Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10197  

Betreff: Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Vorberatung
20.03.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
190221_Anlage_1_Richtlinie_Solarstromerzeugung_Solarstromspeichern
190221_Anlage_2_Richtlinie_Regenerative_Waerme (002)
190221_Anlage_3_Richtlinie_Solarberatungen

Sachverhalt:

 

Hintergrund

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat 2012 das Förderprogramm für regenerative Energien beschlossen. Für die Umsetzung sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 130.000  vorgesehen.

 

Das Förderprogramm ist eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme des Klimaschutz­konzepts, um die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzubringen. Es unterstützt die positive Wahrnehmung der städtischen Klimaschutzaktivitäten und leistet zudem einen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich erneuerbarer Energien. 2018 war die Nachfrage nach Förderungen so groß, dass die Mittel bereits innerhalb weniger Monate ausgeschöpft waren.

 

Damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger von einer Förderung profitieren können und um die veränderten Rahmenbedingungen (z. B. gestiegene Bezugskosten für Netzstrom) zu berücksichtigen, wird eine Anpassung der Förderrichtlinien vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht im Wesentlichen eine Vereinfachung der Richtlinie, eine Reduktion der Förderhöhe und eine zusätzliche Förderung von regenerativer Wärme vor. Die angepassten Förderrichtlinien sollen schon in 2019 in Kraft treten.


 

Der Änderungsvorschlag wird im Folgenden beschrieben und begründet:

 

Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern

 

Für die Erreichung der ambitionierten Energiewendeziele ist ein gesteigerter Zubau von Solarstrom in Braunschweig erforderlich. Trotz mittlerweile regelmäßig erreichter Wirt­schaftlichkeit (Amortisation in 10 - 15 Jahren) ist zur Ausschöpfung sämtlicher Potenziale eine Förderung von Solarstrom weiterhin notwendig und sinnvoll.

 

Fördereinschränkungen in Bezug auf Ausrichtung oder Neigung, wie in der bisherigen Förderrichtlinie, sind aus Sicht der Verwaltung nicht weiter notwendig. Ohne diese Einschränkung können auch weitere sinnvolle Photovoltaik-Anwendungen (bspw. Terassenbedachungen, Garagenhöfe, Flachdächer) gefördert werden.

 

Zudem sind die Preise der Photovoltaik-Module und der Solarstromspeicher gesunken, sodass auch hier Anpassungen notwendig erscheinen. Es wird daher ein reduzierter und vereinfachter Förderungssatz von 150 /kWpeak Anlagenleistung und 200 /kWh Speicher­leistung vorgeschlagen.

 

Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme

 

Regenerative Wärmeerzeugung stellt neben der regenerativen Stromerzeugung den zweiten Baustein der Energiewende dar.

 

Regenerative Wärme durch Solarthermie und Wärmepumpen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) über das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ gefördert. Selbst mit dieser Bundesförderung ist eine Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten oft nicht gegeben, bzw. die alternative Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern stellt sich als wirtschaftlicher dar.

 

Hauptgrund dafür ist, dass den geringen Betriebskosten von regenerativer Wärme im Vergleich zu fossiler Wärme meist hohe bzw. zusätzliche Investitionskosten gegen­überstehen. Bei Wärmepumpen im Altbau ist die Wärmequelle meist Erdwärme, was zu hohen Investitionskosten insbesondere durch Erdsondenbohrung führen kann. Bei Nutzung von Solarthermie zur Wärmeerzeugung ist zusätzlich noch ein weiterer Wärmeerzeuger notwendig. Daher fallen für die Wärmeerzeugung mit Solarthermie zusätzliche Investitions­kosten an.

 

Eine zusätzliche Förderung für regenerative Wärme in Bestandsgebäuden seitens der Stadt Braunschweig wäre daher ein wichtiges Instrument, um den Ausbau von regenerativer Wärme zu erhöhen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Förderkulisse des BAfA-Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ als Basis für eine eigene Förderung zu nutzen, da diese einen Großteil der relevanten Heizsysteme abbildet. Somit müssen keine detaillierten Förder­richtlinien entwickelt werden. Es erscheint sinnvoll, die bestehende BAfA-Förderung aufzustocken, um deren Attraktivität zu erhöhen (+ 15 % der Gesamtinvestitionssumme Altbau (brutto).


 

Richtlinie für Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen

 

Durch die Solar-Checks sollen wie bisher Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen gewährt werden. Dadurch soll auch weiterhin zu der Möglichkeit der Erzeugung von Solarenergie beraten werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der kommunalen Förderung von 150 € auf 200 € anzuheben aufgrund des gestiegenen Beratungsumfangs. Für die Solar-Checks sind insgesamt maximal 5.000 € vorgesehen.

 

Ergänzungen

 

Es soll eine Förderung von insgesamt max. 2.500 € je Liegenschaft festgesetzt werden bezogen auf alle drei Förderrichtlinien. Die Begrenzung verhindert sehr hohe Einzel­förderungen und erhöht daher die Reichweite des Förderprogramms.

 

Zusammenfassung

 

Förderung

Förderung bisher

Förderung neu

Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern

Solarstromerzeugung:

 

Förderhöhe: 300,00 /kWpeak,

förderfähige Dachausrichtung:

West: + 115° bis +65°

Ost: -115° bis -65°

keine Förderung auf Flachdächern.

Solarstromerzeugung:

 

Förderhöhe: 150,00 /kWpeak

 

Keine Einschränkungen aufgrund Ausrichtung oder Neigung.

Solarstromspeicher:

 

Förderhöhe: 25% der Investitionskosten, max. 4.000,00 .

Solarstromspeicher:

 

Förderhöhe: 200,00 /kWh

 

Förderung von Photovoltaik-Carports

Förderhöhe bisher beträgt 25% der Investitionskosten, maximal jedoch 3.000,00 pro Anlage.

Kann entfallen, da der Photovoltaik-Anteil über die Förderrichtlinie Solarstrom abgedeckt ist.

Regenerativer Wärme

Keine

+ 15 % der Investitionssumme Altbau (brutto)

Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen

150

200

 

Förderhöhe

Siehe einzelne Fördermaßnahmen

Förderung von insgesamt max. 2.500 je Liegenschaft


 

 


Beschluss:

 

„Das Förderprogramm für regenerative Energien soll künftig über die „Richtlinie zur Förde-rung von Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern“, „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme“ und „Richtlinie für Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen“ umgesetzt werden“.
 

 


Anlagen:

Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung und Solarstromspeichern

Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme

Richtlinie für Zuschüsse zur Durchführung von Solarberatungen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 190221_Anlage_1_Richtlinie_Solarstromerzeugung_Solarstromspeichern (79 KB)    
Anlage 2 2 190221_Anlage_2_Richtlinie_Regenerative_Waerme (002) (78 KB)    
Anlage 3 3 190221_Anlage_3_Richtlinie_Solarberatungen (87 KB)    

Erläuterungen und Hinweise