Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13063-01  

Betreff: Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
20-13063
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 12.03.2020 (DS 20-13063) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

  1. Die Stadt Braunschweig erhielt von 2016 bis 2019 folgende Vollstreckungshilfeersuchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) für rückständige Rundfunkbeiträge:
     

 

2016

2017

2018

2019

Anzahl Vollstreckungshilfeersuchen des NDR

4.843

4.634

4.057

4.275

 

 

  1. Die Vollstreckung führte bis jetzt zu folgenden Ergebnissen:
     

Ergebnis

2016

2017

2018

2019

Vollzahlung

2.482

2.530

2.306

2.141

Forderungseinwände

576

400

35

39

Rücknahme der Anfrage

382

401

280

234

Vermögensauskunft geleistet

322

285

232

202

Vermögensauskunft empfohlen

202

52

34

68

Schuldner verzogen

76

104

80

65

Fruchtloses Pfändungsprotokoll

64

91

78

69

Insolvenz/Außergericht. Schuldenbereinigung

49

50

48

41

Schuldner unbekannt

48

72

66

59

Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen

26

13

13

11

Schuldner verstorben

13

8

10

11

anderer Beitragszahler

1

72

168

240

Sonstiges/ erneuter Auftrag

599

546

670

694

Offen / in Bearbeitung

3

10

37

401

Summe:

4.843

4.634

4.057

4.275


Dabei ist zu beachten, dass einige Erledigungsarten erst im Lauf der Zeit eingeführt wurden, die Fälle aus dem Jahr 2019 zum Teil noch in Bearbeitung sind und neben den Vollzahlungen auch Teilzahlungen erfolgten, die nicht auswertbar sind.
 

  1. Eine valide Defizitschätzung ist kaum möglich. Auf der Ertragsseite stehen zwar die Erstattungen des NDR fest, die beigetriebenen auf Rundfunkbeiträge entfallenden Pfändungsgebühren können jedoch nur geschätzt werden. Beim Aufwand wurden die durchschnittlichen Personalkosten mit einem Zuschlag für die eingesetzten Dienstwagen zugrunde gelegt. Der davon auf die Beitreibung der Rundfunkbeiträge entfallende Anteil ist jedoch mangels detaillierter Aufzeichnungen nur grob schätzbar. Dazu wurde der Anteil der Vollstreckungsersuchen des NDR an den insgesamt beizutreibenden Fällen als Grundlage gewählt und mit einem Aufschlag von 30 % versehen, weil die Vollstreckung dieser Forderungen überproportional im Außendienst erfolgt und prinzipiell aufwendiger ist als die der städtischen Forderungen.

    Danach wird das Defizit wie folgt geschätzt:

 

2016

2017

2018

2019

Schätzung Defizit

174.000 €

167.000 €

208.000 €

235.000 €

 

Von April 2016 bis März 2019 erstattete der NDR aufgrund einer Sondervereinbarung zusätzlich die nicht bei den Schuldner*innen beitreibbaren Vollstreckungskosten. Aus rechtlichen Gründen musste dies jedoch im Jahr 2019 eingestellt werden. Trotz der Anhebung des pauschalen Kostenbeitrages für Vollstreckungshilfe zum 01. Oktober 2019 von 27,10 auf 31,00 € konnte dies die Defizitsteigerung aufgrund des Wegfalls der Sondervereinbarung nicht substituieren.


 

 


Anlage/n:

keine
 

 

Stammbaum:
20-13063   Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
20-13063-01   Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge   20 Fachbereich Finanzen   Stellungnahme

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