Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13063  

Betreff: Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Beantwortung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
DNG_1801.pdf

Sachverhalt:

Für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Sie erhalten dafür einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 27,10 Euro je Vollstreckungshilfeersuchen. Der bei den Vollstreckungsbehörden entstehende Aufwand wird damit allerdings nur unzureichend gedeckt. (Die Niedersächsische Gemeinde, Ausgabe 1/2018, Seite 13)

 

1. Wie viele Vollstreckungshilfeersuchen gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?

2. Was war das Ergebnis (Auftrag wegen Uneinbringlichkeit zurückgegeben, Schuldner verzogen, erledigt nach Anschreiben,...) der Hilfeersuchen aufgeschlüsselt nach Jahren? 

3. Wie hoch ist das Defizit (Schätzung, aufgeschlüsselt pro Jahr), das der Stadt Braunschweig hierdurch entstanden ist?

 

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:

Die Niedersächsische Gemeinde, Ausgabe 1/2018 
https://www.nsgb.de/pics/medien/1_1516785105/DNG_1801.pdf 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DNG_1801.pdf (1170 KB)    
Stammbaum:
20-13063   Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
20-13063-01   Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge   20 Fachbereich Finanzen   Stellungnahme

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