Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-11566
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Sachverhalt:
Der Planfeststellungsbeschluss vom 07.06.2017 für den Neubau der Stadtstraße Nord musste bereits Ende 2018 nachgebessert werden, da das Verwaltungsgericht Braunschweig offenbar schon damals wesentliche Verfahrensfehler bemängelt hatte. So musste die Stadt (die im Übrigen bei diesem Projekt Planungs- und Planfeststellungsbehörde – also Antrags- und Genehmigungsbehörde – gleichzeitig ist!) nach den eingereichten Klagen von BUND und Anwohnern bereits im Wesentlichen Verkehrsgutachten und das schalltechnische Gutachten
überarbeiten. Dies ist offenbar zum wiederholten Male unzureichend erfolgt, denn die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig entschied am 08.08.2019, dass dieser Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Die Stadt erhält nach Aussage des Gerichtes mit dem Urteil die Gelegenheit, „unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben neu zu entscheiden und die Fehler zu beheben.“ https://verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/stadtstrasse-nord-in-braunschweig-planfeststellung-ist-derzeit-rechtswidrig-179480.html
Mit diesem Antrag soll dem Urteil schnell Folge geleistet und neu entschieden werden. Nach Ansicht der BIBS-Fraktion sollte – da bereits zum zweiten Mal eine Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses fehlgeschlagen ist – nun das Verfahren gestoppt werden und die Neuregelung der Verkehre (die Planung der Stadtstraße Nord basiert mittlerweile auf Daten, die über sechs Jahre alt sind) grundlegend neu untersucht werden, bevor ein neuer Beschluss darüber gefasst werden kann, wie es im Norden Braunschweigs weitergeht.
1. Die Stadt Braunschweig beantragt bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2017 für den Neubau der Stadtstraße Nord.
2. Um die Verkehre im Bereich Nordstadt und des nördlichen Ringgebietes angemessen planen und künftig führen zu können, wird ein umfangreiches Verkehrsgutachten erstellt, das von einem nach einer öffentlichen Ausschreibung ausgewähltem, unabhängigem Gutachterbüro erstellt wird.
3. Das Verbindungsstück Mittelweg - Bienroder Weg kann dennoch als Erschließungsstraße für das Neubaugebiet "Nördliches Ringgebiet" sofort realisiert werden.
Anlagen: keine
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