Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13092  

Betreff: Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.03.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
24.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Richtlinie des Rates

Sachverhalt:


Es ist absehbar, dass im weiteren Zeitverlauf zur Bewältigung der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe im Haushalt geplant sind.

 

Haushaltstechnisch sind hierfür über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen erforderlich. Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass der Rat über einem Betrag größer als 100.000 € entscheidet. Dies ist für diesen Krisenfalls keineswegs praktikabel, da die Verwaltung teilweise im Stundentakt entsprechende Entscheidungen treffen und erforderliche Maßnahmen auslösen muss.

Die Entscheidungskompetenz für diese Fälle sollte daher vom Rat auf das Organ Oberbürgermeister übertragen werden. Hierfür ist eine Ratsentscheidung zur Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ erforderlich.

 

Die geänderte Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind in Fettschrift hervorgehoben.

 

Die Verwaltung wird dem Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen eine Mitteilung zur Kenntnisnahme zuleiten.
 

 


Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen zu informieren.“
 

 


 

 

Anlage/n:

 

Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Richtlinie des Rates (15 KB)    
Stammbaum:
20-13092   Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
20-13092-01   Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
13092-01-01   Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung" Änderungsantrag zur Vorlage 20-13092-01   0100 Steuerungsdienst   Antrag (öffentlich)
20-13092-02   Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"   20 Fachbereich Finanzen   Stellungnahme

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