Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10327-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Zurzeit befinden sich 51 städtebauliche Verträge in der Umsetzung (siehe Anlage).
Zu Frage 2:
Die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen wird durch die jeweils zuständigen Fachbereiche kontrolliert. Maßgeblich sind die Zeiträume, die im Einzelfall in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und im städtebaulichen Vertrag festgelegt wurden.
Zu Frage 3:
In den letzten 5 Jahren gab es keine Fälle, in denen vertraglich vereinbarte Maßnahmen durch Investoren endgültig nicht umgesetzt worden sind. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge wird von den Investoren (mit Ausnahme der städtischen Tochtergesellschaften GGB, NiWo, Strukturförderung Braunschweig und Klinikum) die Vorlage von Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe der geschätzten Kosten der jeweiligen Maßnahmen gefordert, auf die im Falle der Nichterfüllung zurückgegriffen werden kann.
Anlage
Städtebauliche Verträge in der Umsetzung
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1 | Anlage zu DS-Nr. 19-10327-01 (24 KB) |
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