Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-13328
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Sachverhalt:
Wie die Verwaltung in der Vorlage 20-12849 selbst richtig darlegt, stellt die Sidonienbrücke "eine intensiv genutzte Wegeverbindung dar, welche auch als Fahrradstraße ausgewiesen ist". Die von der Verwaltung vorgelegten Planungen berücksichtigen diesen Hintergrund aber nicht in einem ausreichenden Maße. So trägt eine vorgesehene Brückenbreite von 4 Metern bzw. 4,60 Metern in der Ergänzungsvorlage an den engsten Stellen diesem Umstand nicht hinreichend Rechnung.
Am 20.11.2012 hat der Rat der Stadt Braunschweig den folgenden Beschluss gefasst: „Bei allen Planungen und allen Baumaßnahmen für den Radverkehr in Braunschweig sind zukünftig die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen in der jeweils aktuellen Fassung als verbindliche Planungsvorgabe zu beachten“ (DS 2302/12).
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen definieren in Punkt 3.6 "Gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr" in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen Mindestmaße für eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr und empfehlen auch, ab einer Verkehrsmenge von ca. 180 Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Spitzenstunde die beiden Verkehre voneinander zu trennen (ERA'10, Seite 27).
Im Gegensatz zu den Aussagen der Verwaltung halten wir diesen Abschnitt der ERA'10 auch in dieser Frage für einschlägig, während die Verwaltung den Punkt 5.3 "Unter- und Überführungen“ anführt. Die Verwaltung zitiert diesen Punkt allerdings nicht korrekt, wenn sie in der Vorlage 20-12849-01 anführt: "Bei einer gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radverkehr wird eine Breite von 4,0 m empfohlen". Tatsächlich steht dort: "Überführungen, die vom Fußgänger- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden, sind mindestens 4 m breit." (ERA'10, S. 59). Es handelt sich also nicht um eine Empfehlung sondern um die Festlegung eines Mindestmaßes. Dass die ERA'10 an dieser Stelle keine weiteren Angaben zu den Breiten macht, ist aus unserer Sicht ein Beleg dafür, dass bei der Festlegung der tatsächlichen Breiten auch hier Punkt 3.6 anzuwenden ist.
Um der ERA'10 folgen zu können, sind verlässliche Zahlen zum Verkehrsaufkommen auf jeden Fall unerlässlich. Sollten diese aktuell bei der Verwaltung nicht vorliegen, ist vor den weiteren Planungen eine Verkehrszählung auch kurzfristig durchzuführen.
Die Pläne zum Neubau der Sidonienbrücke werden so überarbeitet, dass die neue Brücke den einschlägigen Vorgaben der "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA'10) entspricht. Dabei ist insbesondere die Frage zu klären und zu berücksichtigen, ob aufgrund des aktuellen bzw. zukünftig zu erwartenden Aufkommens von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen eine gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehrs noch angemessen ist, oder ob eine Trennung erforderlich ist. Diese Frage ist ggf. durch die vorgeschaltete Durchführung einer aussagekräftigen Verkehrszählung zu klären. Außerdem soll ein Ortstermin stattfinden, um die Situation vor Ort beurteilen zu können.
Anlagen: keine