Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-10459-01  

Betreff: Bevölkerungsentwicklung in Braunschweig bis 2030
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-10459
Federführend:DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
02.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Auf die Fragen CDU-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

 

Zu 1.:

 

Im Jahr 2013 hat die Verwaltung eine Bevölkerungsvorausschätzung 2012 bis 2030 vorgelegt. Danach werden für Braunschweig im Jahr 2030 rund 255.600 Einwohner erwartet. Seit ihrer Veröffentlichung haben sich die Rahmenbedingungen der Entwicklung, vor allem die Arbeitsplatzentwicklung und die Wohnungsnachfrage, weiter positiv entwickelt. Die in 2013 für das Jahr 2018 geschätzte Bevölkerungszahl wurde zu 99,03 % erreicht. Diese Zahl liegt damit in der angegebenen, für Langfristprognosen sehr eng gewählten Schwankungs-breite von +/- 1-2 %.

 

Im Jahr 2017 hat der Regionalverband Großraum Braunschweig eine Bevölkerungsvoraus-schätzung für sein Verbandsgebiet erarbeiten lassen. Diese weist für die Stadt Braunschweig rund 265.000 Einwohner in 2030 aus. Diese Prognose stützt sich einerseits auf die beschriebenen positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, ist andererseits aber bereits von den Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre mit beeinflusst. Diese Entwicklungen sind allerdings schwer zu kalkulieren. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt und die Migration dürften mittelfristig die weitere Einwohnerentwick­lung Braunschweigs prägen. Im Ergebnis zeigen daher diese beiden Vorausschätzungen – bei allen gegebenen Unsicherheiten in den Rahmenbedingungen – den möglichen Entwicklungskorridor für Braunschweig bis zum Jahr 2030 auf.

 

Unterm Strich ist seit Februar 2017 keine signifikante Veränderung der Verhältnisse feststellbar, aus denen man ableiten könnte, die Bevölkerungsentwicklung Braunschweigs würde sich nicht in dem möglichen Entwicklungskorridor zwischen 256.000 und 265.000 Einwohnern bewegen.

 

Zu 2.:

 

Wie in der Antwort zu 1. dargestellt, geht die vom Regionalverband beauftragte Studie im Jahr 2030 von 265.000 Einwohnern und nicht von 270.000 Einwohnern aus.

 

Die Wohnbaulandentwicklung ist stark angelaufen, die absehbaren Einzüge wirken aber jetzt noch nicht in der Bevölkerungszahl. Nach Auffassung der Verwaltung besteht nicht zuletzt aufgrund steigender Haushaltszahlen auf absehbare Zeit eine anhaltend hohe Nachfrage nach zusätzlichem (bezahlbaren) Wohnraum. Derzeit ist eine Wohnungsbedarfsprognose für den Zeitraum 2020 bis 2030 in Arbeit, welche den voraussichtlichen Wohnungsbedarf entsprechend der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung aus 2017 als obere Variante darstellen wird. Die Ergebnisse dieser neuen Wohnungsbedarfsprognose werden in nächster Zeit den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Derzeit werden in Braunschweig ca. 3.700 WE auf der Grundlage unserer Bebauungspläne ergänzt durch größere Wohnungsbauvorhaben nach § 34 BauGB entwickelt. Die Verwaltung bereitet darüber hinaus auf der Grundlage von Beschlüssen des Verwaltungsausschusses Bebauungspläne für weitere 3.800 WE vor und wird in angemessenem Umfang weitere Wohnbaugebiete vorschlagen. Damit ist es möglich, den Wohnungsbestand in Braunschweig deutlich vor 2030 für 265.000 Menschen zu ergänzen.

 

Zu 3.:

 

Zur Wirkung unterschiedlicher Bevölkerungsentwicklungen im Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr wurde im Rahmen der Drucksache (17-03875) „Fragenkatalog der CDU-Ratsfraktion zum Stadtbahnausbaukonzept, Beantwortung der Fragen“ bereits nachfolgende Antwort (auf Frage 36) kommuniziert: „Die Einwohnerprognose liegt sowohl dem Mit- als auch dem Ohnefall zugrunde. Bewertungsrelevante Effekte ergäben sich aus den veränderten Verkehrsangeboten im ÖPNV im Vergleich Mitfall zu Ohnefall und den sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichem Nutzen. Bei einer um 4 % verringerten Einwohnerzahl in Braunschweig würde das Fahrtenvolumen im motorisierten Verkehr insgesamt etwas geringer ausfallen. Damit ergeben sich auch etwas geringere Verlagerungswirkungen vom MIV zum ÖPNV. Die Nutzenbeiträge aus vermiedener Pkw-Fahrleistung und eingesparter Reisezeit der Fahrgäste würde ebenfalls etwas geringer ausfallen. Der Gutachter schätzt den Effekt als gering ein.“

 

Im Rahmen des projektbegleitenden Arbeitskreises mit den Fördermittelgebern Bund und Land wurden die Werte unterschiedlicher Prognosen zur Einwohnerentwicklung vorgestellt und beraten. Nachvollzogen und anerkannt wurde der Wert von 264.912 Einwohnerinnen und Einwohner für das Jahr 2030. Dieser abgestimmte Wert entspricht der „Basisvariante“ aus der CIMA-Studie „Bevölkerungs- und Schülerprognose sowie Erwerbstätigenprojektion für den Großraum Braunschweig bis 2050“ vom Juli 2017. Er ist somit Grundlage für alle Berechnungen des Verkehrsmodells bis 2030 für den Stadtbahnausbau und die Standardisierte Bewertung der Weddeler Schleife.

 

Die Auswirkungen der Bevölkerungszahl auf den Nutzen-Kosten-Indikator sind nicht so er­heblich, dass eine größere Veränderung der Ergebnisse zu erwarten wäre, wenn die Bevöl­kerungszahl sich um 5.000 oder 10.000 Personen verändert.

 

Ergänzend sei erwähnt, dass die Wohnbauentwicklung entlang der geplanten Stadtbahnstrecken von deutlich größerer Bedeutung für das Nutzen-Kosten-Verhältnis sind. Alle hier zugrundegelegten Bau­ge­biete sind durch Aufstellungsbeschlüsse vom Rat legitimiert.

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
19-10459   Bevölkerungsentwicklung in Braunschweig bis 2030   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
19-10459-01   Bevölkerungsentwicklung in Braunschweig bis 2030   DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat   Stellungnahme

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