Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13063
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Sachverhalt:
Für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Sie erhalten dafür einen pauschalen Kostenbeitrag in Höhe von 27,10 Euro je Vollstreckungshilfeersuchen. Der bei den Vollstreckungsbehörden entstehende Aufwand wird damit allerdings nur unzureichend gedeckt. (Die Niedersächsische Gemeinde, Ausgabe 1/2018, Seite 13)
1. Wie viele Vollstreckungshilfeersuchen gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?
2. Was war das Ergebnis (Auftrag wegen Uneinbringlichkeit zurückgegeben, Schuldner verzogen, erledigt nach Anschreiben,...) der Hilfeersuchen aufgeschlüsselt nach Jahren?
3. Wie hoch ist das Defizit (Schätzung, aufgeschlüsselt pro Jahr), das der Stadt Braunschweig hierdurch entstanden ist?
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1 | DNG_1801.pdf (1170 KB) |
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