Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 19-11566-01  

Betreff: Planung der Stadtstraße Nord rechtswidrig - jetzt neu entscheiden!
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
19-11566
Federführend:0600 Baureferat   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis
04.09.2019 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss zur Kenntnis
04.05.2020    Umlaufverfahren Block 3      
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
19.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 22.08.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.:

 

Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig zur Sitzung am 07.08.2019 bezüglich der Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz gegen die Planfeststellung zur Stadtstraße Nord liegt bei der Stadtverwaltung noch nicht vor. Die vorliegenden Verlautbarungen des Verwaltungsgerichtes reichen nicht aus, um die weitere Vorgehensweise zur Erlangung einer rechtskräftigen Planfeststellung sinnvoll festlegen zu können. Belastbare Aussagen über das weitere Verfahren setzen aber eine Auswertung der Urteilsgründe voraus. Welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, soll anschließend zur Entscheidung gebracht werden.

 

Zu 3.:

 

Das Verwaltungsgericht hat zwar die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Stadtstraße festgestellt und dessen Vollziehbarkeit aufgehoben, so dass ein Ausbau als Stadtstraße – auch in Teilbereichen – nicht zulässig wäre. Trotzdem ist es jedoch zulässig, den Straßenabschnitt östlich des Mittelwegs zur provisorischen Erschließung des Wohngebiets „Taubenstraße“ verkehrssicher herzustellen.

Zwischen Lichtwerkallee und Spargelstraße gehen noch dieses Jahr die angrenzenden Wohngebäude der Nibelungen-Wohnbau-GmbH mit 176 Wohnungen und einer Ladenzeile in Benutzung. Die dort ebenfalls angesiedelte Kindertagesstätte befindet sich schon im Betrieb. Unter diesen Umständen beabsichtigt die Nibelungen-Wohnbau-GmbH in diesem Bereich auf der Grundlage des geltenden Städtebaulichen Vertrages einen Minimalquerschnitt der Stadtstraße Nord herzustellen. Diese Straßenherstellung ist der Nutzung der neuen Gebäude und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit geschuldet. Unter den genannten Umständen wird diese Erschließungsmaßnahme trotz der fehlenden Planfeststellung als rechtlich zulässig betrachtet.

 

Einer sofortigen Realisierung des gesamten Verbindungsstücks Mittelweg / Bienroder Weg steht zudem entgegen, dass östlich der Spargelstraße noch Grundstücksfragen zu klären sind.
 

 


Anlage/n: keine
 

 

Stammbaum:
19-11566   Planung der Stadtstraße Nord rechtswidrig - jetzt neu entscheiden!   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
19-11566-01   Planung der Stadtstraße Nord rechtswidrig - jetzt neu entscheiden!   0600 Baureferat   Stellungnahme

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