Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10323-01  

Betreff: Haushaltsvollzug 2019

hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19-10323
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
21.03.2019 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Finanzhaushalt

 

Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

Zeile 26 Baumaßnahmen

Projekt 4E.66NEU K 31 / Teilsanierung

Sachkonto 787210 Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 650.000 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2019: 0,00 €

außerplanmäßig beantragt:  650.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 650.000,00 €

 

Die K 31 ist in einem baulich schlechten Zustand. Bedingt durch die aktuelle Witterung mit Regen, Frost-Tau-Wechsel und möglichem Schnee und den niedrigeren Temperaturen nehmen die Schäden am Straßenkörper gravierend zu.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen bauliche Maßnahmen getroffen werden, um die Verkehrssicherheit auf der K 31 gewährleisten zu können.

 

Es müssen im Sommer 2019 in größeren Teilabschnitten die groben Mängel durch eine bauliche Sanierungsmaßnahme behoben werden.

 

Die folgenden Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung haben sich als nicht ausreichend herausgestellt:

 

1. In den letzten Jahren sind die Seitenbereiche in Teilbereichen durch bituminöses Material verstärkt worden. Die Bankette sind in Teilbereichen mit Schottermaterial verstärkt worden.

 

2. Da es immer wieder zu neuen Ausbrüchen in der bituminösen Befestigung und zu Ausfahrungen des Bankettenmaterials kommt, sind im letzten Jahr abschnittsweise Baken aufgestellt worden, um auf die Mängel aufmerksam zu machen.

 

3. Ende letzten Jahres musste aus Gründen der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 40 km/h reduziert werden. 

 

Die Teilsanierung der K 31 muss zwingend kurzfristig erfolgen.

 

Die Unfallgefahr, insbesondere für Radfahrer, würde auf ein nicht mehr vertretbares Maß steigen, wenn die beabsichtigte Teilsanierung nicht in diesem Jahr erfolgt.

 

Letztlich droht eine Vollsperrung der Straße, die die einzige Verbindung zwischen Bevenrode und Hondelage darstellt. Bevenrode wäre aus Richtung Süden nur noch durch Umfahrung des Flughafens über Waggum zu erreichen. Der Umweg für Pkw beläuft sich dabei auf etwa 5,7 Km.

 

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

Auf einer Länge von ca. 1,5 km und in einer Breite von im Mittel 1,40 Meter in den Seitenbereichen der vorhandenen bituminösen Fahrbahn soll der unzureichende Asphaltaufbau der K 31 durch eine neue Asphalttragschicht und Asphaltdecke ersetzt werden. Außerdem soll auf einer Länge von rd. 250 m auf gesamter Breite die Asphalttragschicht und die Asphaltdecke erneuert werden.

 

Bei der K31 handelt es sich um die Hondelager Straße, die im Jahre 1970 gebaut und bis jetzt nicht grundlegend saniert wurde. Bei allen jetzt angedachten Maßnahmen handelt es sich damit um werterhöhende Maßnahmen, die zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer führen.

 

Deckungsmittel stehen im Programm 8 "Straßenerneuerung" zur Verfügung. Die Maßnahmenplanung im Programm 8 wurde aufgrund der Priorität der K 31 angepasst, sodass ausreichend Mittel zur Deckung zur Verfügung stehen. Da die Teilsanierung der K 31 nicht beitragspflichtig ist, für die Deckungsmittel jedoch Straßenausbaubeiträge i. H. v. 325.000 € eingeplant sind, ist mit entsprechend geringeren Einnahmen zu rechnen.

 

Art der Deckung

Projekt/Maßnahme /Finanzposition

Bezeichnung

Betrag - € -

 

- Minderauszahlung-

5S.660015 /

787210

Straßenerneuerung Östliches Ringgebiet / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

300.000,00 €

 

- Minderauszahlung-

5S.660075 /

787210

Straßenerneuerung Volkmarode / Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

350.000,00 €


 

 


Beschluss:

 

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“

 

 


Anlage/n:



 

 

Stammbaum:
19-10323   Haushaltsvollzug 2019 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
19-10323-01   Haushaltsvollzug 2019 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage

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