Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13063-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 12.03.2020 (DS 20-13063) wird wie folgt Stellung genommen:
- Die Stadt Braunschweig erhielt von 2016 bis 2019 folgende Vollstreckungshilfeersuchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) für rückständige Rundfunkbeiträge:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Anzahl Vollstreckungshilfeersuchen des NDR | 4.843 | 4.634 | 4.057 | 4.275 |
- Die Vollstreckung führte bis jetzt zu folgenden Ergebnissen:
Ergebnis | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Vollzahlung | 2.482 | 2.530 | 2.306 | 2.141 |
Forderungseinwände | 576 | 400 | 35 | 39 |
Rücknahme der Anfrage | 382 | 401 | 280 | 234 |
Vermögensauskunft geleistet | 322 | 285 | 232 | 202 |
Vermögensauskunft empfohlen | 202 | 52 | 34 | 68 |
Schuldner verzogen | 76 | 104 | 80 | 65 |
Fruchtloses Pfändungsprotokoll | 64 | 91 | 78 | 69 |
Insolvenz/Außergericht. Schuldenbereinigung | 49 | 50 | 48 | 41 |
Schuldner unbekannt | 48 | 72 | 66 | 59 |
Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen | 26 | 13 | 13 | 11 |
Schuldner verstorben | 13 | 8 | 10 | 11 |
anderer Beitragszahler | 1 | 72 | 168 | 240 |
Sonstiges/ erneuter Auftrag | 599 | 546 | 670 | 694 |
Offen / in Bearbeitung | 3 | 10 | 37 | 401 |
Summe: | 4.843 | 4.634 | 4.057 | 4.275 |
Dabei ist zu beachten, dass einige Erledigungsarten erst im Lauf der Zeit eingeführt wurden, die Fälle aus dem Jahr 2019 zum Teil noch in Bearbeitung sind und neben den Vollzahlungen auch Teilzahlungen erfolgten, die nicht auswertbar sind.
- Eine valide Defizitschätzung ist kaum möglich. Auf der Ertragsseite stehen zwar die Erstattungen des NDR fest, die beigetriebenen auf Rundfunkbeiträge entfallenden Pfändungsgebühren können jedoch nur geschätzt werden. Beim Aufwand wurden die durchschnittlichen Personalkosten mit einem Zuschlag für die eingesetzten Dienstwagen zugrunde gelegt. Der davon auf die Beitreibung der Rundfunkbeiträge entfallende Anteil ist jedoch mangels detaillierter Aufzeichnungen nur grob schätzbar. Dazu wurde der Anteil der Vollstreckungsersuchen des NDR an den insgesamt beizutreibenden Fällen als Grundlage gewählt und mit einem Aufschlag von 30 % versehen, weil die Vollstreckung dieser Forderungen überproportional im Außendienst erfolgt und prinzipiell aufwendiger ist als die der städtischen Forderungen.
Danach wird das Defizit wie folgt geschätzt:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Schätzung Defizit | 174.000 € | 167.000 € | 208.000 € | 235.000 € |
Von April 2016 bis März 2019 erstattete der NDR aufgrund einer Sondervereinbarung zusätzlich die nicht bei den Schuldner*innen beitreibbaren Vollstreckungskosten. Aus rechtlichen Gründen musste dies jedoch im Jahr 2019 eingestellt werden. Trotz der Anhebung des pauschalen Kostenbeitrages für Vollstreckungshilfe zum 01. Oktober 2019 von 27,10 auf 31,00 € konnte dies die Defizitsteigerung aufgrund des Wegfalls der Sondervereinbarung nicht substituieren.
Anlage/n:
keine
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