Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-11473
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Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat im Jahr 2016 zur Absicherung der strategischen Partnerschaft mit der ITEBO GmbH einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,83 % erworben (DS 16-01543).
Danach ergaben sich folgende Beteiligungsverhältnisse an der ITEBO GmbH:
Stadt Braunschweig 25,83 %
Stadt Osnabrück 16,67 %
GbR der Kommunen 25,83 %
Bistum Osnabrück 31,67 %
Das Bistum Osnabrück beabsichtigt nunmehr 26 % seiner Anteile an andere kommunale Körperschaften oder deren Vereinigungen zu veräußern. Gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages der ITEBO GmbH (Erwerbsrecht) hat ein Gesellschafter, der beabsichtigt einen Gesellschaftsanteil oder einen Teil eines Gesellschaftsanteils an andere Personen zu veräußern, diesen den anderen Gesellschaftern durch eingeschriebenen Brief unter Angabe eines bestimmten Preises zum Erwerb anzubieten.
Mit Schreiben vom 7. Juni 2019 wurde die Stadt Braunschweig vom Bistum Osnabrück über die Veräußerungsabsicht informiert. Das Bistum hat den zur Veräußerung vorgesehenen Teil seines bisherigen Geschäftsanteils auch der Stadt Braunschweig zum Kauf angeboten.
Der Aufsichtsrat der ITEBO GmbH war bereits vorab darüber unterrichtet worden, dass die Landkreise Osnabrück und Emsland, die Grafschaft Bentheim und eine neu zu gründende
Genossenschaft vorbehaltlich der Verzichtserklärungen der aktuellen Gesellschafter Interesse an der Übernahme von Anteilen bekundet haben.
Da die bisherige Beteiligung an der ITEBO mit 25,83 % zur Absicherung der Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH für die Stadt Braunschweig nach den bisher gesammelten Erfahrenungen ausreichend ist, wird vorgeschlagen, auf einen weiteren Anteilserwerb zu verzichten und dies dem Bistum Osnabrück mitzuteilen.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 12 NKomVG, da hier eine Entscheidung über eine mögliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der ITEBO GmbH getroffen wird.
Beschluss:
Die Stadt Braunschweig verzichtet für die anstehende Veräußerung von Teilen des Geschäftsanteils des Bistums Osnabrück auf ihr Erwerbsrecht zum Kauf weiterer Anteile an der ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH (ITEBO GmbH).
Anlage/n:
keine