Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-12945
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Sachverhalt:
Dem Stadtamtmann Wolfgang Haase wurde mit Wirkung vom 28. Oktober 2019 der Dienstposten eines Prüfers in der Stelle 0140.10 Prüfbereich Verwaltung im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Herrn Haase erstreckt sich auf den Fachbereich 50 und das Referat 0500.
Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Herr Haase im Rahmen seiner Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Seine bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Herr Haase für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, ihn nunmehr zum Prüfer zu berufen.
Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Herrn Haase nicht vor.
Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Herrn Haase ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
„Der Stadtamtmann Wolfgang Haase wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen.“
Anlage/n:
Personalblatt