Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12793
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlungen der Ortsfeuerwehren haben die Obengenannten als Stellvertretende Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr. | Ortsfeuerwehr | Funktion | Name, Vorname |
1 | Bevenrode | Stellvertretender Ortsbrandmeister | Obermüller, Stefan |
2 | Querum | Stellvertretender Ortsbrandmeister | Wenk, Markus |
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Anlagen:
Keine