Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12557
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Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist Eigentümerin eines im Bereich zwischen der Berliner Straße/Tafelacker/Messeweg gelegenen Grundstücks in Braunschweig.
An dem Grundstück besteht seit dem 01.02.1951 ein Erbbaurecht für die Dauer von 99 Jahren. Es ist mit einem Wohnhaus bebaut.
Die derzeitigen Erbbauberechtigten möchten das Erbbaugrundstück kaufen.
Um Zustimmung zum Verkauf wird gebeten.
Beschluss:
„Dem Verkauf eines städtischen Erbbaugrundstücks, gelegen im Bereich zwischen der Berliner Straße/Tafelacker/Messeweg, wird zugestimmt.“
Anlage/n:
Keine