Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13224  

Betreff: Grundsatzbeschluss: Zustimmung zur Strategie zur Durchführung des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.05.2020    Umlaufverfahren      
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Vorberatung
08.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft -Entfällt-    
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
19.05.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Schaubild KultEP
Strukturvorschlag Experteninterviews
Strukturvorschlag Beirat
Über den positiven Gestaltungswillen

Sachverhalt:


I. Ausgangspunkt ISEK

 

Im Kontext der Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat der Rat den Grundsatzbeschluss gefasst, den Kulturentwicklungsprozess (KultEP) für Braunschweig als ein ISEK-Rahmenprojekt umzusetzen. Ziel des KultEPs ist es, vor dem Hintergrund der sich verändernden Stadtgesellschaft und aktueller Herausforderungen wie demographischem Wandel und fortschreitender Digitalisierung kulturpolitische Handlungsbedarfe für die Stadt Braunschweig zu ermitteln. Dies soll nach dem Vorbild der in der Stadt Düsseldorf erfolgreich durchgeführten Kulturentwicklungsplanung partizipativ erfolgen ‒ im Dialog mit Kunst- und Kulturakteur*innen aus der freien Szene, mit Vertreter*innen der Kulturinstitutionen, Kulturpolitiker*innen, Kulturmanager*innen und -verwalter*innen und mit Vertreter*innen von Schnittstellenbereichen wie Tourismus und Kulturwirtschaft. Darauf aufbauend sollen kulturpolitische Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung der zukünftigen Kulturlandschaft Braunschweigs entwickelt werden. Dabei sollen die Bürgeranregungen aus dem ISEK-Prozess aus den Kulturumfragen berücksichtigt und eine Bestands- und Potenzialbeschreibung der Förderfelder und Sparten vorgenommen werden.

 

 


II. Bisherige Schritte der Verwaltung nach Ratsbeschluss

 

Vor dem Hintergrund des ISEK hat der Rat mit Beschluss vom 16.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) die Verwaltung mit der Durchführung eines Kulturentwicklungsprozesses in Braunschweig beauftragt.

 

        Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurden für die Durchführung des Kulturentwicklungsprozesses Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € in den Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft 2019 eingestellt.

        Zwei Kulturumfragen wurden vorbereitet (siehe Beschlüsse Drs. Nr. 18-07165 und Drs. 18-09351). Darauf basierend hat das Referat Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Braunschweig im Auftrag des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft Ende 2018 und Anfang 2019 zwei Kulturumfragen durchgeführt ‒ vom 5. November bis zum 7. Dezember 2018 eine repräsentative Bürgerumfrage und vom 4. Februar bis zum 8. März 2019 eine Zielgruppenbefragung mit Fokus auf Führungskräfte, die in Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Braunschweig und im Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig tätig sind.

        Als ein weiteres wesentliches Modul zur administrativen Vorbereitung und Begleitung des KultEP wurde Mitte November 2018 die Stelle der KultEP-Koordinatorin besetzt.

        Nach Freigabe der Haushaltsmittel erfolgte die Ausschreibung für die externe Projektleitung im Ausschreibungszeitraum 06.06.2019 bis 03.09.2019. Im dritten Quartal 2019 erhielt Herr Dr. Föhl vom Netzwerk Kulturberatung den Auftrag.

        Die Ergebnisse der Vorbereitungsphase wurden dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 31.01.2020 durch Herrn Dr. Föhl und die Verwaltung präsentiert. Die vorgestellten Planungen wurden vom AfKW grundsätzlich positiv aufgenommen und bilden daher die Ausgangslage der hiermit vorgelegten Beschlussfassung.

 

 

 

III. Die Herausforderungen

 

Die im AfKW am 31.01.2020 vorgestellten Parameter und Herausforderungen, mit denen sich der Braunschweiger Kulturentwicklungsprozess befassen soll, waren bereits in der Beschlussvorlage vom 16.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) dargelegt worden und somit die Ausgangslage der vorbereitenden Planungen.

 

Zusammengefasst sollten folgende Handlungs- und Themenfelder einbezogen werden:

        die fortschreitende Digitalisierung

        die demographische Bevölkerungsentwicklung in Braunschweig und

ihre Diversifizierung

        inklusive der daraus folgenden Konsequenzen für die Rezeption und

Mitgestaltung der Kultur in der Stadt

        ein verändertes Nutzungsverhalten Wandel von einer Angebots- hin

zu einer Nachfrageorientierung

        neue Ansätze des sogenannten Audience Building

        der wachsende Bedarf an inter- und transkultureller Kulturarbeit

        der wachsende Bedarf an partizipativer kultureller Entwicklung und Teilhabe

        die wachsende Bedeutung des Bereiches Kulturelle Bildung

        die wachsende Bedeutung des Sektors Kultur- und Kreativwirtschaft

        Kultur als Querschnittsthema für den Tourismus

        Kultur als Querschnittsthema zur Gewinnung von Fach- und Führungskräften

 

Im Laufe des Prozesses wird das Netzwerk Kulturberatung auf der Basis seiner langjährigen Erfahrungen in der Durchführung von Kulturentwicklungsprozessen und in Abstimmung mit den Projektbeteiligten eine Priorisierung der Themenfelder vornehmen.

 

 

Insgesamt bewertet das Netzwerk Kulturberatung die Aufgabenstellung, die sich die Stadt Braunschweig mit der Durchführung des Kulturentwicklungsprozesses gegeben hat, aus den folgenden Gründen als ein sehr anspruchsvolles und zukunftsweisendes Vorhaben:

        Der Braunschweiger Kulturentwicklungsprozess will sich nicht

auf die öffentliche kulturelle Infrastruktur im engeren Sinne beschränken.

        Er will das kulturelle Angebot in freigemeinnütziger und privat-kommerzieller

Trägerschaft einbeziehen (trisektoraler Ansatz).

        Er will den sozial- und infrastrukturellen Kontext mit bedenken.

 

 

 

IV. Methodische Herangehensweise des Netzwerks Kulturberatung, Zielsetzung

 

1. Anknüpfung an die Erfahrung von zahlreichen Kulturentwicklungsplanungen

Die partizipative Strategie für die Durchführung des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses hat das Netzwerk Kulturberatung auf der Basis seiner Erfahrungen aus ca. 30 Kulturentwicklungsprozessen entwickelt, die u. a. in der Metropolregion Rhein-Neckar, in der KulturRegion Stuttgart sowie in den Städten Nürnberg, Kassel, Düsseldorf, Augsburg, Ulm, Plovdiv und Potsdam durchgeführt worden sind.

 

2. Ausgangspunkt: Verständnis von transformativer Kulturpolitik

Der Herangehensweise des Netzwerks Kulturberatung liegt ein Verständnis von transformativer Kulturpolitik zugrunde. Dieses basiert auf der Vorstellung, dass vorhandene Strukturen nicht „unantastbar“ sind, sondern neu betrachtet, hinterfragt und gegebenenfalls auch durchkonkrete Maßnahmen verändert werden können. Dabei werden einzelne Sachverhalte nicht nur für sich betrachtet, sondern in ihren Zusammenhängen. Auf diese Weise reagiert der Kulturentwicklungsprozess auch auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Veränderungen.

 

3. Verschränkung von Analyse und Partizipation

Methodisch werden dabei wissenschaftliche Grundlagenermittlung und die partizipative Einbindung insbesondere von Kulturakteur*innen miteinander verschränkt. Im wissenschaftlichen Bereich kommen unterschiedliche Erhebungsmethoden zum Einsatz, die jeweils unterschiedliche Aspekte beleuchten und in eine Stärken-Schwächen / Chancen-Risiken-Analyse einfließen.

 

Diese Herangehensweise soll für die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) auch im Braunschweiger Kulturentwicklungsprozess Anwendung finden mit dem Ziel, abschließend eine politische Beschlussfassung des vorzulegenden Kulturentwicklungsplans vorzubereiten.

 

 

 

V. Die drei Phasen des Kulturentwicklungsprozesses Braunschweig

 

 

Phase 1: Stärken-Schwächen-Analyse, Strategieentwicklung

 

1. Grundlagenermittlung auf der Basis eines Methodenmixes

1.1. Desk research

Bereits zu Beginn wurde dem Netzwerk Kulturberatung eine Reihe von Unterlagen zur

Verfügung gestellt, darunter u. a.

        eine Zusammenstellung der Angebote und Aufgaben des

Kultur- und Wissenschaftsdezernats

        die Studie „Kultur für Jugendliche in Braunschweig“

        das Integrationskonzept

        das Entwicklungskonzept Soziokultur

        Bürgeranregungen, die im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts

(ISEK) gewonnen wurden

        die gegenwärtig gültigen Förderrichtlinien

Aktuelle, für den Kulturentwicklungsprozess relevante Studien wie etwa die Studie zu den „Kreativen Orten“, die derzeit in Federführung von Dezernat VI und der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg entsteht, werden dem Netzwerk Kulturberatung übermittelt, so dass ihre Ergebnisse in den Kulturentwicklungsprozess einfließen können.

 

1.2. Auswertung der Kulturumfragen

Die Daten der beiden bereits durchgeführten Kulturumfragen wurden dem Netzwerk Kulturberatung vom Referat Stadtentwicklung und Statistik zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt. Ziel der Auswertungen sind empirisch begründete Aussagen zu den Kulturinteressen und zum Kulturnutzungsverhalten der Braunschweiger Bürger*innen bzw. der befragten Führungskräfte. Die Datenlage erlaubt differenzierende Aussagen bzw. Zusammenhangsdarstellungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Datengrundlage des Kulturentwicklungsprozesses.

 

1.3. Netzwerkanalyse

Kooperative Strukturen sind in einem Großteil gegenwärtiger kulturpolitischer Handlungsfelder (z. B. Kulturtourismus, Kulturelle Bildung) unabdingbar. Sie sollen deshalb gezielt untersucht werden. Hierzu wird eine Netzwerkanalyse durchgeführt.

 

Zielsetzung der Netzwerkanalyse

        Erfassung der bestehenden und benötigten kommunalen Netzwerke im Kulturbereich

        Erfassung von Kommunikations- und Konfliktstrukturen

        Identifikation sogenannter weißer Flecken

 

Verfahren

        Entwicklung eines Onlinefragebogens

        Erstschreiben mit der Bitte zur Zustimmung an der Teilnahme an der Befragung über eine Onlineplattform

        vorbehaltlich einer Zustimmung Einladung zur Teilnahme an der Befragung

 

Zielgruppen der Befragung: Kulturakteur*innen und Kulturermöglicher*innen

        geförderte Kulturinstitutionen

        private Kulturinstitutionen

        soziokulturelle Einrichtungen

        Interessenverbände

        Stiftungen

        kulturvermittelnde Einrichtungen

        interkulturelle Initiativen

        LSBTI-Initiativen

        kreativwirtschaftliche Initiativen mit kulturellem Schwerpunkt

        freie Künstler*innengruppen und freischaffende Künstler*innen [1]

 

Fragen (Auswahl)

        Welche Zielgruppen wollen die Kulturakteur*innen mit ihren Angeboten

hauptsächlich erreichen?

        Wie sind die Kommunikations- und Kooperationsstrukturen ausgestaltet?

        Wie ist die Fördersituation der Befragten?

        Was wird als größte Herausforderung für die gemeinsame Erreichung

von Kooperationszielen empfunden?

 

 

 

 

 

Auswertung

Nach Erstauswertung werden zentral herausgearbeitete Themen gegebenenfalls durch qualitative Telefoninterviews vertieft werden.

 

 

1.4. Analyse der kommunalen Förder- und Kooperationspraxis

Im Rahmen eines Kulturförderberichts wird die Entwicklung der Kulturförderung ab 2012 untersucht. Die Auswertung erfolgt auf der Basis eines Auswertungsbogens, den das Netzwerk Kulturberatung der Verwaltung zur Verfügung gestellt hat.

 

Zielsetzung des Kulturförderberichts

        Darstellung der Grundlagen und Leitlinien der Kulturpolitik in Braunschweig

(Aufgaben, Zielsetzung, Struktur)

        Analyse der Kulturförderungen bzw. Kulturförderverfahren in der Stadt Braunschweig

        Sichtbarmachung von Schwerpunktsetzungen, Verteilung, Verhältnismäßigkeit

der Förderungen, Fördersummen

        Sichtbarmachung der Entwicklung der Kulturausgaben

 

 

1.5. Durchführung von 15 leitfadengestützten „Expert*innen“-Interviews

„Expert*innen“-Interviews sind eine soziologische Erhebungsmethode, bei der Persönlichkeiten mittels eines standardisierten Leitfadenfragebogens befragt werden, die über die eigene Einrichtung bzw. den eigenen Wirkungskreis hinaus eine erweiterte Perspektive auf die hiesige Kulturlandschaft haben. Sie sind „Schlüsselpersonen“ jedoch nicht im Sinne einer qualitativen Auszeichnung, sondern im Hinblick auf ihren Vernetzungs- und Wirkungskreis. Die Interviews werden vom Projektleiter und der stellvertretenden Projektleiterin durchgeführt. Allen Expert*innen werden die gleichen Fragen gestellt. Die Auswertung erfolgt vergleichend und anonymisierend.

 

Zielsetzung der „Expert*innen“-Interviews

        Informationsgewinnung

        Herausarbeitung erster Konsens- bzw. Dissenspositionen

  • im Hinblick auf die Bewertung der aktuellen Kulturlandschaft
  • im Hinblick auf die Erwartungen an die zukünftige Kulturentwicklung

        Sichtbarmachung von ersten Schwerpunktthemen, die im weiteren Verlauf

in den Workshops bearbeitet werden

 

Auswahl der Expert*innen

        Personen aus dem Kulturbereich der Stadt Braunschweig

        Personen aus für den Kulturbereich relevanten Querschnittsfeldern

(Tourismus, Wirtschaft, Bildung)

        Vertreter*innen ausgewählter Zielgruppen

 

Inhalt des Fragebogens

        Erkenntnisse, die das Netzwerk Kulturberatung aus der Auswertung

der zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnen hat

        Allgemeine Fragen, die sich bei der Auseinandersetzung mit kulturellen

Transformationsprozessen in anderen Verfahren bewährt haben

 

Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Braunschweiger Kulturentwicklungsprozesses hat das Netzwerk Kulturberatung der Kulturverwaltung einen Strukturvorschlag für die Auswahl der Expert*innen unterbreitet (vgl. Anlage).

Flankierend zum Versand dieser Beschlussvorlage hat die Verwaltung die Mitglieder des AfKW auf der Basis dieses Strukturvorschlags um Benennungsvorschläge für die Expert*inneninterviews gebeten.

 

 

 

2. Entwicklung einer partizipativen, dialogorientierten Strategie

für die Ausbildung und Definition des zukünftigen kulturpolitischen Leitbilds

 

 

2.1. Stärken-Schwächen- und Chancen-Risiken-Analyse

Alle gewonnenen Ergebnisse aus der Grundlagenermittlung (s. oben) werden anschließend einer zusammenfassenden Stärken-Schwächen- und Chancen-Risiken-Analyse unterzogen.

Themen, die bereits jetzt im Fokus liegen, wie etwa die Ateliersituation oder die Förderrichtlinien, werden in die Analyse einbezogen.

Daraus werden erste Handlungsbedarfe und -felder abgeleitet. Desgleichen werden akteurs- und gruppendynamische Prozesse beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird eine partizipative, dialogorientierte Strategie für die Entwicklung und Definition des zukünftigen kulturpolitischen Leitbilds abgeleitet. Hierin werden seitens des Netzwerks Kulturberatung auch umfängliche Erfahrungen aus der methodischen Begleitung von rund 30 anderen Kulturentwicklungsverfahren einfließen.

 

 

2.2. Die partizipative Strategie

Die partizipative Strategie legt den Schwerpunkt auf die Beteiligung von Akteur*innen aus dem Kulturbereich bzw. mit dem Kulturbereich befassten Akteur*innen. Die Einbeziehung der Bürger*innen soll vor allem als Ergebnis des KultEPs erfolgen indem sie dauerhaft und stärker als Berater*innen, Besucher*innen, Mitwirkende einbezogen werden, wenn konkrete Sachverhalte verhandelt werden können bzw. auf dem Tisch liegen.

In diesem Verfahren werden durch die Akteur*innen keine Entscheidungen getroffen wenngleich sie natürlich selbst aktiv werden können. Sie werden vielmehr in einem klassischen Verfahren kooperativer Demokratie angehört und einbezogen, in einem Verfahren also, in dem Governance“ „Governmentnicht ersetzt, sondern dieses durch Wissen, Impulse und Mitwirkung stärkt. Wenn es sich um die Vergabe von Steuergeldern oder die Steuerung öffentlicher Einrichtungen geht, ist in letzter Konsequenz die Entscheidung der Politik vorbehalten.

 

 

Phase 2: Umsetzung der Strategie

 

1. Bildung eines Beirates

Zu den Instrumenten einer partizipativen Kulturentwicklungsplanung gehört die Installation eines auf der Basis einer Geschäftsordnung operierenden Beirates, der den Prozess kritisch-konstruktiv begleitet. Im AfKW am 31.01.2020 stellte Herr Dr. Föhl einen Vorschlag zur Struktur des Beirates vor (Vgl. Anlage 2). Dieser wurde vor dem Hintergrund entwickelt, dass der KultEP auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren, die Stadtgesellschaft abbilden und die Interessen der unterschiedlichen Kulturakteur*innen und Interessengruppen, so Herr Dr. Föhl, „vergemeinschaften“ will.

Der Beirat soll von der Verwaltung zeitnah nach der Strukturbeschlussfassung einberufen werden. Im Laufe des Prozesses wird er voraussichtlich circa vier bis fünf Mal tagen, je nach Bedarf.

Flankierend zum Versand dieser Beschlussvorlage hat die Verwaltung die Mitglieder des AfKW um Benennungsvorschläge für den Beirat gebeten.

 

 

2. Planung, Durchführung, Moderation, Dokumentation und Auswertung der partizipativen Veranstaltungsformate

Insgesamt sollen acht partizipative Formate durchgeführt werden. Die Hauptzielgruppen bilden alle mit der Produktion, Vermittlung und Ermöglichung von Kunst und Kultur befassten Akteur*innen in Braunschweig. Die Themen werden zum einen aus den Ergebnissen der Grundlagenermittlung abgeleitet, zum anderen mit dem Beirat abgestimmt.

 

 

 

2.1. Durchführung von breit angelegten Kulturworkshops

Insgesamt sind drei große, breitangelegte beteiligungsorientierte Workshops geplant.

 

Die entsprechenden Schwerpunkte werden im Prozess festgelegt. Sie dienen zur Präsentation von Ergebnissen (z. B. der Expert*inneninterviews), der weiterführenden Diskussion ausgewählter Schwerpunkte sowie der partizipativen Entwicklung von Zielen und Maßnahmen für die Kulturplanung. Der Ablauf, die jeweiligen Methoden (z. B. World-Café, BarCamp, Fish Bowl, Ideen- oder Kulturvernetzungsworkshops) und die Inhalte bzw. Fragstellungen werden im laufenden Prozess anhand der aktuellen Situation, Bedarfe, Diskurse formuliert und mit dem Dezernat für Kultur und Wissenschaft sowie dem Beirat abgestimmt. Diese Vorgehensweise erhöht den „Ownership“ der sich Beteiligenden[2].

Zu diesen Workshops werden von der Kulturverwaltung Akteur*innen aus dem Kulturbereich (öffentlich, privat, ehrenamtlich) sowie aus dem für den Kulturbereich relevanten Querschnittsfeldern (z. B. Bildung, Tourismus, Kreativwirtschaft, Soziales, Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, Stadtentwicklung) eingeladen. Die Workshops werden protokolliert (Ergebnisprotokolle). Die Ergebnisse fließen als wesentliches Element in den weiteren Kulturentwicklungsprozess mit ein. Die Moderatoren*innen für die Workshops werden themenspezifisch ausgewählt. Pro Workshop werden bis zu vier externe Moderator*innen hinzugezogen.

 

 

2.2. Zusätzliche themen- und / oder gegebenenfalls spartenspezifische Workshops

Zusätzlich sind fünf themen- und/oder gegebenenfalls spartenspezifischen Workshops zur Vertiefung spezifischer Fragestellungen und Sachverhalte in Planung. Diese folgen derselben methodischen und organisatorischen Verfahrensweisen wie die oben dargestellten Kulturworkshops. Sie dienen der Vertiefung besonderer Sachverhalte und Fragestellungen, die sich in den ersten Schritten des Kulturentwicklung-Prozesses als wichtig erweisen. Hierzu kann ein Workshop mit Schüler*innen ebenso zählen wie ein Workshop mit allen Museumsvertreter*innen der Stadt Braunschweig, oder ein Workshop der sich spezifisch mit der Infrastruktur der Stadt Braunschweig auseinandersetzt.

 

Sollten mit der Corona-Pandemie zusammenhängende Vorsichtsmaßnahmen einer Durchführung von Workshops entgegenstehen, werden alternative Dialogformen entwickelt.

 

 

Phase 3: Ableitung der kulturpolitischen Leitlinien,

Abschlussbericht

 

1. Erstellung eines Gesamtkonzepts mit kulturpolitischen Leitlinien

Auf der Basis der Bestandsaufnahme, der Auswertung der Grundlagen und aktuellen Umfragen sowie der im partizipativen Prozess gewonnenen Ergebnisse wird ein Gesamtkonzept mit kulturpolitischen Leitlinien erstellt (Leitmotive, kulturpolitische Ziele, Handlungsempfehlungen).

 

Das Gesamtkonzept wird voraussichtlich wie folgt aufgebaut sein:

        Ausgangssituation und Projektdesign

        Analyse der Ausgangssituation

        Zentrale Ergebnisse der Untersuchungen und Gespräche

        Zusammenfassende Stärken- und Schwächen (ggf. zzgl. Chancen-Risiken-Analyse)

        Strategische Leitmotive sowie kulturpolitische Leitlinien

        Operative Ziele, konkrete Projektideen und Handlungsempfehlungen

        Quellen- und Materialverzeichnis

 

Durch den partizipativen Ansatz sollen bereits im Entwicklungsprozess erste Projekte und Qualifizierungsschritte, z. B. im Bereich der Kooperation, angestoßen werden. Das Gesamtkonzept soll dies spiegeln und weitere bzw. entsprechend zugespitzte Maßnahmen perspektivieren, die ebenfalls kooperativ erarbeitet und/oder vermittelt werden. Auf diese Weise können notwendige Entwicklungs- und Transformationsprozesse angestoßen werden, um den Braunschweiger Kulturbereich vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der potenziellen Leistungsfähigkeit von Kunst und Kultur zur Gestaltung dieser Herausforderungen und Potenziale zukunftsfest zu machen.

 

 

2. Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Braunschweig

Der Entwurf des Gesamtkonzeptes wird dem Rat der Stadt Braunschweig zur

Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3. Erstellung eines Abschlussberichts

Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht festgehalten.

Der Prozess wird – nach bisheriger Planung – im Jahr 2021 seinen Abschluss finden

(Überblick über die Herangehensweise und Zeitplanung vgl. Anlage 1).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind.

 

 

 

VI. Wer macht was?

 

1. Rolle der Kulturverwaltung

Als Teil der Kulturlandschaft ist die Kulturverwaltung zum einen selbst Gegenstand der prozesshaften Kulturentwicklungsplanung. Sie erfüllt zudem Aufgaben der administrativen Steuerung des KultEP. Die hierzu in der Verwaltung eingerichtete Koordinationsstelle fungiert als Schnittstelle zwischen der externen Projektleitung, der fachbereichsinternen Arbeitsgruppe und den Kulturschaffenden sowie dem Beirat. Zudem hat sie die Aufgabe, die Umsetzung der kulturpolitischen Leitlinien nach Vorlage des Abschlussberichts administrativ zu begleiten.

 

 

2. Externe Projektleitung

Die auf der Basis des Ratsbeschlusses (Drs.-Nr. 18-08505) beauftragte externe Projektleitung wird verantwortet durch Herrn Dr. Patrick S. Föhl. Herr Dr. Föhl ist Gründer und Leiter des Netzwerks Kulturberatung. Er hat über 30 Kulturplanungsprojekte als Projektleiter begleitet (siehe S. 3, IV. Methodische Herangehensweise des Netzwerks Kulturberatung). Seit 2016 ist er Mitglied des Beirats Bildung und Diskursedes Goethe-Instituts. Darüber hinaus arbeitet er weltweit als Coach, Dozent sowie Trainer (u. a. Ägypten, Bulgarien, China, Chile, Pakistan, Polen, Schweiz, Ukraine, USA, Usbekistan, Vietnam) und hat u. a. zu den Themen Kooperation und Transformation im Kulturbereich zahlreiche Publikationen verfasst.

 

 

3. Externe stellvertretende Projektleitung

Um die Durchführung des KultEP jederzeit sicherstellen zu können, wird seitens des Netzwerks Kulturberatung eine stellvertretende Projektleitung eingesetzt. Diese wird besetzt mit Suse Klemm. Sie ist künstlerische Therapeutin für Theatertherapie und Coachin. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind u. a. Auswirkungen von frühen Prägungen auf das Erwachsenensein, transpersonelle Ansätze, psycho- und körperdynamische Konflikte, Potenzialentfaltung, Umgang mit Ängsten und die Begleitung von organisationalen Veränderungsprozessen. In Kulturentwicklungsprozessen ist sie u. a. auf den Umgang mit Konflikten und die Ermöglichung von Transformationsprozessen spezialisiert. So arbeitet sie gegenwärtig gemeinsam mit Dr. Patrick S. Föhl an der Umsetzung der Düsseldorfer Kulturentwicklungsplanung.

 

VII. Webseite zum Kulturentwicklungsprozess

 

Um den Kulturentwicklungsprozess so transparent wie möglich zu gestalten, wird unter www.braunschweig.de/kulturentwicklungsprozess (Kurz-url: www.braunschweig.de/kultep) regelmäßig über die einzelnen Schritte und Ergebnisse informiert. So werden etwa die Protokolle der Beiratssitzungen und der Workshops auf der Webseite veröffentlicht.
 

 


[1] Aufgrund der Erfordernisse der EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO werden freischaffende Künstler*innen vornehmlich über die entsprechenden Verbände angesprochen.

 

[2] Eine kurze Erläuterung der Methoden: In einem „World Café“ können Fragestellungen in wechselnden Kleingruppen an Stehtischen bearbeitet werden. In einem „BarCamp“ können die Teilnehmerinnen die zu diskutierenden Inhalte und den Ablauf selbst bestimmen. In einem „Fish Bowl“ werden die Teilnehmer*innen in zwei Gruppen geteilt: Ein Teil der Gruppe diskutiert, aus dem anderen Teil der Gruppe werden Teilnehmer*innen eingeladen, die Diskussion zu kommentieren. In Ideen- und oder Kulturvernetzungsworkshops werden die Akteure*innen bereits im Vorfeld gebeten, Ideen einzubringen und im Rahmen eines oder mehrerer Workshops zu präsentieren und weiterzuentwickeln.

 

 


Beschluss:

1.      In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 16.07.2018 (Drs.-Nr. 18-08505) zur Durchführung eines Kulturentwicklungsprozesses in Braunschweig wird der vorgelegten partizipativen Strategie des beauftragten Netzwerks Kulturberatung   zugestimmt.

2.      Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Besetzung eines Beirates, der den Prozess kritisch-konstruktiv begleiten soll. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Beirat eine Geschäftsordnung zu entwickeln und den Beirat im Einvernehmen mit dem Netzwerk Kulturberatung zu besetzen.



 

 


Anlage/n:

 

1. Schaubild KultEP

2. Strukturvorschlag Interviewpartner*innen Expert*inneninterviews

3. Strukturvorschlag Beirat

4. Föhl, Patrick S.; Klemm, Suse: Über den positiven Gestaltungswillen. Praktische Transformationsarbeit im Kulturmanagement, in: KM. Kultur und Management im Dialog. Das Monatsmagazin von Kulturmanagement Network, Nr. 147 (2019), S. 45–59, S. 49

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schaubild KultEP (379 KB)    
Anlage 2 2 Strukturvorschlag Experteninterviews (96 KB)    
Anlage 3 3 Strukturvorschlag Beirat (147 KB)    
Anlage 4 4 Über den positiven Gestaltungswillen (557 KB)    
Stammbaum:
20-13224   Grundsatzbeschluss: Zustimmung zur Strategie zur Durchführung des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP)   41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft   Beschlussvorlage
20-13224-01   Anpassung des Kulturentwicklungsprozesses (KultEP) vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie   41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft   Beschlussvorlage

Erläuterungen und Hinweise