geringeren Auszahlungen für Investitionen gekommen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.

 

 

 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-7.867.300,00

-5.323.691,43

2.543.808,57

-32,3

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.024.000,00

-631.786,97

392.213,03

-38,3

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-8.891.500,00

-5.955.478,40

2.936.021,60

-33,0

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelbestand

-8.891.500,00

-5.955.478,40

2.936.021,60

-33,0

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

-8.891.500,00

-5.955.478,40

2.936.021,60

-33,0

 

3.3              Jahresabschluss 2017 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

Der Plan 2017 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 336.200,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Einnahmen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 651.824,69 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 789.087,31 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 137.262,62 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 789.087,31 € setzt sich daher zusammen aus einem Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 388.402,67 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 400.684,64 €.

Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 388.402,67 € wird aus dem Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Die Entnahme resultiert aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 1.919.202,83 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 1.530.800,16 €.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 1,56 Mio. € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonder-postens Gebührenausgleich (rund 2,3 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Bei den gebühreneinnahmen kam es zu höheren Erträgen als erwartet (rund 782 T€). Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Kalkulation um rund 412,8 T€ höhere Gebühreneinnahmen und geringere Gebührenvorträge angesetzt waren als im Haushaltsplan. Hinzu kamen Mehreinnahmen insbesondere im Bereich der Rest- und Bioabfallbehälter und der Straßenreinigung sowie Mindereinnahmen durch geringere Anlieferungen auf dem Schüttfeld III der Deponie. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rund 1,1 Mio. € geringer ausgefallen. Geringere Aufwendungen haben sich insbesondere im Bereich der Deponie (für die Unterhaltung und die Sickerwasserreinigung), bei Prüfungs- und Beratungskosten sowie im Bereich des Projektes „Unser sauberes Braunschweig“ ergeben.


 

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.

 


 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

42.324.300,00

40.762.346,48

-1.561.953,52

-3,7

Ordentliche Aufwendungen

42.660.500,00

41.551.433,79

-1.109.066,21

-2,6

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-336.200,00

-789.087,31

-452.887,31

über 100 %

Außerordentliche Erträge

0,00

137.270,62

137.270,62

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

8,00

8,00

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

137.262,62

137.262,62

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-336.200,00

-651.824,69

-315.624,69

93,9


In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2017 eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes um 9.599.192,51 € auf 14.127.261,64 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 4,05 Mio. €) resultiert in erster Linie daraus, dass ein Betrag in Höhe von 9,61 Mio. € an die Nibelungen Wohnbau GmbH ausgeliehen wurde, der nach dem Ausleihungszeitraum der Sonderrechnung wieder zur Verfügung steht.

Demgegenüber sind für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung nicht ganz so viel Mittel abgeflossen sind wie geplant. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Gebührenmehreinnahmen zu höheren Einzahlungen gekommen ist und dass es entsprechend der geringeren Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem sind abgesehen von der Ausleihung nur geringe Auszahlungen für Investitionen angefallen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-3.392.700,00

63.787,58

3.456.487,58

über 100 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-601.000,00

-9.611.612,09

-9.010..612,09

über 100 %

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-3.993.700,00

-9.547.824,51

-5.554.124,51

über 100 %

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-51.400,00

-51.368,00

32,00

-0,1

Finanzmittelbestand

-4.045.100,00

-9.599.192,51

-5.554.092,51

über 100 %

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

-4.045.100,00

-9.599.192,51

-5.554.092,51

über 100 %

 

 

4.                  Schlussbemerkungen

 

4.1                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 30. November 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
 

4.2                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtbaurat am 30. August 2018 festgestellt.
 

4.3                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Finanzdezernenten am 3. Juli 2018 festgestellt.
 

4.4  Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2017 der Sonderrechnung                 Abfallwirtschaft wurde vom Finanzdezernenten am 3. Juli 2018 festgestellt.

 


 

 


Beschluss:

 

„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2017 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2017 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2017 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2017 wird der Jahresabschluss 2017 beschlossen.

 

2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2017 werden folgende Genehmigungen erteilt:

 

2.1.Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 27.073.968,54  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 141.137.139,61 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 7.933.466,04  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.404.306,36 €.

 

2.2Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.459.267,36 € wird gemäß § 24 Abs.1 GemHKVO mit dem Jahresüber-schuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 457.222,51 € verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.002.044,85 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €.

 

2.3Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.875.547,76 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 903.258,07 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.090.048,31 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 972.289,69 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO soweit wie möglich durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 (181.261,93 €) abgedeckt, da keine Überschussrücklagen vorhanden sind. Der verbleibende Betrag in Höhe von 791.027,76 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 22.422.223,76 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 181.261,93 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis verwendet. Der Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses verbleibt bei 0,00 €.

 

 

2.4Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 789.087,31 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 388.402,67 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.250.265,77 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 400.684,64 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 124.002,61 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 137.262,62 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 258.247,36 €.


 

 


Anlage/n:

1.                  JA2017 Stellungnahmen

2.                  JA2017 Stadt Braunschweig (Kernverwaltung)

3.                  JA2017 Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement

4.                  JA2017 Sonderrechnung Stadtentwässerung

5.                  JA2017 Sonderrechnung Abfallwirtschaft

6.                  JA2017 Schlussbericht

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1 - JA2017 Stellungnahme_2019-03-07 (204 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 - JA 2017 Stadt Braunschweig Kernverwaltung (11226 KB)    
Anlage 6 3 Anlage3-JA2017SRHochbauundGebaeudemanagement (11940 KB)    
Anlage 3 4 Anlage 4 - JA2017 SR Stadtentwaesserung (1901 KB)    
Anlage 4 5 Anlage 5 - JA2017 SR Abfallwirtschaft (1841 KB)    
Anlage 2 6 Anlage 6 - JA2017 Schlussbericht (2008 KB)    
Stammbaum:
19-10101   Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
19-10101-01   Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage

Erläuterungen und Hinweise