Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10280  

Betreff: Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung von Kita- und Schulessen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.03.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
22.03.2019 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:
Neben gesundem, schmackhaftem und finanzierbarem Essen sollte insbesondere bei der Kita- und Schulverpflegung verstärkt auch auf die Nachhaltigkeit der Produkte und deren Erzeugung geachtet werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung erarbeitet, die Teil des nationalen Aktionsplans IN FORM sind. In der 2018 zuletzt überarbeiteten Veröffentlichung der DGE-Qualitätsstandards werden Kriterien für Nachhaltigkeit der Verpflegung genannt. Eine nachhaltige Ernährung solle überwiegend pflanzlich, bevorzugt gering verarbeitet, ökologisch erzeugt, regional und saisonal, umweltverträglich verpackt und fair gehandelt sein. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem umfassende Checklisten zur Vergabe von Verpflegungsleistungen für Kitas und Schulen veröffentlicht. Hier wird unter anderem ausgeführt, dass es möglich ist, die Erfüllung von Gütezeichen oder Umweltgütezeichen oder einen Mindestanteil an Bio-Produkten zu verlangen.

Aus den Beschlussvorlagen für den Jugendhilfeausschuss  (19-09895) über die Belieferung von Kindertagesstätten mit Tiefkühlkost und für den Schulausschuss (19-09820) ist nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang Nachhaltigkeitskriterien Berücksichtigung bei der Ausschreibung und der Bewertung berücksichtigt worden sind.

Uns ist klar, dass eine vollumfängliche Nachhaltigkeitsbetrachtung angesichts der rechtlichen Ausschreibungsvorgaben und des noch sehr hohen Preises für Lebensmittel aus voll ökologischem Anbau nur eingeschränkt möglich ist. Angesichts der immer höheren Bedeutung dieses Aspektes sollte aber gerade die Kommune mit gutem Beispiel vorangehen.

 


Bei Ausschreibungen für das Kita- und Schulessen sollen zukünftig Aspekte der Nachhaltigkeit verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu gehören neben Art und Zusammensetzung auch die ökologische Erzeugung, der Anteil an regionalen und saisonalen Produkten, die Anlieferung und die Verpackung. Die Leistungsbeschreibungen und die Vergabekriterien sollen dementsprechend überarbeitet werden, um unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausschreibungskriterien, der natürlich ausgewogenen, gesunden Ernährung und der Wirtschaftlichkeit auf den Aspekt Nachhaltigkeit besonderen Wert zu legen.
 

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
19-10280   Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung von Kita- und Schulessen   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-10465   Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung von Kita- und Schulessen Änderungsantrag zum Antrag 19-10280   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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