Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13400
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Sachverhalt:
In der Lokalpresse wurde aktuell über die unsichere Zukunft von Wolters berichtet. Die Verwaltung möge hier ein Vorkaufsrecht in Höhe des jetzigen Verkaufspreises für den Fall des Weiterverkaufs des Grundstücks oder einer Insolvenz sichern. So wird eine Spekulation mit der jetzt unter Preis verkauften Immobilie ausgeschlossen und die Stadt kann dann zum Verkaufspreis neu einsteigen. Mit einem Rückübertragungsrecht innerhalb von 10 Jahren im Falle des Weiterverkaufs der Immobilie oder einer Insolvenz lassen sich spekulative Gewinne auf Kosten der Stadt verhindern.
1. Unverändert
2. Es ist vertraglich und grundbuchlich ein Rückübertragungsrecht zum veräußerten Preis für die Stadt zu sichern; dies für den Fall der Weiterveräußerung sowie für den Fall der Insolvenz der Käuferin innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Anlagen: keine
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