Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12732-01
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Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage: Verbleib des B58 am bisherigen Standort - https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1016014&noCache=1
Sachverhalt:
Die Machbarkeitsstudie zu Sanierung, Umbau und Erweiterung bzw. Ersatzneubau des Kinder- und Jugendkulturzentrums B58 ist im Herbst 2019 im Stadtbezirksrat, im Jugendhilfeausschuss, im Bauausschuss und im Rat vorgestellt und beraten worden.
Dabei sind von Seiten der Politik diverse Arbeitsaufträge mit der Bitte um Bearbeitung und Klärung an die Verwaltung herangetragen worden. Die Verwaltung hat dabei stets eine Bearbeitung und Klärung zugesagt.
Folgende entscheidungsrelevante Punkte sind bisher unbeantwortet bzw. offen:
• Anpassungen bzw. Veränderungen in der konzeptionellen Ausrichtung des B58
• Überprüfung und Machbarkeit eines „abgespeckten“ Sanierungskonzeptes
• Vorschläge der Verwaltung zu alternativen Standorten für einen Neubau des B58 (Grundstücksvorschläge)
• Gespräche mit den Initiatoren von CoLiving Campus bzgl. eines möglichen Standorts auf dem Campusgelände
• gemeinsames Entwicklungspotential von CoLiving Campus und B58
• städtebauliche Entwicklung rund um den Bültenweg (Verkehrsplanung)
Neben diesen offenen Punkten sind die Veränderungen in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Quartiersstruktur (Neubaugebiete) und bei den Planungen zur Campusbahn sowie die Zielgruppe des B58 bis 27 Jahren zu berücksichtigen.
Veränderungen in der Kinder- und Jugendarbeit liegen vor allem in den sich wandelnden Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und jungen Menschen sowie in den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an ein Kinder- und Jugendzentrum.
Bereits jetzt – zu diesem frühen Zeitpunkt – einen Fortbetrieb am bisherigen Standort festzuschreiben, wird dem B58 nicht gerecht. Im Gegenteil behindert es die zukünftige Entwicklung und Ausrichtung des B58 unnötigerweise. Die Diskussion über eine Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Neubau kann nicht losgelöst betrachtet werden. Auch wenn mehrfach der Wunsch geäußert wurde, im Bestandsgebäude bleiben zu wollen.
Die Entscheidung über den zukünftigen Standort des B58 wird zurückgestellt.
Vielmehr richtet die Verwaltung eine kontinuierlich tagende Arbeitsgruppe ein, welche unter Berücksichtigung der Anforderungen an Kinder- und Jugendarbeit, aber auch unter dem Aspekt der Stadtentwicklung, die Grundlagen für eine Beschlussvorlage erarbeitet.
Als Auftakt führt die Verwaltung einen Ideen-Workshop durch, bei dem die Beteiligten (Jugendliche, Fachbereiche der Verwaltung, Politik) ihre Vorstellungen erörtern und diskutieren können.
Im weiteren Verlauf sind neben der Evaluierung des vorhandenen Konzeptes des B58 mit seiner Fortschreibung auch der Raumbedarf, die Ausstattung, die bauliche Umsetzbarkeit, die finanzielle Darstellbarkeit und ein Projektzeitplan zu klären.
Anlagen:
keine
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