Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13058
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Sachverhalt:
In einer Stellungnahme der Verwaltung (DS 20-12607-01) lässt die Verwaltung es offen, ob die im Rahmen der Umgestaltung zu bebauenden Flächen selbst (z.B. durch die Nibelungen-Wohnbau-GmbH) entwickelt oder an Dritte veräußert werden. Andere Aussagen, bspw. gegenüber der Braunschweiger Zeitung, lassen erkennen, dass ein Verkauf wahrscheinlich ist. Das würde dazu führen, dass die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten, die in Braunschweig ohnehin nur noch in sehr geringem Umfang vorhanden sind, weiter abgebaut werden. Dazu darf es nicht kommen, zumal es sich beim Bahnhofsumfeld um ein Gebiet mit strategischer Bedeutung für die Stadtentwicklung handelt.
Der Rat möge beschließen:
Im Umfeld des Hauptbahnhofes werden grundsätzlich keine städtischen Flächen an Dritte veräußert.
Anlagen: keine
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