Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10101-01  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19-10101
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Beschlussvorschlag bleibt unverändert.


Im Rahmen der Beratungen über den Jahresabschluss 2017 im Finanz- und Personalausschuss am 21. März 2019 wurde gebeten, zur Anlage 1 (Stellungnahme) der Beschlussvorlage 19-10101 dem Rat folgendes ergänzend zu berichten:

 

Zu den nachstehenden Prüfungsbemerkungen (Bezeichnung B/St bzw. WB/St) im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2017 in der Anlage 1 der Beschlussvorlage 19-10101 erachtet das RPA die Stellungnahmen der Verwaltung als nicht ausreichend, weil damit die vom RPA erhobenen Einwendungen nicht als geheilt beurteilt werden. Sie werden - wie üblich - als sog. unerledigte Prüfungsbemerkungen aus vorangegangenen Schlussberichten weiterverfolgt. Auswirkungen auf den Prüfungsvermerk zum Jahresabschuss 2017 und die Entlastungsempfehlung des RPA zur Entlastung des OBM sind damit aus Prüfungssicht nicht verbunden.

 

 

 

 

 

 

 

Zu Tz. 7.2.1

Übertragung von Ermächtigungen für sog. Festwertprojekte des FB 40

 

Zu Tz. 7.2.1

Vom Ref. 0200 zugrunde gelegter Maßstab bei Übertragungen für Festwert- Projekte

 

Zu Tz. 7.2.1

Bildung eines Haushaltsrestes für das Projekt 4S.400007

 

Zu Tz. 10.2.2.8

Fehlende Instandhaltungspläne zur willkürfreien Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung

 

Zu Tz. 17.4.1

Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Tee für Kindertagesstätten

 

Zu Tz. 17.4.3

Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Fair-Trade Bio-Kaffee durch den FB 51

 

Zu Tz. 17.5.1

Keine Informationen an das RPA - nicht abgerechnete Zuschüsse eines Fördervereins


 

 


Beschluss:


1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2017 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2017 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2017 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2017 wird der Jahresabschluss 2017 beschlossen.

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2017 werden folgende Genehmigungen erteilt:

 

2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 27.073.968,54 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 141.137.139,61 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 7.933.466,04 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 99.404.306,36 €.

 

2.2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.459.267,36 € wird gemäß § 24 Abs.1 GemHKVO mit dem Jahresüber-schuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 457.222,51 € verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.002.044,85 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €.

 

2.3. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.875.547,76 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im

 

Gebührenbereich in Höhe von 903.258,07 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.090.048,31 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 972.289,69 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO soweit wie möglich durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 (181.261,93 €) abgedeckt, da keine Überschussrücklagen vorhanden sind. Der verbleibende Betrag in Höhe von 791.027,76 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 22.422.223,76 €.

 

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 181.261,93 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis verwendet. Der Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses verbleibt bei 0,00 €.

 

 

2.4. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 789.087,31 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 388.402,67 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.250.265,77 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 400.684,64 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 124.002,61 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 137.262,62 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 258.247,36 €.

 


 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
19-10101   Beschluss über den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
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