Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-12732  

Betreff: Verbleib des B58 am bisherigen Standort
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Bauausschuss Vorberatung
10.03.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.03.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Machbarkeitsstudie zu Sanierung, Umbau und Erweiterung bzw. Ersatzneubau des Kinder- und Jugendkulturzentrums B58 ist im Herbst 2019 im Stadtbezirksrat, im Jugendhilfeausschuss, im Bauausschuss und im Rat vorgestellt und beraten worden. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie soll zunächst der künftige Standort des Kinder- und Jugendkulturzentrums B58 festgeschrieben werden. Der Sanierung oder dem Neubau des B58 am bisherigen Standort ist der Vorrang zu geben vor einem Neubau an einem anderen Standort im Stadtgebiet.

Das B58 trägt seinen Standort am Bültenweg 58 nicht nur im Namen, das Gebäude und das Umfeld gehören auch zur unverwechselbaren Identität dieser Einrichtung. Die das Gebäude nutzenden Kinder und Jugendlichen identifizieren sich auch wegen des Charmes der ehemaligen Dosenfabrikanlage mit der Einrichtung. Das B58 ist ein wichtiger natürlich gewachsener Identifikationspunkt im Stadtteil und arbeitet bei der Schulkindbetreuung eng mit der Grundschule Bültenweg zusammen.

Der jetzige Standort am Bültenweg ist gut erreichbar und wird von örtlichen und überörtlichen Nutzern sehr gut akzeptiert.

Zu diesem Zeitpunkt soll ein Fortbetrieb am bisherigen Standort festgeschrieben werden. Daran schließt sich sodann die Diskussion über eine Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Neubau an. Dabei ist insbesondere der mehrfach deutlich geäußerte Wunsch aller Nutzergruppen, im Bestandsgebäude bleiben zu wollen, der in verschiedenen moderierten Veranstaltungen klar geäußert wurde, zu berücksichtigen. Gleichwohl sprechen auch gute Gründe für einen Neubau, wie geringere finanzielle Unwägbarkeiten und eine passgenaue Ausrichtung am geforderten Raumprogramm. Diese Diskussion steht jetzt jedoch erst am Anfang. Das B58 soll aber weiterhin das B58 bleiben und kein neues Jugendkulturzentrum an anderer Stelle in der Stadt, das seine Geschichte erst entwickeln muss.

Gez. Christoph Bratmann

 


Das Kinder- und Jugendkulturzentrum B58 verbleibt an seinem bisherigen namensgebenden Standort Bültenweg 58. Die Entscheidung, ob an diesem Standort eine Sanierung erfolgt oder ein Neubau errichtet wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 


Anlagen: keine
 

 

Stammbaum:
20-12732   Verbleib des B58 am bisherigen Standort   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
20-12732-01   B58 neu denken - Ideen sammeln vor Standortentscheidung Änderungsantrag zum Antrag 20-12732   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)

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