Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-10447-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.03.2019 [19-10447] wird durch das Jobcenter Braunschweig wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Auf Basis der monatlichen Sanktionsquote kann eine jahresdurchschnittliche Quote berechnet werden. Im Jobcenter Braunschweig betrug diese 2014 4,5%, 2015 4,4%, 2016 4,0% und 2017 4,3%.
Zu Frage 2:
Für die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) wird pro Jahr ein Jahresdurchschnittswert berechnet, welcher in 2014 14.786, 2015 14.648, 2016 14.163 und 2017 13.959 betrug.
Zu Frage 3:
Die Anzahl der Leistungsberechtigten, gegen die im jeweiligen Berichtsjahr mindestens eine Sanktion ausgesprochen wurde, betrug für das Jobcenter Braunschweig in 2014 1.962, 2015 1.759, 2016 1.644 und 2017 1.666.
Die Art der Sanktion (§§ 31 bis 32 SGB II ) und ihr jeweiliger Anteil für das Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:
- Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II): 3,2%
- Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II): 7,7%
- Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II): 2,6%
- Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II): 1,0%
- Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III(§ 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II): 0,8%
- Meldeversäumnis beim Träger (Nichterscheinen auf eine Einladung mit Rechtsbehelfsbelehrung ohne wichtigen Grund; § 32 SGB II): 84,2%
- Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst (§ 32 SGB II): 0,5%
Mit der Sanktionsquote ist eine Aussage darüber möglich, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte im jeweiligen Berichtsmonat sanktioniert waren.
Die Jahresverlaufsquote gibt Auskunft darüber, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einem Kalenderjahr mit mindestens einer Sanktion belegt werden mussten. Die Jahresverlaufsquote kann derzeit nur für die Bundesebene berechnet werden.
Es ist nicht möglich, die Jahresverlaufsquote für das Jobcenter Braunschweig dadurch zu ermitteln, in dem man den Jahresdurchschnittswert der Leistungsberechtigten durch die Anzahl der Leistungsberechtigten mit einer ausgesprochenen Sanktion teilt.
Es handelt sich nämlich um einen durchschnittlichen Bestandswert, durch Zu- und Abgänge ist die Anzahl an Leistungsberechtigten, die mindestens einmal Leistungen bezogen haben, deutlich höher.
Zur korrekten Darstellung müsste man alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mindestens einen Tag im Jobcenter gemeldet waren, ins Verhältnis setzten. Auf Bundesebene kann die Statistik das darstellen, für die Länder- und Kreisebene kann das nicht nachvollzogen werden.
Daher kann aussagekräftig nur die in der Stellungnahme angegebene Sanktionsquote verwendet werden.
Anlage/n:
keine
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