Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13092
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Sachverhalt:
Es ist absehbar, dass im weiteren Zeitverlauf zur Bewältigung der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe im Haushalt geplant sind.
Haushaltstechnisch sind hierfür über-/außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen erforderlich. Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass der Rat über einem Betrag größer als 100.000 € entscheidet. Dies ist für diesen Krisenfalls keineswegs praktikabel, da die Verwaltung teilweise im Stundentakt entsprechende Entscheidungen treffen und erforderliche Maßnahmen auslösen muss.
Die Entscheidungskompetenz für diese Fälle sollte daher vom Rat auf das Organ Oberbürgermeister übertragen werden. Hierfür ist eine Ratsentscheidung zur Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ erforderlich.
Die geänderte Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind in Fettschrift hervorgehoben.
Die Verwaltung wird dem Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen eine Mitteilung zur Kenntnisnahme zuleiten.
Beschluss:
„Die als Anlage beigefügte Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen zu informieren.“
Anlage/n:
Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Anlage Richtlinie des Rates (15 KB) |
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