Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13323
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Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat im Jahr 2006 das 38.223 m² große Betriebsgrundstück der Brauerei von der damaligen Hofbrauhaus Wolters AG erworben und an die neu gegründete Hofbrauhaus Wolters GmbH ein Erbbaurecht ausgegeben.
Hintergrund dieser Grundstücksangelegenheiten war, dass im Jahr 2006 seitens der Mehrheitsgesellschafter der Hofbrauhaus Wolters AG beabsichtigt war, die Gesellschaft aufzulösen und den Standort Braunschweig aufzugeben. Daraufhin haben sich seinerzeit brauereierfahrene Manager zusammengetan und die Hofbrauhaus Wolters GmbH gegründet, um die Brauerei zu übernehmen und den Standort Braunschweig weiter zu betreiben. Durch den Kauf des Grundstückes und die Ausgabe eines Erbbaurechtes an die neue Gesellschaft konnte der Fortbestand der Brauerei am Standort Braunschweig erfolgreich durch die Stadt unterstützt werden, da die damals neu gegründete Gesellschaft nicht genug Finanzmittel zur Verfügung hatte, um das Betriebsgrundstück selbst zu erwerben. Die Hofbrauhaus Wolters GmbH hat für das eingeräumte Erbbaurecht einen marktüblichen Erbbauzins gezahlt.
Die Hofbrauhaus Wolters GmbH beabsichtigt, am Standort Braunschweig in den nächsten Jahren Investitionen in den Maschinenpark und die bauliche Substanz der Brauerei zu tätigen. Um die hierfür erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten erlangen zu können, ist es nach Angaben der Hofbrauhaus Wolters GmbH zwingend erforderlich, das Eigentum an dem Grundstück zu erlangen, damit die Finanzierungen adäquat besichert werden können.
Daher hat die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit Schreiben vom 27. April 2020 gebeten, das Betriebsgrundstück zu dem im Jahr 2006 von der Stadt gezahlten Kaufpreis erwerben zu können. Die Verwaltung hält diesen Kaufpreis für sachgerecht, da der seinerzeit von der Stadt für das Betriebsgrundstück gezahlte Kaufpreis durch die Zahlung von jährlichen Erbbauzinsen adäquat verzinst worden ist. Die Hofbrauhaus Wolters GmbH hat darum gebeten, das Grundstück möglichst zeitnah kaufen zu können.
Die notwendige Anhörung des Stadtbezirksrates erfolgt im schriftlichen Verfahren, da vor der Entscheidung des Rates keine Sitzung terminiert ist.
Die Verwaltung empfiehlt, der Hofbrauhaus Wolters GmbH das Betriebsgrundstück zu verkaufen.
Beschluss:
„Dem Verkauf des Grundstücks Wolfenbütteler Straße 39 an die Hofbrauhaus Wolters GmbH
wird zugestimmt.“
Anlage/n:
keine
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