Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13058-01
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Sachverhalt:
Das Projekt „Hauptbahnhof Umfeld“ befindet sich derzeit noch in einem sehr frühen Planungsstadium. Nachdem Ende letzten Jahres der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf Grundlage des Siegerentwurfs gefasst wurde und erste Beteiligungen sowie Workshops Anfang 2020 unter großer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt sind, steht zunächst – auch auf Grundlage der zahlreichen abgegebenen Stellungnahmen – eine Überprüfung und Überarbeitung der Ideenskizze aus dem Wettbewerb an.
Das Bebauungsplanverfahren wird sukzessive weitergeführt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens durch den Satzungsbeschluss des Rates soll eine Vergabe und Veräußerung der Grundstücke erfolgen. Inwiefern die Stadt zu diesem Zeitpunkt, ggf. durch die Nibelungen-Wohnbau-GmbH, einzelne städtische Grundstücke im Bereich des Hauptbahnhofes selbst bebaut, ist aufgrund des jetzigen Planungsstandes nicht abzuschätzen. Zudem handelt es sich bei der im Umfeld des Hauptbahnhofes vorgesehenen Errichtung privater Gebäude nicht nur zum Wohnen, sondern auch zur Nutzung durch Einzelhandelgewerbe, oder Dienstleistungen nicht um Kernaufgaben der Stadt.
Entscheidender als die Frage, wer die Grundstücke innerhalb dieses strategisch bedeutsamen Projektes entwickelt, stellt sich aus Sicht der Verwaltung mit Verweis auf die Beantwortung der Fragen im Planungs- und Umweltausschuss am 5. Februar (20–12607–01) vielmehr die Dringlichkeit dar, dass für die Vergabe der Grundstücke die städtebaulichen Ziele in besonderer Weise berücksichtigt und verbindlich verankert werden. Hierzu bietet sich das Werkzeug der Konzeptvergabe an, innerhalb dessen die Grundstücke nicht zum Höchstpreis, sondern nach dem besten Konzept vergeben werden. Architektonische, soziale und ökologische Belange z.B. werden hierbei durch die Aufstellung und durch eine differenzierte Gewichtung von entsprechenden Vergabekriterien vorgegeben, um eine qualitätsvolle und sozialgerechte Stadtentwicklung zu erzielen.
Da die Politik auf die Kriterien und deren Wertung innerhalb einer Konzeptvergabe große Einflussnahme hat, sieht die Verwaltung die demokratischen Gestaltungsspielräume für Bürger und Politik insbesondere auch vor dem Hintergrund der bereits stattgefundenen und noch geplanten Workshops als keineswegs gefährdet an.
Ein grundsätzlicher Ausschluss der späteren Veräußerung von städtischen Flächen an Dritte ist aus den genannten Gründen dagegen nicht zielführend.
Leuer
Anlage/n:
keine
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